Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen etc.

- Aktuelle Schulungsunterlagen für Polizeibeamte zu: Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen und/oder auffälligen Verhaltensweisen
- Aktuelle Schulungsunterlagen für Polizeibeamte zu: Umgang mit suizidgefährdeten Menschen und/oder Menschen in akuten Suizidlagen
- Vorgaben, Weisungen, Richtlinien, Rundschreiben, Empfehlungen und vergleichbare Dokumente im Zusammenhang mit: Umgang von Polizeibeamten mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen und/oder auffälligen Verhaltensweisen
- Vorgaben, Weisungen, Richtlinien, Rundschreiben, Empfehlungen und vergleichbare Dokumente im Zusammenhang mit: Umgang von Polizeibeamten mit suizidgefährdeten Menschen Umgang mit suizidgefährdeten Menschen und/oder Menschen in akuten Suizidlagen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2023
  • Frist
    29. März 2023
  • 0 Follower:innen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Aktuelle Schulungsunterlagen für…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen etc. [#271542]
Datum
27. Februar 2023 09:43
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Aktuelle Schulungsunterlagen für Polizeibeamte zu: Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen und/oder auffälligen Verhaltensweisen - Aktuelle Schulungsunterlagen für Polizeibeamte zu: Umgang mit suizidgefährdeten Menschen und/oder Menschen in akuten Suizidlagen - Vorgaben, Weisungen, Richtlinien, Rundschreiben, Empfehlungen und vergleichbare Dokumente im Zusammenhang mit: Umgang von Polizeibeamten mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen und/oder auffälligen Verhaltensweisen - Vorgaben, Weisungen, Richtlinien, Rundschreiben, Empfehlungen und vergleichbare Dokumente im Zusammenhang mit: Umgang von Polizeibeamten mit suizidgefährdeten Menschen Umgang mit suizidgefährdeten Menschen und/oder Menschen in akuten Suizidlagen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 271542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271542/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen (FragDenStaat)
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr geehrter Herr Kempen, beigefügte Anlage versenden wir im Auftrag vom Sachgebiet C3. Bei einer Antwort per E…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
C3-0126-2-128; Ihre Anfrage zum Thema "Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen etc.“
Datum
6. März 2023 15:15
Status
Anfrage abgeschlossen
picturedeviceindependentbitmap1.jpg
6,3 KB


Sehr geehrter Herr Kempen, beigefügte Anlage versenden wir im Auftrag vom Sachgebiet C3. Bei einer Antwort per E-Mail richten Sie diese bitte, unter Angabe unseres Geschäftszeichens, an die zentrale Poststelle (mailto:<<E-Mail-Adresse>>). Mit freundlichen Grüßen

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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr geehrter Herr Kempen, wir bedanken uns für Ihre Anfrage, zu der wir Ihnen wie folgt Auskunft geben können. …
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen etc. [#271542]
Datum
15. März 2023 06:17
Status
image001.png
272 Bytes


