Umgang mit Halte- und Parkverstößen

Sämtliche Weisungen, Leitlinien, unveröffentlichte Verordnungen, Schulungsunterlagen und Hilfestellungen für den Umgang des bezirklichen Ordnungsamts mit Halte- und Parkverstößen nach § 12 StVO.
Personenbezogene Daten wie Namen und Kontaktdaten können geschwärzt werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Mai 2021
  • Frist
    2. Juli 2021
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Umgang mit Halte- und Parkverstößen [#221430]
Datum
31. Mai 2021 17:51
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Weisungen, Leitlinien, unveröffentlichte Verordnungen, Schulungsunterlagen und Hilfestellungen für den Umgang des bezirklichen Ordnungsamts mit Halte- und Parkverstößen nach § 12 StVO. Personenbezogene Daten wie Namen und Kontaktdaten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 221430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221430/
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Anfrage ist an das zuständige Ordnungsamt des Bezirksamtes Treptow-Köpenick wei…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW: Umgang mit Halte- und Parkverstößen [#221430]
Datum
8. Juni 2021 11:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Anfrage ist an das zuständige Ordnungsamt des Bezirksamtes Treptow-Köpenick weitergeleitet worden. Eine Antwort auf Ihre IFG-Anfrage erhalten Sie vom Fachamt. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre unten stehende Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Ordnungsamt Treptow-K…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
WG: IFG Antrag WG: Umgang mit Halte- und Parkverstößen [#221430]
Datum
9. Juni 2021 12:02
Status
Anfrage abgeschlossen
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8,4 KB
image003.jpg
2,4 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre unten stehende Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Ordnungsamt Treptow-Köpenick zur weiteren Bearbeitung übermittelt. Hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage am 08.06.2021. Ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage als Antrag auf Aktenauskunft gemäß Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG) zu werten ist. Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: Der Umgang mit Halt- und Parkverstößen erfolgt entsprechend den Regelungen in § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Verwaltungsvorschrift zur StVO. Zusätzlich werden ggf. Standardkommentare zur StVO verwendet. Zudem wird hinsichtlich des Umsetzens von Fahrzeugen analog der entsprechenden Geschäftsanweisung des Stabes der Polizei Berlin verfahren, die ggf. dort zu erfragen ist. Die Qualifizierung der Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes erfolgt durch die Verwaltungsakademie Berlin (VAK), so dass dort bzw. bei den von der VAK beschäftigten Dozentinnen und Dozenten die Urheberrechte für die ggf. im Zusammenhang mit den Schulungen erstellten Unterlagen liegen bzw. ggf. dort zu erfragen sind. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Mitschriften und Notizen der einzelnen Beschäftigten in deren Privatbesitz liegen und nicht von der Behörde bereitgestellt werden können. Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht aufgrund des geringen Verwaltungsaufwandes gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen