Umgang mit Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Dritte

1. Interne Anweisungen zum Umgang mit Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch BürgerInnen
2. Interne Kommunikation zum Umgang mit Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch BürgerInnen
3. Kommunikation der Behörde mit dem Landesdatenschutzbeauftragen in Sachen Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch BürgerInnen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. August 2020
  • Frist
    9. September 2020
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. I…
An Landeshauptstadt Magdeburg Details
Von
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Betreff
Umgang mit Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Dritte [#194757]
Datum
7. August 2020 12:24
An
Landeshauptstadt Magdeburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Interne Anweisungen zum Umgang mit Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch BürgerInnen 2. Interne Kommunikation zum Umgang mit Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch BürgerInnen 3. Kommunikation der Behörde mit dem Landesdatenschutzbeauftragen in Sachen Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch BürgerInnen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194757 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194757/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Magdeburg
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre E-Mail/Ihren Antrag vom 07. August 2020. Zu Ihren Fragen k…
Von
Landeshauptstadt Magdeburg
Via
Briefpost
Betreff
Umgang mit Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Dritte; Ihr Antrag per E-Mail auf Inforrmationszugang nach dem IZG LSA u.a.
Datum
1. September 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
823,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre E-Mail/Ihren Antrag vom 07. August 2020. Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen mitteilen, dass es im Geschäftsbereich der Landeshauptstadt Magdeburg keinerlei interne Dienstanweisungen zum Umgang mit Ordnungswidrigkeiten durch Bürgerinnen und Bürger und keine sonstigen Festlegungen bzw. allgemeine interne Kommunikation gibt. Es gibt deshalb auch keine Kommunikation der Landeshauptstadt Magdeburg mit dem Landesdatenschutzbeauftragten zur Verfahrensweise bei Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten durch Bürge- rinnen bzw. Bürger. Selbstverständlich werden hier in der Landeshauptstadt Magdeburg einzelne Anzeigen von Bürgern entgegengenommen und bearbeitet, z.B. wenn diese durch mutmaßlich ordnungswidrig haltende oder parkende Fahrzeuge behindert oder gar gefährdet werden. Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist immer eine Einzelfallentscheidung; generell - abstrakte Festlegungen zur allgemeinen Verfahrensweise hierzu existieren, wie bereits gesagt, nicht. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank für Ihre umfassende und präzise Rückmeldung. Die Antwort sch…
An Landeshauptstadt Magdeburg Details
Von
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Betreff
AW: Umgang mit Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Dritte; Ihr Antrag per E-Mail auf Inforrmationszugang nach dem IZG LSA u.a. 30.2-OB-0491/20 [#194757]
Datum
7. September 2020 22:10
An
Landeshauptstadt Magdeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank für Ihre umfassende und präzise Rückmeldung. Die Antwort scheint mir recht eindeutig: Es liegen zu der Anfrage keine Informationen vor. Jedoch macht mich ein Schriftstück eines Bürger stutzig, welches darlegt, dass die Stadt Magdeburg vor hat Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Bürger nicht mehr bearbeiten zu wollen (ich gehe davon aus, dass hier entsprechend für alle Bürger gleich gehandelt wird und nicht der eine hier genannte Bürger gegenüber anderen benachteiligt wird) und diese auch zur Überprüfung (Verstöße gegen die DSGVO) an den Landesdatenschutzbeauftragen gesendet werden. Den vollen Text können Sie den entsprechenden Bildern entnehmen: https://twitter.com/EinRobert1/status/1291441692571246593 Das Schriftstück unterstellt dem Bürger dabei rechtswidriges Handeln und stellt Sanktionen durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt in Aussicht. Da ich hier eine Gewisse Diskrepanz zwischen Ihrer Antwort und dem Schreiben an den Bürger feststellen kann, möchte ich Sie noch einmal darum bitten nachzuhorchen, ob es Kommunikation in dieser Sache mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt gab. Zu diesem Sachverhalt muss doch auch interne Kommunikation vorliegen, da das Schriftstück mehrere Seiten tiefgehende juristischen Recherchen umfasst. Liegen Ihnen hierzu keine Informationen vor? Ebenso muss ein solches Vorgehen doch auch sicherlich mit dem Behördenleiter oder einer anderen leitenden Person abgestimmt werden. Fand hier ebenfalls keinerlei Kommunikation statt? Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung von Ihnen freuen. Gerne auch an diese Mailadresse. Personenbezogene Daten werden geschwärzt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194757 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194757/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Magdeburg
Sehr geehrteAntragsteller/in das Schreiben, welches Sie anführen, war mir nicht bekannt. Unabhängig davon sehe ic…
Von
Landeshauptstadt Magdeburg
Betreff
Antw: AW: Umgang mit Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Dritte; Ihr Antrag per E-Mail auf Inforrmationszugang nach dem IZG LSA u.a. 30.2-OB-0491/20 [#194757]
Datum
8. September 2020 12:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das Schreiben, welches Sie anführen, war mir nicht bekannt. Unabhängig davon sehe ich Ihren Anspruch auf Informationszugang gem. § 9 IZG LSA als erfüllt an, zumal Ihnen das Schreiben der Landeshauptstadt Magdeburg offensichtlich zur Kenntnis gelangt ist. Die Anzeigen sind dem Landesdatenschutzbeauftragten vorgelegt worden. Die nach dem Geschäftsverteilungsplan der Landeshauptstadt Magdeburg zuständigen Mitarbeiter des Fachbereichs für Ordnung und Sicherheit haben dieses Schreiben vom 04. August 2020 verfasst bzw. unterschrieben. Eine weitere interne Kommunikation hierzu gab es nicht. Es handelte sich dabei um eine Entscheidung im Einzelfall. Für eine rechtliche Bewertung des Schreibens ist im Rahmen des Anspruchs auf Informationszugang kein Raum. Der Anspruch erschöpft sich auf die Weitergabe von bei der Behörde vorhandenen Informationen. Sofern der Bürger, der die Ordnungswidrigkeiten erstattet hat, mit der Verfahrensweise nicht einverstanden ist, muss er sich selbst an die entsprechenden Stellen wenden. Der Anspruchsteller nach dem Informationszugangsgesetz besitzt hierfür jedoch keine Befugnis. Ich betrachte die Korrespondenz daher als abgeschlossen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Das von mir angeführte Schriftstück stell…
An Landeshauptstadt Magdeburg Details
Von
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Betreff
AW: Antw: AW: Umgang mit Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Dritte; Ihr Antrag per E-Mail auf Inforrmationszugang nach dem IZG LSA u.a. 30.2-OB-0491/20 [#194757]
Datum
8. September 2020 14:00
An
Landeshauptstadt Magdeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Das von mir angeführte Schriftstück stellt die Kommunikation Ihrer Behörde mit einem Bürger dar. Mit meiner Anfrage begehre ich die Kommunikation Ihrer Behörde mit dem Landesdatenschutzbeauftragten. Die Anzeigen wurden nach Ihrer Auskunft ja an den Landesdatenschutzbeauftragten übermittelt. Genau diese Kommunikation (das Anschreiben an den Landesdatenschutzbeauftragten) begehre ich. Die Auslegung Ihrer Behörde zu rechtlichen Bedenken bezüglich der Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Bürger bezieht sich ja dabei nicht nur auf den einzelnen Fall, sondern legt auch das grundsätzliche Rechtsverständnis der Behörde dar. Daher sehe ich hier mein Auskunftsbegehren als gut begründet an. Wie ausgeführt, personenbezogene Daten können dabei gerne geschwärzt werden. Dementsprechend sollte meinem Antrag auf Übermittlung der Kommunikation an den Landesdatenschutzbeauftragen nichts entgegen stehen. Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194757 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194757/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Magdeburg
Umgang mit Ordnungswidrigkeiten Anzeigen durch Dritte Sehr geehrteAntragsteller/in 1) Ihrem Antrag vom 08. Septem…
Von
Landeshauptstadt Magdeburg
Via
Briefpost
Betreff
Umgang mit Ordnungswidrigkeiten Anzeigen durch Dritte
Datum
