Umgehungsstrasse Bad Schussenried Teilort Kleinwinnaden - Beauftragung Kovacic

Das Ingenieurbüros Kovaczik (Hansjörg Madlener, Dipl.- Ing.;Jürgen Schwochow, Dipl.-Ing. (FH) wurde mit der Planung einer Umgehungsstrasse für Kleinwinnaden beauftragt. Hiermit erbitte ich folgende Unterlagen:
(0) Problembeschreibung der Verkehrssituation welche eine Handlung erfordert
(1) Begründung/Beschluss für den Bedarf einer Umgehungsstrasse
(2) Öffentliche Ausschreibung der Planung
(3) Beauftragung der Planung - die konkrete Bestellung an Kovacic
(4) Dokumentation der initialen Gespräche zur Beauftragung
(5) Alle Angebote und Rechnungen die bisher angefallen und noch anstehend an das Unternehmen Kovacic bezahlt werden müssen.
(6) Überprüfung der Situation (wann, ist diese Umgehungsstrasse noch immer erforderlich, wann wurde das geprüft)
(7) Soll es durch den Bau diese Strasse ermöglich werden Monstertrucks zwischen Kleinwinnaden und Aulendorf verkehren zu lassen ?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2016
  • Frist
    16. Februar 2016
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Antrag nach dem IFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Ingenieurbü…
An Regierungspräsidium Tübingen Details
Von
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Betreff
Umgehungsstrasse Bad Schussenried Teilort Kleinwinnaden - Beauftragung Kovacic [#12544]
Datum
17. Januar 2016 17:43
An
Regierungspräsidium Tübingen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Ingenieurbüros Kovaczik (Hansjörg Madlener, Dipl.- Ing.;Jürgen Schwochow, Dipl.-Ing. (FH) wurde mit der Planung einer Umgehungsstrasse für Kleinwinnaden beauftragt. Hiermit erbitte ich folgende Unterlagen: (0) Problembeschreibung der Verkehrssituation welche eine Handlung erfordert (1) Begründung/Beschluss für den Bedarf einer Umgehungsstrasse (2) Öffentliche Ausschreibung der Planung (3) Beauftragung der Planung - die konkrete Bestellung an Kovacic (4) Dokumentation der initialen Gespräche zur Beauftragung (5) Alle Angebote und Rechnungen die bisher angefallen und noch anstehend an das Unternehmen Kovacic bezahlt werden müssen. (6) Überprüfung der Situation (wann, ist diese Umgehungsstrasse noch immer erforderlich, wann wurde das geprüft) (7) Soll es durch den Bau diese Strasse ermöglich werden Monstertrucks zwischen Kleinwinnaden und Aulendorf verkehren zu lassen ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Regierungspräsidium Tübingen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu den von Ihnen unter Bezug auf das Gesetz zur Einführung der Informationsfreiheit (…
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Betreff
WG: Umgehungsstrasse Bad Schussenried Teilort Kleinwinnaden - Beauftragung Kovacic [#12544]
Datum
8. Februar 2016 10:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu den von Ihnen unter Bezug auf das Gesetz zur Einführung der Informationsfreiheit (LIFG) erbetenen Unterlagen teilen wir Ihnen folgendes mit: Unterlagen zu (0) und (1): Die entsprechenden Problembeschreibungen und Begründungen finden Sie im Planfeststellungsbeschluss unter dem Punkt B.4 ab Seite 16. Der Planfeststellungsbeschluss ist auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/... abgelegt. Unterlage zu (2): Ingenieurleistungen werden in der Regel nicht öffentlich ausgeschrieben. Unterhalb des Schwellenwertes für eine europaweite Ausschreibung ab einem Auftragswert von derzeit 209.000,00 € erfolgt die Vergabe der Aufträge nach den Regelungen der Haushaltsordnung des Landes. In