Umgang mit IFG-Anfragen zum Thema Glyphosat

- Sämtliche Dienstanweisungen und sonstige Leitfäden, die für den Umgang mit IFG-Anfragen generell und zum Thema Glyphosat-Gutachten erstellt wurden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche Diensta…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
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Betreff
Umgang mit IFG-Anfragen zum Thema Glyphosat [#139975]
Datum
10. Mai 2019 16:21
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche Dienstanweisungen und sonstige Leitfäden, die für den Umgang mit IFG-Anfragen generell und zum Thema Glyphosat-Gutachten erstellt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 10.05.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre …
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 10.05.2019
Datum
15. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
728,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail, welche uns am 10. Mai 2019, um 16:27 Uhr zugegangen ist. Die Prüfung Ihres Antrages kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten um Verständnis. Die Bearbeitungsdauer kann über die Regelfrist des § 7 Absatz 5 Satz 2 Informationsfreiheitsgesetz hinausgehen, wenn Gründe hierfür vorliegen. Aufgrund der außergewöhnlich hohen Anzahlt gleichgerichteter Anträge (mehr als 36.000), die uns derzeit vorliegen, ist ein solcher Fall gegeben. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter dern o.g. Aktenzeichen an folgende Adresse: Bundesinstitut für Risikobewertung Justiziariat Max-Dohrn-Straße 8-10 10589 Berlin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
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AW: Gesch.-Z. 80-0703-01.2019/0030 10536345 [#139975] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die postalisch…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gesch.-Z. 80-0703-01.2019/0030 10536345 [#139975]
Datum
18. Mai 2019 19:22
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die postalische Eingangsbestätigung zu Gesch.-Z. 80-0703-01.2019/0030 10536345. Ihren Grund für die Fristverlängerung kann ich nicht nachvollziehen. Ihre Behauptung, dass über 36.000 Anträge gleichgerichtete IFG-Anträge bearbeitet werden ist falsch. Ich möchte nicht die Stellungnahme zum Gutachten haben. Dies habe ich bereits erhalten. Ebenso werden die vielen anderen Anträge automatisiert bearbeitet, sodass diese keinen großen Aufwand mehr darstellen sollten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 139975 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihr Antrag nach den Informationszugangsgesetzen vom 10. Mai 2019 [Siehe gescanntes Anschreiben]
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach den Informationszugangsgesetzen vom 10. Mai 2019
Datum
3. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,4 MB
geschwärzt
1,3 MB
[Siehe gescanntes Anschreiben]