15. September 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,1 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in 1) Ihrem Antrag vom 08. September 2020 auf Übersendung der Kommunikation der Landeshauptstadt Magdeburg mit dem Landesdatenschutzbeauftragten Sachsen-Anhalt gebe ich statt. 2) Das gewünschte Schreiben wird Ihnen in der Anlage in anonymisierter Form übermittelt. 3) Von einer Erhebung von Kosten wird abgesehen. 4) Einer Weitergabe des Schreibens an Dritte bzw. einer Veröffentlichung im Internet oder sonstigen Veröffentlichung wird nicht zugestimmt. Begründung: Ihrem Antrag war zu entsprechen, da die Voraussetzungen des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt vorliegen und keine Ausschließungsgründe greifen. Da die voraussichtlichen Kosten unter 50 € liegen, ist die Bearbeitung Ihres Antrages kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie mir bitte die Kommunikation der Behörde mit dem Landesdatenschutzbeauftra…
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Von
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Betreff
AW: Antw: AW: Umgang mit Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Dritte; Ihr Antrag per E-Mail auf Inforrmationszugang nach dem IZG LSA u.a. 30.2-OB-0491/20 [#194757]
Datum
17. September 2020 14:47
An
Landeshauptstadt Magdeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie mir bitte die Kommunikation der Behörde mit dem Landesdatenschutzbeauftragten zukommen lassen? Diese muss ja stattgefunden haben, da die Behörde den Landesdatenschutzbeauftragten angeschrieben hat. Das schreiben möchte ich gerne einsehen. personenbezogene Daten können gerne geschwärzt werden. Sollte die Übermittlung aus Ihrer Sicht nicht möglich sein, würde ich den Landesdatenschutzbeauftragten um Vermittlung bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194757 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194757/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Magdeburg
Ist bereist auf dem Postweg unterwegs Keller Landeshauptstadt Magdeburg Rechtsamt i. A. Herr Keller Julius-Breme…
Von
Landeshauptstadt Magdeburg
Betreff
AW: Antw: AW: Umgang mit Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Dritte; Ihr Antrag per E-Mail auf Inforrmationszugang nach dem IZG LSA u.a. 30.2-OB-0491/20 [#194757]
Datum
17. September 2020 14:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Ist bereist auf dem Postweg unterwegs Keller Landeshauptstadt Magdeburg Rechtsamt i. A. Herr Keller Julius-Bremer-Str. 10 39104 Magdeburg Tel.: 0391/540 2520 Fax: 0391/540 2820 Hinweis: E-Mail-Adresse nur für formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur. Bei der Kommunikation über E-Mail ist zu beachten, dass die Informationen auf dem Transportweg von Unbefugten zur Kenntnis genommen, verfälscht oder gelöscht werden können. Zurzeit ist es daher erforderlich, vertrauliche Daten per Post an mich zu senden. Form- und fristgebundene Anträge, Widersprüche und Erklärungen gegenüber der Landeshauptstadt Magdeburg können nicht abgegeben werden. Bitte beachten Sie hierfür die gegebenen Hinweise zur elektronischen Kommunikation im Impressum auf www.magdeburg.de. Diese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. >>> "Antragsteller/in Antragsteller/in [#194757]" <<Name und E-Mail-Adresse>> 17.09.2020 14:47 >>> Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie mir bitte die Kommunikation der Behörde mit dem Landesdatenschutzbeauftragten zukommen lassen? Diese muss ja stattgefunden haben, da die Behörde den Landesdatenschutzbeauftragten angeschrieben hat. Das schreiben möchte ich gerne einsehen. personenbezogene Daten können gerne geschwärzt werden. Sollte die Übermittlung aus Ihrer Sicht nicht möglich sein, würde ich den Landesdatenschutzbeauftragten um Vermittlung bitten. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank für das Übersenden des Schreibens. Ich habe lediglich eine …
An Landeshauptstadt Magdeburg Details
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Betreff
AW: Antw: AW: Umgang mit Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Dritte; Ihr Antrag per E-Mail auf Inforrmationszugang nach dem IZG LSA u.a. 30.2-OB-0491/20 [#194757]
Datum
21. September 2020 17:35
An
Landeshauptstadt Magdeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank für das Übersenden des Schreibens. Ich habe lediglich eine kleine Rückfrage: Womit rechtfertigen Sie die Nichtzustimmung zur Weitergabe bzw. Veröffentlichung des Schreibens? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194757 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194757/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie nochmals bitten mit mitzuteilen, weswegen Sie einer Weitergabe bzw. V…
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Betreff
AW: Antw: AW: Umgang mit Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Dritte; Ihr Antrag per E-Mail auf Inforrmationszugang nach dem IZG LSA u.a. 30.2-OB-0491/20 [#194757]
