Umgang mit VIG-Anfragen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen

1. Eine Auflistung aller Anfragen nach VIG des Jahres 2019 inkl. Eingangsdatum, Herkunft über Fragdenstaat.de ja/nein, Datum des ersten Schreiben an den angefragten Betrieb, Offenlegung der Daten des Anfragenden gegenüber dem Betrieb ja/nein, Datum der Offenlegung der Daten des Anfragenden gegenüber dem Betrieb, Datum der Auskunfterteilung an den Anfragenden, Datum der Ablehnung an den Anfragenden.

2. Alle Anweisungen zum Umgang mit Anfragen nach VIG.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. März 2020
  • Frist
    4. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang mit VIG-Anfragen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen [#181723]
Datum
2. März 2020 09:19
An
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Auflistung aller Anfragen nach VIG des Jahres 2019 inkl. Eingangsdatum, Herkunft über Fragdenstaat.de ja/nein, Datum des ersten Schreiben an den angefragten Betrieb, Offenlegung der Daten des Anfragenden gegenüber dem Betrieb ja/nein, Datum der Offenlegung der Daten des Anfragenden gegenüber dem Betrieb, Datum der Auskunfterteilung an den Anfragenden, Datum der Ablehnung an den Anfragenden. 2. Alle Anweisungen zum Umgang mit Anfragen nach VIG.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 181723 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181723 Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist eingegangen. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage, ist die Beteiligung D…
Von
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Mail: Umgang mit VIG-Anfragen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen [#181723]
Datum
2. März 2020 09:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist eingegangen. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage, ist die Beteiligung Dritter, d.h. eine Anhörung des betroffenen Betriebs notwendig. Die Bearbeitungsdauer verlängert sich daher auf 2 Monate (§5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage ist eine Vielzahl ähnlicher Anfragen in hiesiger Behörde eingegangen. Alle diese Anfragen werden geprüft und beschieden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Die Übersendung Ihrer beantragten Auskunft folgt auf dem Postweg. Bitte prüfen Sie daher Ihre Angaben zu Ihren Kontaktdaten auf Vollständigkeit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich habe eine Anfrage nach IFG gestellt und nicht nach VIG. Mit freundlichen Grüß…
An Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail: Umgang mit VIG-Anfragen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen [#181723]
Datum
2. März 2020 09:28
An
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich habe eine Anfrage nach IFG gestellt und nicht nach VIG. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 181723 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181723
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit VIG-Anfragen zu lebensmittelrechtlich…
An Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail: Umgang mit VIG-Anfragen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen [#181723]
Datum
9. April 2020 15:46
An
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit VIG-Anfragen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen“ vom 02.03.2020 (#181723) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 181723 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181723 Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Umgang mit VIG-Anfragen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen“ [#181723] [#181723]
Datum
14. April 2020 15:37
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/181723 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Sie schlicht weg ignoriert wurde. Es erfolgte eine standardisierte Anwort, die sich auf das VIG anstatt auf das IFG bezieht. Es sind jetzt 2 Monate seit meiner ersten Anfrage vergangen, damit ist eine Fristüberschreitung eingetreten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 181723.pdf Anfragenr: 181723 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181723
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage vom 2. März 2020 nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG Sehr geehrteAntragsteller/in mit Email v…
Von
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 2. März 2020 nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG
Datum
30. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Email vom 20 März 2020 beantragten Sie Auskunft zu folgenden Fragen: 1. Eine Auflistung aller Anfragen nach VIG des Jahres 2019 inkl. Eingangsdatum, Herkunft über Fragdenstaat.de ja/nein, Datum des ersten Schreiben an den angefragten Betrieb, Offenlegung der Daten des Anfragenden gegenüber dem Betrieb ja/nein, Datum der Offenlegung der Daten des Anfragenden gegenüber dem Betrieb, Datum der Auskunfterteilung an den Anfragenden, Datum der Ablehnung an den Anfragenden. 2. Alle Anweisungen zum Umgang mit Anfragen nach VIG. Gerne teile ich Ihnen mit, dass die hiesige Behörde 443 Anfragen nach dem VIG im Jahr 2019 erhalten hat. Eine abschließende Aufschlüsselung der gesamten Anfragen aus 2019 unter Berücksichtigung der von Ihnen erbeten Detailauskünfte zu den einzelnen Bearbeitungsschritten bzw. des Bearbeitungsstand liegt nicht vor. Interne Anweisungen/Vorgaben zum Umgang mit "Topf Secret" - Anfragen bestehen bei der Stadtverwaltung Düsseldorf nicht. Bitte wenden Sie sich mit der Anfrage an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW oder das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW. Für diese Auskunft wird keine Gebühr erhoben. Bei Fragen stehe ich gerne auch fernmündlich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen