Umgekippter Bus B9 Speyer, 30 Dezember 2017 gegen 19:30

Informationen über Busunfall (bei Ausfahrt B9 auf A61umgekippt) am 30 Dezember 2017 gegen 19:30
Ich konnte online keine Informationen zu diesem Unfall finden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2018
  • Frist
    9. Februar 2018
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Andreas Sedlmair
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen …
An Polizeipräsidium Rheinpfalz Details
Von
Andreas Sedlmair
Betreff
Umgekippter Bus B9 Speyer, 30 Dezember 2017 gegen 19:30 [#25915]
Datum
4. Januar 2018 17:23
An
Polizeipräsidium Rheinpfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über Busunfall (bei Ausfahrt B9 auf A61umgekippt) am 30 Dezember 2017 gegen 19:30 Ich konnte online keine Informationen zu diesem Unfall finden
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Sedlmair <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Sedlmair

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Polizeipräsidium Rheinpfalz
Sehr geehrter Herr Sedlmair, vielen Dank für Ihre Anfrage. Zum Unfallhergang kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: …
Von
Polizeipräsidium Rheinpfalz
Betreff
180108_AW: Umgekippter Bus B9 Speyer, 30 Dezember 2017 gegen 19:30 [#25915]
Datum
8. Januar 2018 12:01
Status
Anfrage abgeschlossen
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887 Bytes
image006.png
2,1 KB


Sehr geehrter Herr Sedlmair, vielen Dank für Ihre Anfrage. Zum Unfallhergang kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Ein 50-jähriger befuhr mit dem leeren Reisebus eines Busunternehmers aus Südhessen die B9 in Richtung Ludwigshafen und wollte am AK Speyer auf die BAB61 in Richtung Heilbronn wechseln. Dabei kam er aufgrund zu hoher Geschwindigkeit im Kurvenbereich der Tangente nach links von der Fahrbahn ab, überfuhr einen Leitpfosten, rutschte in den Grünstreifen und kam dort in Schräglage zum Stehen. Es entstand Sachschaden am Reisebus. Die Bergung verzögerte sich bis 03:30 Uhr wegen der Nähe zu einer Hochspannungsleitung, die zuerst durch die Pfalzwerke AG freigeschaltet werden musste. Sollten Sie weitere Rückfragen haben, dürfen Sie sich gerne mit dem Leiter der Polizeiautobahnstation, Herrn EPHK Rolf Spiegelhalter, unter der Rufnummer 06237/933-214 in Verbindung setzen. Ihnen einen angenehmen Tag! Mit freundlichen Grüßen