Umgang mit Kontoauszügen im Rahmen der "Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen"

Alle Informationen darüber, wie mit - im Rahmen der "Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen" - den eingesandten Kontoauszügen der Antragsteller*innen umgegangen wird. Das umfasst insbesondere bestehende Dienstanweisungen, Ordnungen, Erlasse und sonstige Vorschriften u. ä. zur Verarbeitung, Auswertung (inkl. der Entscheidungskriterien), Speicherung und/oder Löschung der Daten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2020
  • Frist
    18. November 2020
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Informationen …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
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Betreff
Umgang mit Kontoauszügen im Rahmen der "Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen" [#200926]
Datum
16. Oktober 2020 09:50
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Informationen darüber, wie mit - im Rahmen der "Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen" - den eingesandten Kontoauszügen der Antragsteller*innen umgegangen wird. Das umfasst insbesondere bestehende Dienstanweisungen, Ordnungen, Erlasse und sonstige Vorschriften u. ä. zur Verarbeitung, Auswertung (inkl. der Entscheidungskriterien), Speicherung und/oder Löschung der Daten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 200926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200926/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Kapelle-Ufer 1 10117 Berlin Az.: 415-18501/146(2020) Berlin, 10.11.20…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Umgang mit Kontoauszügen im Rahmen der "Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen" [#200926]
Datum
10. November 2020 15:47
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Kapelle-Ufer 1 10117 Berlin Az.: 415-18501/146(2020) Berlin, 10.11.2020 Betreff: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 16. Oktober 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in im Zuge der Antragsbearbeitung hat sich herausgestellt, dass die betreffenden amtlichen Informationen vereinzelt auch personenbezogene Daten enthalten. Das IFG sieht in diesem Fall vor, dass den betroffenen Dritten schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats gegeben werden muss (§ 8 Absatz 1 IFG). Die Durchführung der notwendigen Drittbeteiligungsverfahren führt bereits durch die gesetzliche Stellungnahmefrist von einem Monat zu einer verlängerten Bearbeitungsfrist. Darüber hinaus entsteht durch die Durchführung der Drittbeteiligungsverfahren ein erhöhter Verwaltungsaufwand, der sich gegebenfalls auch in höheren Gebühren niederschlägt. Sie haben die Möglichkeit, sich mit der Unkenntlichmachung personenbezogener Daten einverstanden zu erklären, um auf diese Weise eine schnellere und gegebenenfalls kostengünstigere Antragsbearbeitung herbeizuführen. Im vorliegenden Fall handelt es sich dabei um die Namen, Durchwahlnummern, Adressen, E-Mailadressen einiger weniger Mitarbeiter des Deutschen Studentenwerks e.V. (DSW). Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie bis zum 13.11.2020 um Mitteilung, ob Sie mit der Unkenntlichmachung der personenbezogenen Daten einverstanden sind. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, bitte ich Sie, Ihren Antrag zu begründen, da Sie Zugang zu Informationen Dritter im Sinne der § 5 IFG begehren. Zwar bedürfen Anträge nach dem IFG grundsätzlich keiner Begründung. Ausnahmsweise sieht § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG jedoch eine Begründungspflicht vor, wenn der Antrag Belange Dritter im Sinne der §§ 5 und 6 IFG berührt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin mit der Unkenntlichmachung der personenbezoge…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Umgang mit Kontoauszügen im Rahmen der "Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen" [#200926]
Datum
10. November 2020 16:04
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin mit der Unkenntlichmachung der personenbezogenen Daten einverstanden. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] Anfragenr: 200926 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Kapelle-Ufer 1 10117 Berlin Az.: 415 -18501/146(2020) Berlin, 11.11.…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: WG: Umgang mit Kontoauszügen im Rahmen der "Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen" [#200926]
Datum
11. November 2020 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Kapelle-Ufer 1 10117 Berlin Az.: 415 -18501/146(2020) Berlin, 11.11.2020 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 16.10.2020 Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 16.10.2020. Darin erbitten Sie „alle Informationen darüber, wie - im Rahmen der "Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen" - den eingesandten Kontoauszügen der Antragsteller*innen umgegangen wird. Das umfasst insbesondere bestehende Dienstanweisungen, Ordnungen, Erlasse und sonstige Vorschriften u. ä. zur Verarbeitung, Auswertung (inkl. der Entscheidungskriterien), Speicherung und/oder Löschung der Daten“. Wir verstehen Ihre Frage nach dem Umgang mit Kontoauszügen dahingehend, welche Regelungen das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) dazu getroffen hat oder ihm übermittelt worden sind. Hierzu gibt es die folgenden Verfahrensschritte: Bei der Antragstellung laden antragstellende Studierende ihre Kontoauszüge über das hierfür eingerichtete IT-Tool, das über die Webseite www.überbrückungshilfe-studierende.de zugänglich ist, ihre Kontoauszüge hoch. Dieses IT-Tool wurde im Auftrag des Deutschen Studentenwerks e.V. (DSW) von der Firma NETQUES . daten & diagnostik GmbH entwickelt und wird von ihr betrieben. Die Datenschutzhinweise sind auf https://www.studierenden-nothilfe.de/ppde.php zu finden. Bis zum Absenden des Antrags liegt der Umgang mit den Kontoauszügen allein in der Verantwortung der Antragstellenden, es besteht die Möglichkeit zum Zwischenspeichern, um den Antrag zu mehreren Zeitpunkten zu bearbeiten. Wenn die Antragstellenden den Antrag abgeschickt hat, werden die hochgeladenen Dokumente im IT-Tool zur Einsicht durch das zuständige Studierenden- oder Studentenwerk (STW) freigegeben. Hierzu erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des jeweiligen STW qualifizierte Leserechte auch für die im IT-Tool abgelegten Kontoauszüge. Die STW-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehen die eingereichten Kontoauszüge in die Antragsbearbeitung und -prüfung ein. Diese erfolgt entsprechend den jeweils gültigen Richtlinien (siehe Anhang 1) und den vom BMBF in Abstimmung mit dem DSW erstellten Ausfüllhinweisen (siehe Anhang 2). Entsprechend den Richtlinien übernehmen die STW vor Ort eigenverantwortlich die Online-Antragsprüfung und -bearbeitung der Überbrückungshilfe, dies gilt analog für eventuelle Folgeanträge. Darüber hinaus hat das DSW den STW Anweisungen zur Bearbeitung von Anträgen übermittelt. Die uns vorliegenden Fassungen (vom 02. (Anhang 3), 10. (Anhang 4) und 23. Juli (Anhang 5)) hänge ich an. Auf Einzelfragen des DSW zum Umgang mit Kontoauszügen bei der Bearbeitung von Anträgen hat das BMBF dem DSW die angehängten Hinweise (Anhänge 6-8) übermittelt, die sich z.T. auch auf Kontoauszüge beziehen: Entsprechend den Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF) (Stand: November 2019) ist nach dem Ablauf der Maßnahme ein Verwendungsnachweis gemäß NABF mit einem Sachbericht einzureichen. Bei der Prüfung der Verwendungsnachweise kann auch eine stichprobenartige Einsicht in wenige, zufällig ausgewählte Kontoauszüge erforderlich sein. Diese Antwort ergeht gebührenfrei Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] "[geschwärzt]" [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Guten Tag sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Antworten! Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] Anfragen…
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