der Regel erfolgt bei der Vergabe von Leistungen, die wie im vorliegenden Fall nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) vergütet werden, eine freihändige Vergabe nach einer Leistungsanfrage bei nur einem Bewerber, da die Vergütung durch die HOAI festgelegt ist. Ansonsten erfolgt eine Leistungsanfrage bei mindestens drei Bewerbern. Unterlagen zu (3) bis (5): Bei diesen Unterlagen handelt es sich um vertrauliche Vergabe- und Vertragsunterlagen, die der Amtsverschwiegenheit nach dem Vergaberecht unterliegen und für die nach § 4 Abs.1 Nr.6 LIFG kein Anspruch auf Informationszugang besteht. Unterlagen zu (6): Die Überprüfung der Erforderlichkeit der Umgehungsstraße erfolgte zuletzt im Planfeststellungsbeschluss (siehe Anlage). Unterlage zu (7): Die Umgehungsstraße wird als Landesstraße für den allgemeinen öffentlichen Verkehr gewidmet. Die von Ihnen so benannten "Monstertrucks" (Sie meinen sicherlich die LKW mit Überlänge) sind derzeit als Versuch nur auf bestimmten Streckenabschnitten vom Land zugelassen. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Umgehungsstrasse Bad Schussenried Teilort Kleinwinnaden - Beauftragung Kovacic" [#12544]
Datum
14. Februar 2016 00:07
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/12544 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, der Großteil der Frage entweder nicht oder nur teilweise beantwortet wurde. Konkret: FRAGE: (0) Problembeschreibung der Verkehrssituation welche eine Handlung erfordert (1) Begründung/Beschluss für den Bedarf einer Umgehungsstrasse ANTWORT: Unterlagen zu (0) und (1): Die entsprechenden Problembeschreibungen und Begründungen finden Sie im Planfeststellungsbeschluss unter dem Punkt B.4 ab Seite 16. Der Planfeststellungsbeschluss ist auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/... abgelegt. (1) OFFEN/BESCHWERDE: Das Unternehmen Kovaczik wurde vor ca 10 Jahren mit der Planung beauftragt. Ich verlange die Beantwortung meiner Fragen auf Basis der damaligen Beauftragung Auch ist zu prüfen ob es ein sauberes Vorgehen ist wenn die Planung vor mehr als 10 Jahren gestartet wurde und jetzt auf einen Planfeststellungsbeschluss und Daten verwiesen wird die nicht von vor der Beauftragung sind. FRAGE: (2) Öffentliche Ausschreibung der Planung ANTWORT: Unterlage zu (2): Ingenieurleistungen werden in der Regel nicht öffentlich ausgeschrieben. Unterhalb des Schwellenwertes für eine europaweite Ausschreibung ab einem Auftragswert von derzeit 209.000,00 € erfolgt die Vergabe der Aufträge nach den Regelungen der Haushaltsordnung des Landes. In der Regel erfolgt bei der Vergabe von Leistungen, die wie im vorliegenden Fall nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) vergütet werden, eine freihändige Vergabe nach einer Leistungsanfrage bei nur einem Bewerber, da die Vergütung durch die HOAI festgelegt ist. Ansonsten erfolgt eine Leistungsanfrage bei mindestens drei Bewerbern. (2) OFFEN/BESCHWERDE: Wenn ich das richtig verstehe hat da ein öffentlich bediensteter im Worst Case ein Unternehmen herausgegriffen und diesem einen Auftrag von maximal 209.000 Euro (was ist mich nachfolgenden Planänderungen) zukommen lassen. Das hat ein Geschmäckle und verlangt Transparenz. Deshalb verlange ich neben der Offenlegung der detaillierten Anfragen an die/das Planungsunternehmen auch die Benennung der Anzahl und der Unternehmen welche in Erwägung gezogen wurden und wer entschieden hat. FRAGE: (3) Beauftragung der Planung - die konkrete Bestellung an Kovacic (4) Dokumentation