Umgang mit personenbezogenen Daten in Dokumenten für Polizeischulen

Gibt es interne Dienstanweisungen wie mit Dokumenten umgegangen werden soll, die für schulische Zwecke (z.B. Polizeischulen) zur Verfügung gestellt werden sollen und personenbezogene Daten erhalten?
Wenn ja, wie lauten die Dienstanweisungen?

Ergebnis der Anfrage

Interne Dienstanweisungen gibt es nicht, es wird aber auf das Gesetz verwießen welches sich mit dem Thema befasst

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Juni 2019
  • Frist
    27. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Kein Nachrichtentext
Von
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sen…
An Polizeipräsidium Neubrandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang mit personenbezogenen Daten in Dokumenten für Polizeischulen [#152499]
Datum
25. Juni 2019 18:35
An
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es interne Dienstanweisungen wie mit Dokumenten umgegangen werden soll, die für schulische Zwecke (z.B. Polizeischulen) zur Verfügung gestellt werden sollen und personenbezogene Daten erhalten? Wenn ja, wie lauten die Dienstanweisungen?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Umgang mit personenbezogenen Daten in Dokumenten für Polizeischulen [#152499]
An Polizeipräsidium Neubrandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Umgang mit personenbezogenen Daten in Dokumenten für Polizeischulen [#152499]
Datum
25. Juni 2019 18:36
An
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
28,6 KB