Umgang mit und in sozialen Netzen

Leitfaden „Nutzung von sozialen Netzwerken in
der Berliner Verwaltung - Umgang mit und in sozialen Netzwerken“ (Herausgeber: SenInnSport ZS C2 sowie Senatskanzlei Berlin, Dezember 2012) sowie gegebenenfalls neuere Versionen des Leitfadens.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. November 2019
  • Frist
    28. Dezember 2019
  • 2 Follower:innen
Felix S. Schulz
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Betreff
Umgang mit und in sozialen Netzen [#171034]
Datum
26. November 2019 04:21
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Leitfaden „Nutzung von sozialen Netzwerken in der Berliner Verwaltung - Umgang mit und in sozialen Netzwerken“ (Herausgeber: SenInnSport ZS C2 sowie Senatskanzlei Berlin, Dezember 2012) sowie gegebenenfalls neuere Versionen des Leitfadens.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix S. Schulz Anfragenr: 171034 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171034 Postanschrift Felix S. Schulz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am n…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Automatische Antwort: Umgang mit und in sozialen Netzen [#171034]
Datum
26. November 2019 04:21
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am nächsten Arbeitstag weitergeleitet. In dringenden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffenden Fällen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer (030) 4664-907210 an die Lagezentrale der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Lieber Felix Schulz, die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat uns Ihre Anfrage übermittelt, da sie in die Zu…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Umgang mit und in sozialen Netzen [#171034]
Datum
6. Dezember 2019 11:32
Status
Anfrage abgeschlossen
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Lieber Felix Schulz, die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat uns Ihre Anfrage übermittelt, da sie in die Zuständigkeit des für Social-Media-Kommunikation verantwortlichen Referats II B der Senatskanzlei fällt. Die Frage ist insofern schnell zu beantworten, da die von Ihnen angesprochenen Leitlinien aus dem Jahr 2012 nicht mehr Grundlage der Social-Media-Aktivitäten der Berliner Senatsverwaltungen sind. Neue Handlungsempfehlungen wurden durch die Senatskanzlei erarbeitet und befinden sich derzeit in der Schlussredaktion. Sie stehen Anfang nächsten Jahres zur Verfügung und werden dann in geeigneter Weise veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen