Stadt Dortmund
Der Oberbürgermeister
Ordnungsamt
Sehr << Antragsteller:in >>
Ihre Nachricht ist zur weiteren Bearbeitung an die Verkehrsüberwachung
weitergeleitet worden. Ich habe zu Ihrer Anfrage zwischenzeitlich die
sachberührten Fachbereiche innerhalb der Stadtverwaltung angefragt und
Rückmeldungen erhalten.
Sie hatten die folgende Sachverhalte/Informationen angefragt:
- alle Dienstanweisungen oder ähnliche Dokumente zum Vorgehen bei
Falschparkern und Verkehrsbehinderungen auf Geh- bzw. Radverkehrsanlagen
Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung richten sich nach den Regelungen der
Straßenverkehrsordnung, des Tatbestandskatalogs und der aktuellen
Rechtsprechung. Ob und welche Maßnahmen vor Ort getroffen werden ist immer
eine Einzelfallentscheidung und liegt im Ermessen der eingesetzten
Dienstkräfte. Werden bei Kontrollen der Verkehrsüberwachung Verstöße
festgestellt, führt dies im Regelfall zu einer Ahndung durch ein
Verwarnungsgeld. Kommt es zusätzlich zu einer erhebliche Behinderung oder
Gefährdung, wird nach den engen Rahmenbedingungen für eine Ersatzvornahme
(Gefahrenabwehr aufgrund einer erheblichen Behinderung oder Gefährdung
anderer Verkehrsteilnehmer) geprüft, ob das Fahrzeug zusätzlich durch eine
Abschleppmaßnahme entfernt werden kann. Besondere Dienstanweisungen gibt
es deshalb nicht.
- die Anzahl der verhängten Buß- und Ordnungsgelder, wenn vorhanden
aufgeschlüsselt nach Tatbestand
Die Verkehrsüberwachung der Stadt Dortmund benutzt für die Erfassung von
Verstößen die Software SC-Mobile und für die Bearbeitung im Innendienst
die Datenbank SC-OWI der Firma Nagarro aus München. Diese Software lässt
in der Grundversion nur sehr eingeschränkte Auswertungen zu. Die Firma
Nagarro bietet deshalb ein Zusatzmodul Statistik kostenpflichtig an. Dies
ist aber bei der Stadtverwaltung Dortmund aus Kostengründen nicht
vorhanden. Mit den vorhandenen Mitteln ist deshalb innerhalb der
Stadtverwaltung nur eine begrenzte Auswertung möglich. Es können mit den
hiesigen Mitteln nur einfache Auswertungen erstellt werden. Darin sind
dann die Straße, die Anzahl der Maßnahmen und die Tatbestandsnummern der
geahndeten Verstöße enthalten. Eine Eingrenzung auf bestimmte Tatbestände
ist dabei nicht möglich. Der Tatbestandskatalog mit den Erläuterungen zu
den Tatbeständen kann im Internet als PDF-Datei verfügbar. Hier ist dieser
durch die Firma Nagarro in die Bearbeitungsdatenbank eingepflegt und nicht
separat nutzbar. Die Auswertung in der vereinfachten Form kann kostenfrei
erfolgen und als Excel-Export übermittelt werden.
Beispiel:
Weitergehende Auswertungen sind möglich, müssten dann aber kostenpflichtig
über das "Dortmunder Systemhaus" oder die Firma Nagarro erfolgen. Für die
gewünschte Auswertung ist es erforderlich, dass Sie einen Zeitraum
(möglichst in Jahren) angeben. Dies gilt auch für die nächste
Fragestellung.
