Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen etc.

- Aktuelle Schulungsunterlagen für Polizeibeamte zu: Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen und/oder auffälligen Verhaltensweisen
- Aktuelle Schulungsunterlagen für Polizeibeamte zu: Umgang mit suizidgefährdeten Menschen und/oder Menschen in akuten Suizidlagen
- Vorgaben, Weisungen, Richtlinien, Rundschreiben, Empfehlungen und vergleichbare Dokumente im Zusammenhang mit: Umgang von Polizeibeamten mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen und/oder auffälligen Verhaltensweisen
- Vorgaben, Weisungen, Richtlinien, Rundschreiben, Empfehlungen und vergleichbare Dokumente im Zusammenhang mit: Umgang von Polizeibeamten mit suizidgefährdeten Menschen Umgang mit suizidgefährdeten Menschen und/oder Menschen in akuten Suizidlagen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2023
  • Frist
    29. März 2023
  • 0 Follower:innen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Aktuelle Schulungsunter…
An Der Senator für Inneres Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen etc. [#271544]
Datum
27. Februar 2023 09:43
An
Der Senator für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Aktuelle Schulungsunterlagen für Polizeibeamte zu: Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen und/oder auffälligen Verhaltensweisen - Aktuelle Schulungsunterlagen für Polizeibeamte zu: Umgang mit suizidgefährdeten Menschen und/oder Menschen in akuten Suizidlagen - Vorgaben, Weisungen, Richtlinien, Rundschreiben, Empfehlungen und vergleichbare Dokumente im Zusammenhang mit: Umgang von Polizeibeamten mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen und/oder auffälligen Verhaltensweisen - Vorgaben, Weisungen, Richtlinien, Rundschreiben, Empfehlungen und vergleichbare Dokumente im Zusammenhang mit: Umgang von Polizeibeamten mit suizidgefährdeten Menschen Umgang mit suizidgefährdeten Menschen und/oder Menschen in akuten Suizidlagen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 271544 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271544/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen (FragDenStaat)

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Senator für Inneres
Sehr geehrter Herr Kempen, im Folgenden erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrages [#2271544] auf Informations…
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
AW: [EXTERN] Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen etc. [#271544]
Datum
30. März 2023 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempen, im Folgenden erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrages [#2271544] auf Informationszugang nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) vom 27. Februar 2023. In den Vorgaben, Weisungen, Richtlinien, Empfehlungen und vergleichbaren Dokumenten der Polizei Bremen wird für Einsatzlagen mit Personen in psychischen Ausnahmesituationen sowie suizidgefährdeten Personen, der Umgang einheitlich geregelt. Aus diesem Grund gibt es keine separaten Dokumente für die beiden einzeln angefragten Bereiche. Innerhalb der Polizei Bremen gelten derzeit (Stand: 13.03.2023) folgende Dokumente im Umgang mit psychisch auffälligen und suizidgefährdeten Personen:  Bremisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (BremPsychKG)  Erlass zur Ausführung des Bremischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (BremPsychKG)  Dienstanweisung über polizeiliche Maßnahmen gegenüber psychisch auffälligen Personen  Handlungsanleitung zu sofortigen Unterbringungen nach § 16 PsychKG außerhalb der allgemei-nen Geschäftszeit.  Zusammenarbeit mit dem sozialpsychiatrischen Krisendienst (SpsD) – Erreichbarkeiten vs. Dienstende SpsD  Unterbringung von Personen in Gewahrsamseinrichtungen der Polizei; hier: Verfahren bei Unter-bringungen nach dem PsychKG  Umgang mit psychisch belasteten/ kranken Menschen (ohne Eigen- und Fremdgefährdung); hier: Niedrigschwelliges Unterstützungsangebot in psychischen Krisen zur Nachtzeit  Erlass über den Polizeigewahrsam Weiterhin wird in der Dienstanweisung über den Polizeigewahrsam und den Transport Gefangener durch die Polizei auf den Umgang mit psychisch auffälligen Personen Bezug genommen. Aufgrund des Umstands, dass diese Dienstanweisung als Verschlusssache gekennzeichnet ist, wird gem. § 3 Nr. 4 BremIFG von einer Übermittlung abgesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Psychiatriereform 2022 dazu führte, dass am 17.12.2022 das neue BremPsychKG in Kraft trat. Aufgrund der Kürze der Zeit sowie des Umstandes, dass der Ausführungserlass weiter in Bearbeitung beim Senator für Inneres ist und noch weitere grundlegende Klärungen zwischen dem Senator für Inneres und der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zu erwarten sind, sind die Anlagen vom Sprachgebrauch her teilweise stark veraltet und nicht an die neue Gesetzeslage und den Wandel des Sprachgebrauchs angepasst. Derzeit befindet sich die Dienstanweisung über polizeiliche Maßnahmen gegenüber psychisch auffälligen Personen auch in grundlegender Überarbeitung, um an die Neuregelungen des BremPsychKG, des Ausführungserlasses zum BremPsychKG sowie an die sich wandelnden gesellschaftlichen Ansichten und Ansprüche angepasst zu werden. Anlagen  22_12_16_psychKG  22_12_23_si_erlass_brempsychkg  21_01_18_da_psychisch_erkrankte  16_04_01_ha_psychkg  19_01_02_spsd  14_11_06_unterbringungen_psychkg  20_02_25_jfe_mi-gapsy  19_07_25_erlass_polizeigewahrsam Mit freundlichen Grüßen