Sehr geehrter Herr Kempen, wir bedanken uns für Ihre Anfrage, zu der wir Ihnen wie folgt Auskunft geben können. Der Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen ist herausfordernd. Daher wird dieses Thema in der Polizeiausbildung intensiv behandelt mit dem Ziel, den Auszubildenden das notwendige fachliche und handlungspraktische Rüstzeug zum Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen mitzugeben. Der Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen wird dabei über die gesamte Ausbildung zur 2. Qualifikationsebene (QE) zum Polizeivollzugsdienst hinweg in verschiedenen Fächern thematisiert. Im 4. Ausbildungsabschnitt (AAb) wird der Umgang mit Personen in psychischen Ausnahmesituationen im Fach Kommunikation und Konfliktbewältigung in 25 Unterrichtseinheiten (UE) behandelt. Weiterhin wird im 3. und 4. AAb im Fach Berufsethik das Erkennen und Aufarbeiten belastender Faktoren im Praktikum I bzw. im Praktikum II mit jeweils 4 UE unterrichtet. Nach jedem Praktikum findet eine sogenannte Praktikumsnachbesprechung durch geschultes Personal statt. Hier ergibt sich für jeden Auszubildenden die Möglichkeit, über belastende Situationen zu sprechen. Dabei zeigt sich seit vielen Jahren, dass der Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen eine der schwierigsten Einsatzsituationen - neben der Konfrontation mit dem Tod sowie Widerstandshandlungen - darstellt. Die Thematik Umgang mit Personen in psychischen Ausnahmesituationen ist in der modularen Unterrichtung ebenfalls integriert und ist hierbei in folgenden Themenkomplexen beinhaltet: Im 4. AAb. wird in einem Intensivtraining mit acht UE der Umgang mit Personen in psychischen Ausnahmesituation thematisiert und trainiert. Hierbei sollen die Beamten und Beamtinnen in Ausbildung plötzliche psychisch bedingte Verhaltensänderungen des kontrollierten Bürgers rechtzeitig erkennen und die Situation bewältigen. Im Modul Besondere Personengruppen im 5. AAb sollen die Auszubildenden in 41 UE Einstellung, Sichtweisen und das individuelle Verhalten von besonderen Personengruppen erfahren und darauf angemessen reagieren können. In diesem Kontext wird auch die Suizidankündigung einer Person im psychischen Ausnahmezustand behandelt. Dabei sind die Erfahrungen von Experten und Expertinnen auf diesem Gebiet von zentraler Bedeutung. Daher findet die Unterrichtung unter Einbeziehung von Fachreferenten und -referentinnen des medizinischen Dienstes oder auch des Zentralen Psychologischen Dienstes (ZPD) im 4. AAb statt. Die bereits umfassende Unterrichtung wird ab dem Frühjahr 2023 noch zusätzlich durch die Beteiligung der Krisendienste Bayern verstärkt, welche die Thematik flächendeckend allen Polizeiauszubildenden anteilig vermitteln. Hinsichtlich der Thematik psychischer Ausnahmesituationen beinhaltet der Ausbildungsplan der 2.QE verschiedene Szenarientrainings im Fach Polizeiliches Einsatzverhalten. Bereits im ersten AAb. erfolgt ein Rollentraining bezüglich der Personenkontrolle einer verwirrten Person. Schwerpunkte dieses Trainings sind insbesondere die Hilfeleistung und Befragung der Person vor Ort. Im 4. AAb wird ein weiteres Rollentraining bezüglich der Thematik durchgeführt. Im Gegensatz zum Rollentraining des 1. AAb ist die Person in einer psychischen Ausnahmesituation nun gegenüber den Polizeibeamten gewaltbereit und bewaffnet. Schwerpunkte sind nun primär die deeskalierende lageangepasste Gesprächsführung und der taktische Rückzug sowie sekundär der geeignete Einsatz von Führungs- und Einsatzmitteln. Im 5. AAb wird ein weiteres Rollentraining unter dem Aspekt eines Suizidversuchs trainiert. Auch hier steht die Gesprächsführung im Vordergrund des Trainings. Bei der Vermittlung der Lehrinhalte wird die Beteiligung des Krisendienstes hervorgehoben. Im weiteren Verlauf des Rollentrainings erfolgt eine Unterbringung gemäß des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPschKHG). Der Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen ist auch wesentlicher Bestandteil des Studiums für die 3. QE im Polizeivollzugsdienst an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Polizei. Die Vermittlung entsprechender Unterrichtsinhalte erfolgt im Einklang mit den sich stetig fortentwickelnden Konzepten der Polizeipräsidien sowie externer Ansprechpartner, wie etwa den zu beteiligenden Krisendiensten. Im Fachgebiet Gesellschaftswissenschaften wird zudem das Bündnis für psychisch erkrankte Menschen (BASTA) in die Unterrichtung eingebunden. Das Bündnis sensibilisiert für die Besonderheiten im Umgang mit psychisch kranken Menschen. Die Wissensvermittlung findet im Rahmen einer eintägigen Unterrichtung statt und steht unter der Leitung des Klinikums der TU rechts der Isar. Daneben wird die Lehrveranstaltung "Personen in psychischen Ausnahmesituationen" im Fach Polizeiliches Einsatzverhalten (PE) durchgeführt. Hier finden entsprechende Szenarientrainings statt. Zudem finden sich wesentliche Aspekte zum Umgang mit psychisch kranken Personen unter anderem in den Unterrichtungen zum polizeilichen Einsatzmanagement (EM), wie etwa Bedrohungslagen und Suizidandrohungen. Im Bereich der Fortbildung ist der Umgang mit Personen in psychischen Ausnahmezuständen seit jeher fester Bestandteil des Trainings im Polizeilichen Einsatzverhalten (PE). Um dies noch weiter zu intensivieren, wurde bei der Bayerischen Polizei das PE-Leitthema "Umgang mit aggressiven Personen in psychischen Ausnahmesituationen" entwickelt. Die Teilnahme an diesem PE-Modul ist für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten verpflichtend. Im Rahmen der sich jährlich wiederholenden PE-Trainings werden sowohl theoretisch als auch in praktischen Szenarientrainings folgende Inhalte zum genannten Themenbereich fortlaufend trainiert: * Das Erkennen, dass sich Personen in einer psychischen Ausnahmesituationen befinden. * Die vielfältigen Ursachen für eine psychische Ausnahmesituation. * Das Wahrnehmungs-, Kommunikations- und Angriffsverhalten von Personen in psychischen Ausnahmezuständen. * Die Interaktionsdynamik zwischen diesen und den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. * Die Grenzen der Wirksamkeit von polizeilichen Einsatzmitteln. * Die verbale und nonverbale, deeskalierende Kommunikation mit der Person, auch wenn Personen Waffen (wie z.B. Messer) mit sich führen. Das Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei (BPFI) bietet kein Seminar an, das sich spezifisch auf den Umgang mit psychisch kranken Menschen im Einsatzgeschehen fokussiert. Vielmehr wird dieser Themenbereich im Rahmen verschiedener Seminare anhand einzelner Praxisbeispiele behandelt und Gelerntes aus dem Polizeilichen Einsatzverhalten rekapituliert, wie etwa in den Seminaren "Ad-hoc Lagen", "Modul Polizeiliche Kompetenzen" und "Einsatzmanagement für die 2. QE". Die Lehrgänge werden entsprechend des zuvor erhobenen Bedarfs jährlich im Fortbildungsprogramm der Bayerischen Polizei angeboten. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Schulungsunterlagen sowie Einsatzkonzepte können aus polizeitaktischen Gründen nicht an Dritte herausgegeben werden. Auf Art. 39 Abs. IV, Satz 1, Nr. 4 BayDSG wird verwiesen. Mit freundlichen Grüßen