Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen etc.

- Aktuelle Schulungsunterlagen für Polizeibeamte zu: Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen und/oder auffälligen Verhaltensweisen
- Aktuelle Schulungsunterlagen für Polizeibeamte zu: Umgang mit suizidgefährdeten Menschen und/oder Menschen in akuten Suizidlagen
- Vorgaben, Weisungen, Richtlinien, Rundschreiben, Empfehlungen und vergleichbare Dokumente im Zusammenhang mit: Umgang von Polizeibeamten mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen und/oder auffälligen Verhaltensweisen
- Vorgaben, Weisungen, Richtlinien, Rundschreiben, Empfehlungen und vergleichbare Dokumente im Zusammenhang mit: Umgang von Polizeibeamten mit suizidgefährdeten Menschen Umgang mit suizidgefährdeten Menschen und/oder Menschen in akuten Suizidlagen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2023
  • Frist
    29. März 2023
  • 0 Follower:innen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Aktuelle Schulungsun…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen etc. [#271555]
Datum
27. Februar 2023 09:43
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Aktuelle Schulungsunterlagen für Polizeibeamte zu: Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen und/oder auffälligen Verhaltensweisen - Aktuelle Schulungsunterlagen für Polizeibeamte zu: Umgang mit suizidgefährdeten Menschen und/oder Menschen in akuten Suizidlagen - Vorgaben, Weisungen, Richtlinien, Rundschreiben, Empfehlungen und vergleichbare Dokumente im Zusammenhang mit: Umgang von Polizeibeamten mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen und/oder auffälligen Verhaltensweisen - Vorgaben, Weisungen, Richtlinien, Rundschreiben, Empfehlungen und vergleichbare Dokumente im Zusammenhang mit: Umgang von Polizeibeamten mit suizidgefährdeten Menschen Umgang mit suizidgefährdeten Menschen und/oder Menschen in akuten Suizidlagen
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 271555 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271555/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen (FragDenStaat)
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Schulungsunterlagen: Menschen in psychischen Ausnahmesituationen Ihre E-Mail vom 27. Februar 2023, Gz.: #271569 un…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
Schulungsunterlagen: Menschen in psychischen Ausnahmesituationen
Datum
31. März 2023 11:52
Status
Warte auf Antwort
Ihre E-Mail vom 27. Februar 2023, Gz.: #271569 unser Aktenzeichen: PolFH-LS-0127/958/5 Sehr geehrter Herr Kempen, anliegendes Schreiben übersendet die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) zur weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Kempen, mit Nachricht/Schreiben vom 27. Februar 2023 stellten Sie einen Antrag…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
31. März 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempen, mit Nachricht/Schreiben vom 27. Februar 2023 stellten Sie einen Antrag auf Gewährung von Informationen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (SächsTranspG). Über diesen ist wie folgt zu entscheiden: 1. Dem Antrag wird teilweise stattgegeben. Die beantragten Informationen werden durch Auskunft und Einsichtnahme gewährt. 2. Es werden keine Kosten erhoben. Gründe: 1. Dem Antrag auf Übersendung -Aktuelle Schulungsunterlagen für Polizeibeamte zu: Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen und/oder auffälligen Verhaltensweisen - Aktuelle Schulungsunterlagen für Polizeibeamte zu: Umgang mit suizidgefährdeten Menschen und/oder Menschen in akuten Suizidlagen wird teilweise stattgegeben. Die sächsische Polizei stellt Ihnen folgende Informationen zur Verfügung. a. Modulhandbücher der 26. bis 30. Bachelorstudienjahrgangs: Diese sind unter https://www.polizei.sachsen.de/de/19186.htm einsehbar und geben einen Überblick über die Module, die den Umgang mit psychisch erkrankten oder auffälligen Personen betreffen. Es wird bezüglich dieser Form der Informationsgewährung auf § 11 Abs.1 S. 3 Ziff. 1 SächsTranspG verwiesen. b. Den Ausbildungsfachplan