Umgang mit Transparenz-Anfragen und Petitionen

- die aktuellen Vorschriften zum Umgang mit Transparenzanfragen und Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz der Kreisverwaltung.
- das gleiche für den Umgang mit Petitionen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Oktober 2019
  • Frist
    16. November 2019
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Ralf Berger
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die akt…
An Kreisverwaltung Bad Dürkheim Details
Von
Ralf Berger
Betreff
Umgang mit Transparenz-Anfragen und Petitionen [#168524]
Datum
14. Oktober 2019 10:18
An
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die aktuellen Vorschriften zum Umgang mit Transparenzanfragen und Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz der Kreisverwaltung. - das gleiche für den Umgang mit Petitionen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ralf Berger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ralf Berger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ralf Berger
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Berger, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
17. Oktober 2019 11:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Berger, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Berger, anbei übersende ich Ihnen die Dienstanweisung für die Ausführung des Lan…
Von
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
18. Oktober 2019 14:10
Status
Sehr geehrter Herr Berger, anbei übersende ich Ihnen die Dienstanweisung für die Ausführung des Landestransparenzgesetzes bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim. Eine Dienstanweisung für den Umgang mit Petitionen existiert in unserem Hause nicht. Mit freundlichen Grüßen