- die Anzahl der umgesetzten/abgeschleppten Fahrzeuge, wenn vorhanden
aufgeschlüsselt nach Tatbestand
Abschleppmaßnahmen erfolgen bei der Stadt Dortmund grundsätzlich im Rahmen
der normalen Verkehrsüberwachung, bei der Kontrolle von Beschwerdelagen
oder bei der Veranstaltungsbegleitung. Wenn keine verantwortliche Person
hinzukommt und das Fahrzeug entfernen kann, werden die betroffenen
Fahrzeuge immer auf das Sicherstellungsgelände des Abschleppdienstleisters
verbracht und können dort während der Öffnungszeiten abgeholt werden. Eine
Ausnahme stellt nur ein Amtshilfeersuchen bei Notfällen dar. Dabei handelt
es sich um Fahrzeuge, die vorschriftsmäßig abgestellt wurden, aber
aufgrund einer plötzlichen Notlage entfernt werden müssen. Das ist zum
Beispiel bei Wasserrohrbrüchen, Tagesbrüchen, bei der Beseitigung von
Sturmschäden und Bränden der Fall, wenn die Bereiche zwingend für die
Gegenmaßnahmen als Arbeitsflächen benötigt werden. In diesen Fällen werden
die betroffenen Fahrzeuge kostenfrei für den Halter oder Nutzer umgesetzt.
Die entsprechenden Fälle werden hier nicht dokumentiert.
- die Telefonnnummern, unter denen das Ordnungsamt zur Beseitigung von
Verkehrsbehinderungen erreichbar ist sowie die Zeiten, zu denen es
erreichbar ist
Bei der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes handelt es sich um eine
Ordnungsbehörde, die ihre Aufgabe im Rahmen der personellen
Leistungsfähigkeit innerhalb des Stadtgebietes wahrnimmt. Teilaufgabe ist
auch die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Aktuell verfügt die
Verkehrsüberwachung im Tagesbetrieb für die Überwachung des ruhenden
Verkehrs (Mo. - Sa. 08:00 - 20:00 Uhr) in zwei Schichten maximal über drei
mob. Teams für das gesamte Stadtgebiet. Diese sind im Regelfall durch
geplante Kontrollen bei wiederkehrenden Beschwerden zu erheblichen
Behinderungen und Gefährdungen, der Kontrolle der Vorortzentren und mit
der Veranstaltungsbegleitung ganztägig geplant. Die Einteilung erfolgt
über Innendienstpersonal für die nächsten Tage und wird von Montag -
Freitag morgens noch einmal aktualisiert. Bei Sondereinsätzen an Sonn. -
u. Feiertagen sind alle eingesetzten Dienstkräfte auch bei diesen
gebunden. Aufgrund der dargestellten Rahmenbedingungen ist ein
kurzfristiger Einsatz wie bei Rettungsdiensten oder der Polizei nicht
vorgesehen. Dementsprechend gibt es auch keine Notrufnummern. Beschwerden
und Hinweise können über zentrale E-Mail Adressen an die
Verkehrsüberwachung erfolgen. Diese sind mit entsprechenden Hinweisen auf
der Internetseite der Stadt Dortmund im Unterbereich Verkehrsüberwachung
dargestellt.
Sollte die Verkehrsüberwachung nicht im Dienst oder in anderen Einsätzen
gebunden sein, kann sich auch eine Zuständigkeit der Polizei ergeben.
Diese ist dann über die Rufnummern der Polizeiwachen oder über die
Zentrale der Polizei erreichbar. Maßnahmen erfolgen von dort aber nur,
wenn der eigentliche Dienstbetrieb dies zulässt, da es sich bei
Parkverstößen um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die bei Feststellungen
geahndet werden kann.
Bitte teilen Sie mir einen Auswertezeitraum mit. Sollten Sie eine
weitergehende kostenpflichtige Auswertung wünschen, werde ich vor einer
Beauftragung entsprechende Kostenvoranschläge einholen, damit ich diese
vor ihrer Entstehung entsprechend mitteilen kann.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben, verweise aber
zeitgleich auf Ihr Beschwerderecht bei der Landesbeauftragten für
Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Kavalleriestr. 2-4, 40213
Düsseldorf (E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>).
Mit freundlichen Grüßen
Liebe Grüße!