Umleitungen Radverkehr bei Großereignissen

Vom 30.06. bis zum 03.07. fand in Stuttgart das Marienplatzfest statt. Dieses blockierte einen Teil der Hauptradroute 1. Diesbezüglich habe ich folgende Fragen:
1.) War eine Umleitung für den Radverkehr eingerichtet?
1.a.) Falls ja:
1.a.1.) Wo entlang führte diese Umleitung?
1.a.2.) Inwiefern war sie ausgeschildert?
1.b.) Falls nein:
1.b.1.) Warum nicht?
1.b.2.) Nach welchen Kriterien wird entschieden, wann für eine Sperrung eine Umleitung eingerichtet wird? Bitte aufführen für MIV, Radverkehr und Fußgänger.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juli 2022
  • Frist
    20. August 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vom 30.06. bis…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umleitungen Radverkehr bei Großereignissen [#253408]
Datum
16. Juli 2022 13:08
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vom 30.06. bis zum 03.07. fand in Stuttgart das Marienplatzfest statt. Dieses blockierte einen Teil der Hauptradroute 1. Diesbezüglich habe ich folgende Fragen: 1.) War eine Umleitung für den Radverkehr eingerichtet? 1.a.) Falls ja: 1.a.1.) Wo entlang führte diese Umleitung? 1.a.2.) Inwiefern war sie ausgeschildert? 1.b.) Falls nein: 1.b.1.) Warum nicht? 1.b.2.) Nach welchen Kriterien wird entschieden, wann für eine Sperrung eine Umleitung eingerichtet wird? Bitte aufführen für MIV, Radverkehr und Fußgänger.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253408 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253408/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Vom 30.06.2022 bis zum 03.07.2022 fand …
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: WG: Umleitungen Radverkehr bei Großereignissen [#253408], Anfrage nach LIFG/UVwG/VIG
Datum
1. August 2022 14:59
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Vom 30.06.2022 bis zum 03.07.2022 fand in Stuttgart Süd das Marienplatzfest statt. Die Genehmigung hierzu wurde durch das Amt für öffentliche Ordnung am 15.06.2022 erteilt. Das Marienplatzfest ist eine, jedes Jahr wiederkehrende Traditionsveranstaltung, die stadtteilbelebend für den Stuttgarter Süden ist. Im Bezirksbeirat wurde dies einstimmig beschlossen. Die Hauptradroute 1 wurde anlässlich des Marienplatzfests gesperrt - eine Umleitung wurde nicht ausgeschildert. Tatsächlich ist uns bei der Beschilderung ein Fehler unterlaufen. So sollte - entsprechend 2019 - an den Absperrpunkten das Zusatzzeichen 1022-10 StVO ergänzt werden, um die Radfahrenden im Schritttempo passieren zu lassen. Wir werden im nächsten Jahr dies mit besonderer Hinsicht prüfen. Viele Grüße