Umgesetze/abgeschleppte KFZ aufgrund Fehlbelegungen der Ladesäulen in Neukölln

Anfrage an: Bezirksamt Neukölln

Anzahl der umgesetzen/abgeschleppten KFZ aufgrund Fehlbelegungen der Ladesäulen durch Verbrennerfahrzeuge im Bezirk Neukölln für die Jahre 2017, 2018 und 2019.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. April 2020
  • Frist
    29. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgesetze/abgeschleppte KFZ aufgrund Fehlbelegungen der Ladesäulen in Neukölln [#185303]
Datum
25. April 2020 11:11
An
Bezirksamt Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der umgesetzen/abgeschleppten KFZ aufgrund Fehlbelegungen der Ladesäulen durch Verbrennerfahrzeuge im Bezirk Neukölln für die Jahre 2017, 2018 und 2019.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185303 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Neukölln
Sehr geehrteAntragsteller/in Umsetzungen verbotswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge werden durch die Ordnungsämter…
Von
Bezirksamt Neukölln
Betreff
Antw: Wtrlt: Umgesetze/abgeschleppte KFZ aufgrund Fehlbelegungen der Ladesäulen in Neukölln [#185303]
Datum
27. April 2020 10:15
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Umsetzungen verbotswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge werden durch die Ordnungsämter und die Berliner Polizei gleichermaßen angeordnet. Die diesbezüglichen Ordnungswidrigkeits- und Verwaltungsverfahren werden jedoch durch die Zentrale Bußgeldstelle der Berliner Polizei geführt. Insofern liegen hier zwar belastbare Zahlen zu den durch die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes Neukölln angeordneten Fahrzeugumsetzungen insgesamt vor, jedoch keine Daten über die für die jeweiligen Umsetzungen ursächlichen konkreten Tatbestände. Folglich kann ich Ihre Anfrage mangels vorhandener Daten nicht beantworten. Ich rege an, dass Sie Ihre Anfrage gegebenenfalls an die die Verfahren führende Stelle - die Polizei Berlin - richten. Mit freundlichen Grüße