der initialen Gespräche zur Beauftragung (5) Alle Angebote und Rechnungen die bisher angefallen und noch anstehend an das Unternehmen Kovacic bezahlt werden müssen. ANTWORT: Unterlagen zu (3) bis (5): Bei diesen Unterlagen handelt es sich um vertrauliche Vergabe- und Vertragsunterlagen, die der Amtsverschwiegenheit nach dem Vergaberecht unterliegen und für die nach § 4 Abs.1 Nr.6 LIFG kein Anspruch auf Informationszugang besteht. (3,4,5) OFFEN/BESCHWERDE: Ein komplette Ablehnung der Anfrage erscheint aus meiner Sicht sehr zweifelhaft. Ggf sind die Dokumente an den kritischen Stellen zu schwärzen. Ich bitte um Offenlegung. FRAGE: (6) Überprüfung der Situation (wann, ist diese Umgehungsstrasse noch immer erforderlich, wann wurde das geprüft) Unterlagen zu (6): Die Überprüfung der Erforderlichkeit der Umgehungsstraße erfolgte zuletzt im Planfeststellungsbeschluss (siehe Anlage). FRAGEN/BESCHWERDE: ----- Zitat aus dem Planfeststellungsbeschluss: ".. Festzuhalten ist, dass die Verkehrsdichte auf der L 284 deutlich unter der durchschnittlichen Belastung einer Landesstraße in Baden-Württemberg liegt. 4. Fahrbahnbreiten: Gemäß RAST 2006 hat eine zweistreifig befahrbare Richtungsfahrbahn eine Regelbreite von 6,50 m. Die Ortsdurchfahrt weist diese Breite nur an wenigen Bereichen auf. Der Großteil der Ortsdurchfahrt unterschreitet diese Breite. Vom Ortsende Kleinwinnaden bis zum geplanten Bauende beträgt die Fahrbahnbreite nur 5,50 m bis 5,70 m. Die Fahrbahn ist uneben und vielfach beschädigt. Die Bankette sind am Bauende beidseitig abgefahren..." --- Nachdem die Verkehrsdichte 'deutlich unter der durchschnittlichen Belastung' ..liegt, und es seit der Beauftragung des Planungsbüros keine Massnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung oder Verlagerung von Verkehr gegeben hat sind diese Begründungen wohl nicht ausreichend. Nachdem die RAST 2006 als Vorgabe zugrundegelegt wird und somit Gesetzescharakter zu haben scheint, wo ist diese denn vollständig frei verfügbar ? Wie viele Gemeindestrassen gibt es denn aktuell in Baden Württemberg deren Strassenbreite nicht den RAST Vorgaben entspricht ? Und, wurden Strassen die überbreit sind aufgrund der RAST Vorgaben zurückgebaut (Otterswang 7,5-8,5m breite)? Die Aussage dass die Fahrbahn uneben und vielfach beschädigt ist, ist zum aktuellen Zeitpunkt falsch. Denn diese Strasse wurde erst komplett saniert. Bitte um Stellungnahme zu diesem Punkt. Als Zusatzfrage: Wenn den verlangt wird dass die Ortsdurchgangsstrasse zurückgebaut werden muss, dann muss es doch hierfür bereits eine Planung und einen Vertrag mit der Kommune Schussenried geben. Wo ist dieser ? FRAGE: (7) Soll es durch den Bau diese Strasse ermöglich werden Monstertrucks zwischen Kleinwinnaden und Aulendorf verkehren zu lassen ? ANTWORT: Unterlage zu (7): Die Umgehungsstraße wird als Landesstraße für den allgemeinen öffentlichen Verkehr gewidmet. Die von Ihnen so benannten "Monstertrucks" (Sie meinen sicherlich die LKW mit Überlänge) sind derzeit als Versuch nur auf bestimmten Streckenabschnitten vom Land zugelassen. (7) OFFEN/BESCHWERDE: Zitat Planfeststellung: "Die L 284 führt von Weingarten über Mochenwangen, Aulendorf, Bad Schussenried und Ingoldingen in Richtung Biberach und stellt eine wichtige Parallelverbindung zur B 30 von Weingarten nach Biberach her. Die L 284 hat eine überörtliche Verbindungsfunktion und übernimmt in den Ortsdurchfahrten zudem Erschließungsfunktionen." Es wurde eine sehr konkrete Frage gestellt. Diese wurde nicht