Umgang mit VIG-Anfragen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen

Informationen, wie viele Anfragen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen beim Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf aktuell anhängig sind,
Informationen, wie viele Anfragen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen, die über die Plattform fragdenstaat.de bislang gestellt wurden, vom Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf bislang beantwortet wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. September 2019
  • Frist
    22. Oktober 2019
  • Kosten dieser Information:
    10,00 Euro
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf Details
Von
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Betreff
Umgang mit VIG-Anfragen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen [#166854]
Datum
18. September 2019 19:23
An
Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen, wie viele Anfragen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen beim Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf aktuell anhängig sind, Informationen, wie viele Anfragen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen, die über die Plattform fragdenstaat.de bislang gestellt wurden, vom Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf bislang beantwortet wurden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit VIG-Anfragen zu lebensmittelrechtlich…
An Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umgang mit VIG-Anfragen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen [#166854]
Datum
25. Oktober 2019 17:52
An
Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit VIG-Anfragen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen“ vom 18.09.2019 (#166854) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 166854 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/166854

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Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf
Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) v. 18.09.19 Sehr geehrteAntragste…
Von
Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) v. 18.09.19
Datum
29. Oktober 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Antrag vom 18.09.2019 begehrten Sie gemäß § 3 Abs. 1 des IFG die Erteilung folgender Auskünfte: 1. Informationen, wie viele Anfragen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen beim Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf aktuell anhängig sind. 2. Informationen, wie viele Anfragen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen, die über die Plattform "fragdenstaat.de" bislang gestellt wurden, vom Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf bislang beantwortet wurden. Gemäß § 13 Abs. 3 des IFG erteile ich Ihnen zu Ihrer o.g. Anfrage folgende Aktenauskünfte: Zu 1. Es wurden insgesamt 78 Anfragen beim Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen über die Plattform "fragdenstaat.de“ gestellt. Zu 2. Die Anfragen befinden sich noch in Bearbeitung. Kosten Gemäß § 16 IFG ist die Aktenauskunft gebührenpflichtig. Hierzu erhalten Sie einen gesonderten Gebührenbescheid. Mit freundlichen Grüßen

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