Umgang mit VIG-Anfragen in ihren Behörden
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen darüber, wie in den Behörden/Ämtern der Städteregion Aachen mit VIG-Anfragen umgegangen wird.
- Gibt es Handlungsanweisungen/Empfehlungen zum Umgang mit VIG-Anfragen? Falls ja, senden Sie mir diese bitte zu.
- Wie viele Anfragen nach VIG gab es im Jahr 2019 und wie viele hiervon wurden positiv/negativ Beschieden?
- Bei wie vielen Anfragen kam es zu Fristüberschreitungen (auch mit Fristverlängerung)?
Diese Anfrage richtet sich extra zentral an die Städteregion Aachen, da z.B. das Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen (Kontakt mit Herrn Kurt Küchen) eine Ausfkunft durch Schweigen verweigert (VIG: z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-nobis-printen/) bzw. nachweislich falsch beantwortet (IFG: https://fragdenstaat.de/a/161638). Die an das Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen gestellten Anfragen sind teilweise schon mehr als ein halbes Jahr alt und wurden, trotz kontinuierlichem Nachhaken, nicht beschieden oder falsch beantwortet.
Dazu bitte ich auch um folgende Informationen:
- Wie viele Personen sind am Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen mit der Beantwortung von VIG-Anfragen beschäftigt
- Gibt es einen Mailfilter in ihren Ämtern, welcher Mails der Domain fragdenstaat.de blockiert?
Ich bitte um eine Stellungnahme von zentraler Stelle.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum30. März 2020
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1. Mai 2020
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