Umgang mit Wissenschafts-Ghostwriting an der FU Berlin
Studierende sind den Prüfungsordnungen der Hochschulen entsprechend verpflichtet, ihren schriftlichen Leistungs- und Qualifikationsnachweisen eine ehrenwörtliche Erklärung, manchmal auch eine Versicherung an Eides statt, anzufügen. Dabei müssen die Studierenden im Rahmen ebendieser Erklärung stets die Selbstständigkeit der zur Korrektur und Benotung eingereichten Qualifikationsleistung, aber auch das regelkonforme, gute wissenschaftliche Arbeiten garantieren. – Die Prüfungskandidat*innen sichern damit zu, die Leistung eigenständig (Ausschluss von Ghostwriting) als auch der guten wissenschaftlichen Praxis folgend (Ausschluss von erheblichen Zitationsverstößen beziehungsweise Plagiaten) erarbeitet zu haben. Besonders Plagiatsfälle sind in den letzten Jahren zahlreich in die öffentliche Wahrnehmung geraten, aber was unternehmen die deutschen Hochschulen eigentlich gegen den rasant wachsenden Ghostwriting-Markt für akademische Qualifikationsarbeiten, bei denen Studierende die Arbeitslast – gegen Bezahlung – an eine Ghostwriting-Agentur abgeben, welche die Erstellung der Studienleistung dann als Dienstleistung besorgt?
Konkret drängen sich hinsichtlich des Wissenschafts-Ghostwritings folgende Fragen auf:
1. Ist an der FU Berlin das akademische Ghostwriting als Täuschung des Hochschulbetriebes grundsätzlich ein Debatten-Thema; etwa in den Gremien, der Hochschulleitung sowie der Studierendenschaft?
2. Welche Konzepte und Maßnahmen hält die FU Berlin bereit, um dem Wissenschafts-Ghostwriting vorzubeugen?
3. Gibt es für die Studierenden und das Kollegium entsprechend thematische Handreichungen?
4. Wie würden Fälle akademischen Ghostwritings an der FU Berlin sanktioniert werden?
5. Sind an der FU Berlin bereits Fälle akademischen Ghostwritings publik geworden? Wenn ja: Wie hat die Hochschule davon erfahren und welche konkreten Sanktionen wurden verhängt?
Anfrage erfolgreich
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Datum3. März 2021
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7. April 2021
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ich habe Kenntnis über eine FU-Studentin, welche 50 % ihrer bisherigen Studienleistung nicht selbst erbracht hat.
Ich spreche von einer 15-seitigen Hausarbeit, welche komplett fremderstellt bzw. per Ghostwriting ohne zu tun der Studentin erarbeitet und anschliessend durch diese abgegeben.
Bei drei weiteren Fach-/Hausarbeiten wurden große Teile der Arbeiten von "Ghostwritern" bearbeitet - Übearbeitungen, korrekturen, Formate, Fußnoten, Bibliographien - alles Dinge, die weit über das reine Korrekturlesen hinausgehen.
Woher ich das weiß? Weil ich selbst an diesen Arbeiten mitgewirkt habe und die zuerst erwähnte, komplett von einer Person fremdproduzierte 15-seitige Hausarbeit habe ich angefertigt.
Nun möchte ich in Erfahrung bringen, wie und an welcher Stelle der FU Berlin derartiges anonym gemeldet werden kann.
Danke für Ihre Rückmeldung.