aus dem ersten Ausbildungsabschnitt der Ausbildung zum Polizeibeamten der Laufbahngruppe 1.2 Pol. Im Bereich Psychologie/ Kommunikationstraining wird der Umgang mit psychisch auffälligen Personen gelehrt. Dieser befindet sich in den Anlagen. Eine Zusendung von einzelnen darunterliegenden Schulungsunterlagen erfolgt nicht. Zunächst sind weite Teile der eigentlichen vor Ort verwendeten Dokumente als Entwürfe, Notizen, behördeninterne Kommunikation und Vermerke zu klassifizieren und insofern schon keine Informationen im Sinne des Transparenzgesetzes. Weitere Unterlagen bezüglich des Studiums und der Ausbildung, unterfallen zudem dem Ausnahmetatbestand des § 5 Ziff. 13 SächsTranspG. Die Bekanntgabe stellt eine nicht unerhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar, da sie verwendet werden können, um das Handeln von Polizeibeamten entsprechend der Trainingsvorgaben zu beeinflussen. Die unterhalb der grundsätzlichen Lehr- und Studienplanung von den Lehrkräften verwendeten Unterlagen in der Aus- und Fortbildung und damit von der grundrechtlich geschützten Freiheit der Lehre umfassten Dokumente werden ebenfalls nicht übersandt. Art. 5 Abs. § Satz 1 GG beinhaltet nicht nur die Freiheit der Kunst, sondern auch die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre. Diese drei Begriffe werden unter dem Begriff der Wissenschaftsfreiheit zusammengefasst. Sie schützt die auf wissenschaftlicher Eigengesetzlichkeit beruhenden Prozesse, Verhaltensweisen und Entscheidungen bei der Suche nach Erkenntnissen, ihrer Deutung und Weitergabe. Umfasst werden hiervon auch die Lehrbegriffe im Rahmen des Studiums und der Ausbildung, wobei eine Einschränkung dieser grundgesetzlichen Freiheiten durch Vorgaben aus einem Lehrplan möglich sind. Diese werden daher zur Einsichtnahme bzw. der Auskunft übersandt. Von alledem abgesehen hat eine Rücksprache mit der PoIFH ergeben, dass diese durchaus bereit wäre, den Antragsteller Lehrveranstaltungen besuchen zu lassen und ihm so die Möglichkeit zu geben, sich in Begleitung des Polizeisprechers der PoIFH ein Bild machen zu können. 2. Dem Antrag auf Übersendung - Vorgaben, Weisungen, Richtlinien, Rundschreiben, Empfehlungen und vergleichbare Dokumente im Zusammenhang mit: Umgang von Polizeibeamten mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen und/oder auffälligen Verhaltensweisen - Vorgaben, Weisungen, Richtlinien, Rundschreiben, Empfehlungen und vergleichbare Dokumente im Zusammenhang mit: Umgang von Polizeibeamten mit suizidgefährdeten Menschen Umgang mit suizidgefährdeten Menschen und/ oder Menschen in akuten Suizidlagen wird nicht stattgegeben. Wesentliche Bestimmungen für das Verhalten von Polizeibeamten hinsichtlich des Umgangs mit Personen in psychisch besonders belastenden Situationen unterfallen den Regelungen des § 4 Abs. 2 Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Hinsichtlich solcher Informationen besteht eine Transparenzpflicht aufgrund der Ausnahmeregeln des & 5 Abs. 1 Ziff. 12 SächsTranspG nicht. Unterhalb dieser Klassifizierung möglicherweise vorhandene Dokumente unterliegen nicht dem Informationsbegriff des § 3 Satz 1 SächsTranspG wie bereits unter 1. dargestellt. 3. Die Kostenentscheidung beruht auf 8 12 Abs. 5 Satz 2 SächsTranspG i.V.m. Tarifstelle 3 der laufenden Nummer 55 der Anlage 1 des Zehnten Sächsischen Kostenverzeichnisses vom 16. August 2021 (SächsGVBl. S. 898). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist bei dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, 01095 Dresden, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Hospitalstraße 7, 01097 Dresden, zu erheben. Wird der Widerspruch in elektronischer Form erhoben, ist das elektronische Dokument entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach über die auf der Internetseite www.egvp.de bezeichneten Kommunikationswege einzureichen oder mit der Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-MailGesetzes an die Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu senden. Mitarbeiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit