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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Umgang mit Kontoauszügen im Rahmen der "Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen"

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██ ████████████████ ██████ █████████████████████████ An: 'Schlanzke, Georg' <Georg.Schlanzke  @Studentenwerke.de> █████████████████████████               ███████████████      ████████ ███████████████████████               █████████████████████         ███████████████ ████████████████████████████████████████████████████████ ██████████████████████████████████████████████████████████████ ██████████████████████████████ Bet██ ████████████████████████████ ███████ ██████ ▍ ██████████████████████████████████████████████████████████ ██████████████████████████████████████████████████████████████ die von Ihnen übermittelten Praxisfragen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit besten Grüßen ███████████ Soll eine Anrechnung des Kontostands des Ehegattenkontos erfolgen,               wenn Antragstellerin formal nicht Mitinhaberin des Kontos ist? Laut Richtlinie 5.4.6 ist die „Dokumentation der finanziellen Notsituation anhand des aktuellen Kontostandes und der Kontenbewegungen (Einnahmen/Ausgaben auf dem Kontoauszug/den Kontoauszügen) aller Konten seit Februar oder März 2020 (abhängig vom Eingang der letzten Einkünfte)“ zu übermitteln. Einblicke in die Kontoauszüge des Ehepartners/der Ehepartnerin zu verlangen, hat somit keine Grundlage in den Richtlinien. Je nach Einzelfall und vorhandenen Anhaltspunkten könnte das jeweilige StW bei verheirateten Antragstellern oder Antragstellerinnen entsprechende Ausführungen in der Selbsterklärung zur pandemiebedingten Notlage erwarten. Student schreibt, er hat kein eigenes Konto und hat als Beweis die Überweisungen seiner Krankenversicherung von dem Konto des           Vaters eingereicht. Ähnlicher Fall: eigenes Konto wurde zur Antragstellung neueröffnet, vorher kein eigenes Konto. Abschnitt 5.4.6 der Richtlinien legt fest, dass die finanzielle Notsituation anhand des aktuellen Kontostandes und der Kontobewegungen nachgewiesen werden muss. Insofern ist das Vorhandensein eines Kontos Voraussetzung für die Beantragung des Zuschusses der Überbrückungshilfe. Die auf Grundlage der Richtlinien entscheidenden StW haben aber einen Ermessensspielraum für ihre Entscheidungen, auf den das BMBF keinen Einfluss hat. Wenn kein eigenes Konto besteht, müssen Auszüge des gemeinsam genutzten Kontos vorgelegt werden, das ebenfalls die Anforderungen entsprechend den Richtlinien (Kontostand, Wegfall des Einkommens seit Feb/März) erfüllen muss. Das StW entscheidet im Einzelfall. ██████████████████████████████████████████ Wünschenswert wäre ███████████████████████████ -Euro -Guthabengrenze ins Verhältnis zu den ████████████████████████████████████ u können. Hier gilt die bereits besprochene und für September im IT-Tool vorgenommene Aktualisierung, dass kindbezogene Leistungen vom Kontostand abgezogen werden können. ███████████████ ▌████████████████████████████████████ ███████████████████████████████████████████████████████ haben. Daher Anfrage des STW , ob dieser spezielle Personenkreis nicht vielleicht doch antrags berechtigt ist, da er ja kein festes Einkommen hat.
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Wir verweisen an dieser Stelle auf die Leitungsentscheidung vom 26.06., nach der duale Studiengänge weiterhin von der Förderung ausgeschlossen bleiben. Studierender bezieht Wohngeld. Ist der Überbrückungshilfe-Zuschuss des BMBF beim sog. Gesamteinkommen nach dem WoGG zu berücksichtigen? Gemäß § 14 WohngeldG wird für die Berechnung des Wohngeldanspruchs die Summe der positiven Einkünfte im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommenssteuergesetzes angesetzt. Wenn und soweit die Überbrückungshilfe nicht der Einkommensteuer unterliegt, bleibt sie bei der Berechnung des Wohngeldanspruchs damit unberücksichtigt. Studierende bezieht Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zuständige Stadt stellt seit Juli 2020 Geld-Leistungen nach dem AsylbLG mit Hinweis auf die Überbrückungshilfe ein. Erfolgt eine Anrechnung des Überbrückungshilfe-Zuschusses auf Leistungen nach dem AsylbLG? Hier wäre durch die STW im Einzelfall nachzufragen und um nähere Erläuterung des Einzelfalles zu bitten. Müssen Studierende die erhaltende Überbrückungshilfe bei der Einkommensteuer- Erklärung angeben? Ggf. an welcher Stelle? Ggf. welcher Befreiungstatbestand ist erfüllt ? Sofern gezahlte Zuschüsse in erster Linie zur Finanzierung des Lebensunterhalts und nicht für die Ausbildung an sich gezahlt werden, unterliegen die Zuschüsse nicht der Einkommensteuer beim Empfänger. Werden die Zuschüsse hingegen gezahlt, um Ausbildungskosten zu finanzieren, mindern die Zuschüsse den Ansatz als Werbungskosten.
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