Umgang mit Wissenschafts-Ghostwriting an der Universität Augsburg

Anfrage an: Universität Augsburg

Studierende sind den Prüfungsordnungen der Hochschulen entsprechend verpflichtet, ihren schriftlichen Leistungs- und Qualifikationsnachweisen eine ehrenwörtliche Erklärung, manchmal auch eine Versicherung an Eides statt, anzufügen. Dabei müssen die Studierenden im Rahmen ebendieser Erklärung stets die Selbstständigkeit der zur Korrektur und Benotung eingereichten Qualifikationsleistung, aber auch das regelkonforme, gute wissenschaftliche Arbeiten garantieren. – Die Prüfungskandidat*innen sichern damit zu, die Leistung eigenständig (Ausschluss von Ghostwriting) als auch der guten wissenschaftlichen Praxis folgend (Ausschluss von erheblichen Zitationsverstößen beziehungsweise Plagiaten) erarbeitet zu haben. Besonders Plagiatsfälle sind in den letzten Jahren zahlreich in die öffentliche Wahrnehmung geraten, aber was unternehmen die deutschen Hochschulen eigentlich gegen den rasant wachsenden Ghostwriting-Markt für akademische Qualifikationsarbeiten, bei denen Studierende die Arbeitslast – gegen Bezahlung – an eine Ghostwriting-Agentur abgeben, welche die Erstellung der Studienleistung dann als Dienstleistung besorgt?

Konkret drängen sich hinsichtlich des Wissenschafts-Ghostwritings folgende Fragen auf:
1. Ist an der Universität Augsburg das akademische Ghostwriting als Täuschung des Hochschulbetriebes grundsätzlich ein Debatten-Thema; etwa in den Gremien, der Hochschulleitung sowie der Studierendenschaft?
2. Welche Konzepte und Maßnahmen hält die Universität Augsburg bereit, um dem Wissenschafts-Ghostwriting vorzubeugen?
3. Gibt es für die Studierenden und das Kollegium entsprechend thematische Handreichungen?
4. Wie würden Fälle akademischen Ghostwritings an der Universität Augsburg sanktioniert werden?
5. Sind an der Universität Augsburg bereits Fälle akademischen Ghostwritings publik geworden? Wenn ja: Wie hat die Hochschule davon erfahren und welche konkreten Sanktionen wurden verhängt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
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Florian Zach
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr ge…
An Universität Augsburg Details
Von
Florian Zach
Betreff
Umgang mit Wissenschafts-Ghostwriting an der Universität Augsburg [#214214]
Datum
3. März 2021 18:05
An
Universität Augsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Studierende sind den Prüfungsordnungen der Hochschulen entsprechend verpflichtet, ihren schriftlichen Leistungs- und Qualifikationsnachweisen eine ehrenwörtliche Erklärung, manchmal auch eine Versicherung an Eides statt, anzufügen. Dabei müssen die Studierenden im Rahmen ebendieser Erklärung stets die Selbstständigkeit der zur Korrektur und Benotung eingereichten Qualifikationsleistung, aber auch das regelkonforme, gute wissenschaftliche Arbeiten garantieren. – Die Prüfungskandidat*innen sichern damit zu, die Leistung eigenständig (Ausschluss von Ghostwriting) als auch der guten wissenschaftlichen Praxis folgend (Ausschluss von erheblichen Zitationsverstößen beziehungsweise Plagiaten) erarbeitet zu haben. Besonders Plagiatsfälle sind in den letzten Jahren zahlreich in die öffentliche Wahrnehmung geraten, aber was unternehmen die deutschen Hochschulen eigentlich gegen den rasant wachsenden Ghostwriting-Markt für akademische Qualifikationsarbeiten, bei denen Studierende die Arbeitslast – gegen Bezahlung – an eine Ghostwriting-Agentur abgeben, welche die Erstellung der Studienleistung dann als Dienstleistung besorgt? Konkret drängen sich hinsichtlich des Wissenschafts-Ghostwritings folgende Fragen auf: 1. Ist an der Universität Augsburg das akademische Ghostwriting als Täuschung des Hochschulbetriebes grundsätzlich ein Debatten-Thema; etwa in den Gremien, der Hochschulleitung sowie der Studierendenschaft? 2. Welche Konzepte und Maßnahmen hält die Universität Augsburg bereit, um dem Wissenschafts-Ghostwriting vorzubeugen? 3. Gibt es für die Studierenden und das Kollegium entsprechend thematische Handreichungen? 4. Wie würden Fälle akademischen Ghostwritings an der Universität Augsburg sanktioniert werden? 5. Sind an der Universität Augsburg bereits Fälle akademischen Ghostwritings publik geworden? Wenn ja: Wie hat die Hochschule davon erfahren und welche konkreten Sanktionen wurden verhängt?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Augsburg (Informationsfreiheitssatzung Augsburg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Florian Zach Anfragenr: 214214 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214214/ Postanschrift Florian Zach << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Zach

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