Umgang mit Journalisten:innen G20, Hamburg 2017

- alle Dokumente (Erlasse, Richtlinien, Vereinbarung, Handlungsanweisungen, interne E-Mails etc.), die den Umgang – in jedweder Art – mit Journalistinnen und Journalisten zum G20-Gipfel in Hamburg (2017) betreffen
- das schließt Dokumente ein, die gezielt für G20 erstellt worden, als auch allgemeine Dokumente, die zu der betreffenden Zeit Anwendung fanden

Um ein sog. Drittbeteiligungsverfahren zu umgehen, können – falls notwendig – personenbez. Daten geschwärzt werden.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    22. Dezember 2019
  • Frist
    25. Januar 2020
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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Johannes Filter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Doku…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Umgang mit Journalisten:innen G20, Hamburg 2017 [#172638]
Datum
22. Dezember 2019 18:23
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Dokumente (Erlasse, Richtlinien, Vereinbarung, Handlungsanweisungen, interne E-Mails etc.), die den Umgang – in jedweder Art – mit Journalistinnen und Journalisten zum G20-Gipfel in Hamburg (2017) betreffen - das schließt Dokumente ein, die gezielt für G20 erstellt worden, als auch allgemeine Dokumente, die zu der betreffenden Zeit Anwendung fanden Um ein sog. Drittbeteiligungsverfahren zu umgehen, können – falls notwendig – personenbez. Daten geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 172638 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172638
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr geehrter Herr Filter, Ihr IFG Antrag ist hier eingegangen. Leider wurde Ihre Postanschrift mit dem von Ihne…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: PN Str Umgang mit Journalisten:innen G20, Hamburg 2017 [#172638]
Datum
23. Dezember 2019 09:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, Ihr IFG Antrag ist hier eingegangen. Leider wurde Ihre Postanschrift mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unvollständig weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, Ihre Postanschrift mitzuteilen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail-Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsgesuches kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail-Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Freundliche Grüße
Johannes Filter
Sehr geehrte<< Anrede >> anbei meine Adresse. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: PN Str Umgang mit Journalisten:innen G20, Hamburg 2017 [#172638]
Datum
23. Dezember 2019 13:27
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> anbei meine Adresse. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 172638 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172638 Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
962,5 KB
Johannes Filter
AW: Aktenzeichen: Z114-13002/4#2235 [#172638] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Aktenzeichen: Z114-13002/4#2235 [#172638]
Datum
29. Januar 2020 16:28
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich halte an meinem Antrag fest und werde anfallende Gebühren übernehmen. Um den Arbeitsaufwand zu reduzieren, können einzelne Vorgänge auch in Gänze veröffentlicht werden. Das heißt also die Recherchearbeit, ob es sich bei Dokumente um Journalisten dreht, kann ich übernehmen. Ich bin auch für einen weiteren Dialog bereit, um die große Anzahl an Dokumente zu reduzieren. Es ist für mich als Externer schwer zu beurteilen, ob wirklich alle 2000 Vorgänge für mich relevant sind. Wenn Sie mehr weitere Informationen zukommen lassen, kann ich ggf. weitere Mengen an Vorgängen ausschließen. Alternativ komme ich auch gerne zu Ihnen zur Akteneinsicht vorbei und suche mir Unterlagen aus, von denen ich Kopien benötige. Ich bin im Besitz eines mobilen Scanners und kann auch gerne selbst Kopien anfertigen. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 172638 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172638 Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> De-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Johannes Filter
AW: Aktenzeichen: Z114-13002/4#2235 [#172638] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „U…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Aktenzeichen: Z114-13002/4#2235 [#172638]
Datum
5. April 2021 16:30
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit Journalisten:innen G20, Hamburg 2017“ vom 22.12.2019 (#172638) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 437 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 172638 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172638/
Johannes Filter
AW: Aktenzeichen: Z114-13002/4#2235 [#172638] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Aktenzeichen: Z114-13002/4#2235 [#172638]
Datum
11. Juli 2022 00:21
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit Journalisten:innen G20, Hamburg 2017“ vom 22.12.2019 (#172638) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 898 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
AW: PN Mz AW: Aktenzeichen: ZII4-13002/4#2235 [#172638] ZII4-13002/4#2235 Herrn Johannes Filter << Adresse…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
AW: PN Mz AW: Aktenzeichen: ZII4-13002/4#2235 [#172638]
Datum
15. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#2235 Herrn Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrter Herr Filter, ich danke für Ihre Erinnerung an das beim BMI geführte IFG-Verfahren von Ende 2019 zum Umgang mit Journalisten während des G20 Gipfels in Hamburg. Sie haben parallel zu dem gegen das BMI gerichteten IFG-Verfahren zwei weitere IFG-Verfahren beim Bundespolizeipräsidium in Potsdam sowie beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden zur gleichen Fragestellung geführt. Zu beachten ist, dass in beiden Verfahren die in Anspruch genommene informationspflichtige Körperschaft die Bundesrepublik Deutschland ist, die lediglich von zwei unterschiedlichen Behörden (ggf. vor Gericht) vertreten wird. Als IFG-Antragsteller haben Sie einen Rechtsanspruch auf _ein_ Verwaltungs- und ggf. Gerichtsverfahren mit der sachlich zuständigsten Behörde. Ich verweise insoweit auf Bundesverwaltungsgerichts Urteil vom 03.11.2011 – 7 C 4/11 – Randnummer 28 (Mitte des Absatzes), wo ausgeführt wird, dass „Verfahren auf Informationszugang bei der Behörde konzentriert werden, der die größte Sachnähe zum Verfahren zukommt bzw. die die Verfahrensführung innehat“. Das BMI verfügt lediglich über eine Untermenge an Verwaltungsunterlagen, die seinen beiden Fach-Geschäftsbereichsbehörden zur Verfügung stehen. Es hat deshalb die Weiterbearbeitung des IFG-Verfahrens beim BMI unter Berücksichtigung der beiden gleichgerichteten IFG-Verfahren bei Bundespolizei und Bundeskriminalamt eingestellt. Es ist nicht damit zu rechnen, dass im BMI Verwaltungsunterlagen vorliegen, die über das hinausgehen, was bei BPOL und BKA vorliegt und über das in den IFG-Verfahren dieser beiden Geschäftsbereichsbehörden entschieden worden ist. Das Verfahren beim BMI weiterzuführen, würde lediglich redundante Verwaltungsunterlagen zu bereits in den beiden anderen Verfahren behandelten Unterlagen betreffen und einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand erzeugen, der Ihnen in Rechnung gestellt werden müsste. Freundliche Grüße