Umgang mit QES Dokumenten

- Sämtliche Schulungsunterlagen zum Umgang mit qualifiziert elektronisch signierte Dokumente (QES)
- Eine Liste aller Tools (Hard- & Software), welche zur Erstellung und Verifikation von QES Dokumenten benötigt/verwendet wird
- Statistiken über Empfangene und Versandte QES Dokumente der Jahre 2017, 2018 & 2019

Ergebnis der Anfrage


- Keine Schulungsunterlagen zum Umgang mit QES Dokumenten vorhanden
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung in Bezug auf QES Dokumenten durch Zugang bei Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW)
- 2017, 2018 und 2019 wurden keine QES-Dokumente empfangen oder versendet
- Keine Leitfäden, Fachkonzepte, Bedarfsanalysen, Schulungsunterlagen oder Strategien zur Digitalisierung der Kommunalverwaltung in Bezug auf die rechtssichere Digitalisierung oder Archivierung von neuen und bestehenden Dokumenten vorliegend

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Januar 2020
  • Frist
    7. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Institut für öffentliche Verwaltung NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang mit QES Dokumenten [#177876]
Datum
30. Januar 2020 17:15
An
Institut für öffentliche Verwaltung NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche Schulungsunterlagen zum Umgang mit qualifiziert elektronisch signierte Dokumente (QES) - Eine Liste aller Tools (Hard- & Software), welche zur Erstellung und Verifikation von QES Dokumenten benötigt/verwendet wird - Statistiken über Empfangene und Versandte QES Dokumente der Jahre 2017, 2018 & 2019
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177876 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in wie soeben telefonisc…
An Institut für öffentliche Verwaltung NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umgang mit QES Dokumenten [#177876]
Datum
3. März 2020 11:03
An
Institut für öffentliche Verwaltung NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in wie soeben telefonisch besprochen, anbei eine Kopie meiner IFG Anfrage vom 30.01.2020. bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche Schulungsunterlagen zum Umgang mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten (QES) - Eine Liste aller Tools (Hard- & Software), welche zur Erstellung und Verifikation von QES Dokumenten benötigt/verwendet wird - Statistiken über Empfangene und Versandte QES Dokumente der Jahre 2017, 2018 & 2019 - Leitfäden, Fachkonzepte, Bedarfsanalysen, Schulungsunterlagen und Strategien zur Digitalisierung der Kommunalverwaltung in Bezug auf die rechtssichere Digitalisierung oder Archivierung von neuen und bestehenden Dokumenten Vielen Dank. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/177876/… Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> Anfragenr: 177876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177876 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Institut für öffentliche Verwaltung NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - hier eingegangen am 03.03.2020 …
Von
Institut für öffentliche Verwaltung NRW
Betreff
WG: Umgang mit QES Dokumenten [#177876]
Datum
27. März 2020 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - hier eingegangen am 03.03.2020 - beantworte ich wiefolgt: - Dem IöV NRW liegen keine Schulungsunterlagen zum Umgang mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten (QES) vor. - Zur Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung, einen Zugang für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu eröffnen, wurden zentral für allen Behörden des Landes NRW bei dem Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW) Zugänge eingerichtet. Daher liegen mir die angefragten Informationen nicht vor. - In den Jahren 2017, 2018 und 2019 wurden keine QES-Dokumente empfangen oder versendet. - Dem IöV NRW als Aus- und Fortbildungseinrichtung des Landes NRW liegen keine Leitfäden, Fachkonzepte, Bedarfsanalysen, Schulungsunterlagen und Strategien zur Digitalisierung der Kommunalverwaltung in Bezug auf die rechtssichere Digitalisierung oder Archivierung von neuen und bestehenden Dokumenten vor. Für diese Auskunft erhebe ich keine Gebühren. Mit freundlichen Grüßen