Datum
7. Oktober 2020 09:46
An
Landeshauptstadt Magdeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie nochmals bitten mit mitzuteilen, weswegen Sie einer Weitergabe bzw. Veröffentlichung der Informationen nicht zustimmen. Ohne hinreichende Begründung ist diese Nichtzustimmung nicht wirksam. Sollte keine hinreichende Begründung vorliegen, würde ich Sie bitten bei zukünftigen Auskünften von einer solch unbegründeten "Klausel" abzusehen. Bezüglich der Handhabung solcher "Nichtzustimmungsserklärungen" ohne hinreichende Begründung habe ich den Landesbeauftragter für den Datenschutz um weitere Informationen gebeten. Viele Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194757 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194757/

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Landeshauptstadt Magdeburg
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe die Rechtslage noch mal geprüft. In der Vergangenheit war die Rechtsfrage,…
Von
Landeshauptstadt Magdeburg
Betreff
AW: Antw: AW: Umgang mit Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Dritte; Ihr Antrag per E-Mail auf Inforrmationszugang nach dem IZG LSA u.a. 30.2-OB-0491/20 [#194757]
Datum
8. Oktober 2020 14:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe die Rechtslage noch mal geprüft. In der Vergangenheit war die Rechtsfrage, inwieweit die Verwaltung-insbesondere bei Drittbezug- in Fällen, in denen mit der Weitergabe der Information durch den Empfänger zu rechnen ist, verpflichtet ist, die Information bis dem Abschluss eines gerichtlichen Eilverfahrens zurückzuhalten bzw. berechtigt/verpflichtet ist, dem Informationsgesuch nur durch bloße Auskunft nachzukommen, ohne die Übersendung von Kopien, Gegenstand von gerichtlichen (Eil)Entscheidungen. Nach aktuellester Rechtsprechung (Verwaltungsgericht Frankfurt, Beschluss vom 07. September 2020, 11 L 1433/20.F-, juris) ist jedoch die Stellung eines Informationszugangsantrages über die Internetplattform TopfSecret bzw. fragdenstaat grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich. Die Weitergabe der Informationen unterliegt der alleinigen Verantwortung des Informationsempfängers. Es wird ausgeführt, dass das eigenverantwortliche Handeln des informationssuchenden der Behörde nicht zugerechnet werden kann. Unterlassungsansprüche von Dritten müssen dann auf dem Zivilrechtsweg gegen denjenigen erfolgen, der die Informationen verbreitet hat. Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung ist es dann doch zulässig, wenn Sie das besagte Schreiben der Landeshauptstadt Magdeburg an andere weiterreichen oder publik machen. Es unterliegt dann ab dem Moment ihrer alleinigen zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Verantwortung. Ob diese oben zitierte Rechtsprechung Bestand hat, vermag ich nicht einzuschätzen. Die Problematik ist relativ neu und es gibt noch keine einheitliche obergerichtliche Rechtsprechung, insbesondere nicht für das Bundesland Sachsen-Anhalt. I.A. Keller Landeshauptstadt Magdeburg Rechtsamt i. A. Herr Keller Julius-Bremer-Str. 10 39104 Magdeburg Tel.: 0391/540 2520 Fax: 0391/540 2820 Hinweis: E-Mail-Adresse nur für formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur. Bei der Kommunikation über E-Mail ist zu beachten, dass die Informationen auf dem Transportweg von Unbefugten zur Kenntnis genommen, verfälscht oder gelöscht werden können. Zurzeit ist es daher erforderlich, vertrauliche Daten per Post an mich zu senden. Form- und fristgebundene Anträge, Widersprüche und Erklärungen gegenüber der Landeshauptstadt Magdeburg können nicht abgegeben werden. Bitte beachten Sie hierfür die gegebenen Hinweise zur elektronischen Kommunikation im Impressum auf www.magdeburg.de. Diese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. >>> "Antragsteller/in Antragsteller/in [#194757]" <<Name und E-Mail-Adresse>> 07.10.2020 09:46 >>> Sehr geehrtAntragsteller/in ich möchte Sie nochmals bitten mit mitzuteilen, weswegen Sie einer Weitergabe bzw. Veröffentlichung der Informationen nicht zustimmen. Ohne hinreichende Begründung ist diese Nichtzustimmung nicht wirksam. Sollte keine hinreichende Begründung vorliegen, würde ich Sie bitten bei zukünftigen Auskünften von einer solch unbegründeten "Klausel" abzusehen. Bezüglich der Handhabung solcher "Nichtzustimmungsserklärungen" ohne hinreichende Begründung habe ich den Landesbeauftragter für den Datenschutz um weitere Informationen gebeten. Viele Grüße