beantwortet. Konkretisierung: Kann diese Verbindungsstrasse bei der bisherigen Strassenführung durch Kleinwinnaden 'Lkw mit Überlänge' aufnehmen ? Ist das nach dem Bau möglich ? Zusatzfragen: Wie breit ist sind denn die Strasse von Aulendorf nach Mochenwangen (min und max)? Wie breit sind die Strassen in den Orten Ingoldingen, Degernau, Steinhausen, Muttensweiler, und Reute sowie zwischen Grodt und Reute sowie Reute nach Biberach? (Das sind die benannten Verbindungstrassen zwischen Weingarten und Biberach. Wie ist denn sichergestellt dass es nicht nur aber auch wegen Lkw-Mautprellern nicht zu einer weiteren Zunahme des Lkw Verkehrs in den anderen Orten kommt ? Den Antwortenden möchte ich hiermit in aller Form zu der Aussage: "..sind derzeit als Versuch nur auf bestimmten Streckenabschnitten vom Land zugelassen" darauf hinweisen dass die Strassenbreite in Otterswang zwischen 7,5 und 8,5m beträgt obwohl das sehr sicher niemals in einer Vorschrift oder einem Gesetz gestanden hat. Parkende Pkw wurden dort systematisch zerstört: https://schussenried.blogger.de Die Polizei als auch die Staatsanwaltschaft waren bisher erfolglos bei der Tätersuche. Auch finde ich es sehr bedenklich das ich mich als Fragesteller öffentlich benennen soll wohingegen der Antwortende keinen Namen und Dienststelle benennt. (8) OFFEN/BESCHWERDE: Hier bitte ich um Namen und Dienststellen des Antwortenden. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz als Vermittler kann mich gerne kontaktieren. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12544 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Regierungspräsidium Tübingen
Rechnungen OU Kleinwinnaden
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Via
Briefpost
Betreff
Rechnungen OU Kleinwinnaden
Datum
24. April 2016
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Rechnungen OU Kleinwinnaden [#12544] Sehr geehrte Damen und Herren, die Aussage: "gibt es lediglich eine…
An Regierungspräsidium Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rechnungen OU Kleinwinnaden [#12544]
Datum
3. Juni 2016 11:19
An
Regierungspräsidium Tübingen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, die Aussage: "gibt es lediglich einen Vertragsentwurf der Firma Kovacic, basierend auf einer von uns zu- nächst erstellten Leistungsbeschreibung." deutet darauf hin das es keine Ausschreibung und auch keine internen Beauftragung gibt. Auch scheint es keine Bestellung an Kovacic zu geben. Somit ist zu vermuten dass das RP Tübingen von irgend jemandem aus einer Behörde einen Anruf erhalten hat eine Umgehungsstrasse zu planen und bauen. Des weiteren scheint das RP Tübingen auch nur über einen Telefonanruf oder ein mündliches, nicht näher dokumentiertes Gespräch eine solche Planung beauftragt zu haben. Sofern diese Vermutungen falsch sind bitte ich um den schriftlichen Nachweis d.h. die Dokumente und Aktennotizen. Ansonsten muss es zumindest einen Akteneintrag über die interne Beauftragung als auch über die Beauftragung an Kovacic geben. Wer war das ? Bitte legen sie alle Akten vor. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12544 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Regierungspräsidium Tübingen
Beauftragung, Freihändige Vergabe Informationsfreiheit 22. Juni 2016 Ihr Schreiben vom 14. Februar 2016 Unser Schr…
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Via
Briefpost
Betreff
Beauftragung, Freihändige Vergabe
Datum
22. Juni 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheit 22. Juni 2016 Ihr Schreiben vom 14. Februar 2016 Unser Schreiben vom 1. April 2014 Antwort des Regierungspräsidiums Tübingen vom 20.04.2016 Sehr geehrte XXX, wie mit Schreiben vom 1. April 2016 mitgeteilt, hatten wir das Regierungspräsidium Tübingen gebeten, auf Ihre Fragen 3, 4 und 5 hinsichtlich der Beauftragung des Ingenieurbüro Kovacic mit der Planung einer Umgehungsstraße für Kleinwinnanden Steilung zu nehmen. Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Schreiben vom 20.04.2016 wie folgt geantwortet: zu 3.: Bei der Vergabe an die Firma Kovacic handelte es sich um eine freihändige Vergabe unterhalb der Schwellenwerte. Die Leistungsvergütung erfolgte nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Die beim Regierungspräsidium Tübingen vorliegenden Verträge enthalten keine Betriebs- und Geschäftsge- heimnisse. Die Verträge zu den jeweiligen Leistungsphasen 1 bis 6 werden Ihnen daher zur Verfügung gestellt. zu 4.: Die freihändige Vergabe unterhalb der Schwellenwerte erfordert keine Dokumentation. Deshalb wurden keine Dokumentationsunterlagen geführt, die zur Verfügung gestellt werden könnten. zu 5.: Ein Angebot liegt ebenfalls nicht vor. Basierend auf der Leistungsbeschreibung des Regierungspräsidiums wurde ein Vertragsentwurf erstellt. Die Leistungen wurden ausschließlich nach der HOAI vergütet. Darüber hinausgehende Leistungen Wurden nicht vereinbart und-nicht vergütet. Die Rechnungen darüber werden Ihnen zur Verfü- gung gestellt. Aus unserer Sicht hat das Regierungspräsidium Tübingen damit Ihre Fragen, wie Sie sie ursprünglich gestellt hatten, korrekt beantwortet und ist mit der Überlassung der Unterlagen Ihrem Ersuchen gemäß § 7 LlFG nachgekommen. Mit freundlichen Grüßen
Regierungspräsidium Tübingen
AW: Rechnungen OU Kleinwinnaden [#12544] Sehr geehrtAntragsteller/in wie ich Ihnen in meinem Schreiben vom 22.04.…
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Betreff
AW: Rechnungen OU Kleinwinnaden [#12544]
Datum
22. Juni 2016 15:29
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in wie ich Ihnen in meinem Schreiben vom 22.04.16 mitgeteilt hatte, erfolgte die Vergabe an die Firma Kovacic im Rahmen einer freihändigen Vergabe unterhalb der Schwellenwerte für eine europaweite Vergabe, wobei die Leistungen nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) vergütet wurden. Da das Honorar durch die HOAI festgelegt ist, bedarf es im Einklang mit der Haushaltsordnung und den internen Regelungen für die Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen keiner öffentlichen oder beschränkten Ausschreibung. Aufgrund einer Leistungsbeschreibung der Straßenbauverwaltung hat das Ingenieurbüro ein Angebot auf der Basis der HOAI abgegeben, das nach Überprüfung die Basis für den Ingenieurvertrag war. Diesen haben Sie ja mit dem o.g. Schreiben erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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AW: AW: Rechnungen OU Kleinwinnaden [#12544] Sehr geehrte Damen und Herren, Wo ist denn der dokumentierte Bedarf?…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Rechnungen OU Kleinwinnaden [#12544]
Datum
23. Juni 2016 22:55
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Wo ist denn der dokumentierte Bedarf? Wo ist nachgewiesen, dass diese Strasse notwendig ist? Erst wenn der Bedarf nachgewiesen und beschlossen ist kann es zu einer (freihändigen) Vergabe von Planungs- und Baumassnahmen kommen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12544 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>