Umgang mit Vorfahrtnahmen

Anfrage an: Polizei Berlin

Die Weisung zum Umgang mit Fahrzeugen, die beim verlassen einer Einfahrt Radfahrenden auf einem Radweg die Vorfahrt nehmen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. November 2018
  • Frist
    28. Dezember 2018
  • 0 Follower:innen
Leonhard Lenz
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
Leonhard Lenz
Betreff
Umgang mit Vorfahrtnahmen [#34880]
Datum
24. November 2018 10:53
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Weisung zum Umgang mit Fahrzeugen, die beim verlassen einer Einfahrt Radfahrenden auf einem Radweg die Vorfahrt nehmen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonhard Lenz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Leonhard Lenz
Polizei Berlin
Sehr geehrter Herr Lenz, zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen mit, dass es keine Weisung dieser Art bei der Polizei Be…
Von
Polizei Berlin
Betreff
IFG-Antrag: Umgang mit Vorfahrtnahmen [#34880]
Datum
29. November 2018 14:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lenz, zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen mit, dass es keine Weisung dieser Art bei der Polizei Berlin gibt. Mit freundlichen Grüßen
Leonhard Lenz
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort. In diesem Fall hätte ich gerne die allgemeine Weisung…
An Polizei Berlin Details
Von
Leonhard Lenz
Betreff
AW: IFG-Antrag: Umgang mit Vorfahrtnahmen [#34880]
Datum
29. November 2018 17:25
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort. In diesem Fall hätte ich gerne die allgemeine Weisung zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Sofern auch diese nicht existiert hätte ich gerne einen Verweis auf entsprechende Verordnungen und/oder Gesetzte, die dies regeln. Mit freundlichen Grüßen Leonhard Lenz Anfragenr: 34880 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonhard Lenz

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Polizei Berlin
Sehr geehrter Herr Lenz, in Beantwortung Ihres Antrages verweise ich auf das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OW…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: IFG-Antrag: Umgang mit Vorfahrtnahmen [#34880] [-6]
Datum
21. Dezember 2018 09:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lenz, in Beantwortung Ihres Antrages verweise ich auf das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) - hier insbesondere auf § 53 OWiG. Mit freundlichen Grüßen