Umrechnung der Abiturnoten der Europaeischen Schulen in das deutsche Notensystem

Ich beantrage die Offenlegung sämtlicher Unterlagen aller Gremiensitzungen der KMK seit 1.7.2021 bis heute (einschliesslich und insbesondere der am 29.4.2022), die sich mit der Umrechnung der Europäischen Abiturnoten in das deutsche Notensystem befasst haben.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Mai 2022
  • Frist
    21. Juni 2022
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umrechnung der Abiturnoten der Europaeischen Schulen in das deutsche Notensystem [#249260]
Datum
17. Mai 2022 09:37
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich beantrage die Offenlegung sämtlicher Unterlagen aller Gremiensitzungen der KMK seit 1.7.2021 bis heute (einschliesslich und insbesondere der am 29.4.2022), die sich mit der Umrechnung der Europäischen Abiturnoten in das deutsche Notensystem befasst haben.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249260 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/249260/upload/d281213b114774d9fd0a7640924a8d59534426d3/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Ihre Anfrage vom 17.05.2022/ #249260 Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag auf…
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag auf Aktenauskunft beziehungsweise Akteneinsicht vom 17.05.2022, welchen Sie über die Plattform "fragdenstaat" einreichten (#249260). In diesem baten Sie um die Offenlegung sämtlicher Unterlagen aller Gremiensitzungen der KMK seit dem 01.07.2021 bis heute (einschließlich und insbesondere der am 29.4.2022), die sich mit der Umrechnung der Europäischen Abiturnoten in das deutsche Notensystem befasst haben. Anbei übersende ich Ihnen die Dokumente, welche mir nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachreferat übermittelt wurden und die sich auf Ihr Antragsbegehren beziehen. Personenbezogene Daten und Passagen, auf welche sich Ihr Antragbegehren inhaltlich nicht erstreckt, wurden geschwärzt. Ein weiteres Dokument, welches Bezüge zu ihrem Auskunftsbegehren enthält, befindet sich noch im Entwurfsstadium und unterfällt gemäß § 10 Abs. 1 IFG Berlin daher nicht ihrem Informationsanspruch. Gemäß § 15 IV IFG Berlin bin ich gehalten, Ihnen mitzuteilen, zu welchem Zeitpunkt eine Einsichtnahme voraussichtlich erfolgen kann. Wann mit der Fertigstellung des in Rede stehenden Dokuments zu rechnen ist, kann ich Ihnen momentan nicht mitteilen. Sollten Sie an Ihrem Antrag weiter festhalten, werde ich Ihnen das Dokument nach dessen Fertigstellung - ggfs. geschwärzt - zur Verfügung stellen. Diesbezüglich bitte ich um kurze Rückmeldung Ihrerseits. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 17.05.2022/ #249260 [#249260] Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank. Ich halte meine…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 17.05.2022/ #249260 [#249260]
Datum
14. Juni 2022 13:34
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank. Ich halte meine Anfrage in der Tat auch bezüglich des sich noch im Entwurfsstadium befindlichen Dokuments aufrecht und bitte um zeitnahe Zusendung nach Fertigstellung. Ferner bitte ich um Bestätigung, dass außer des von Ihnen zugeschickten Ausschnitts aus dem Sitzungsdokuments der 287. Sitzung des Bund-Länder-Ausschusses vom 29/30.09.2021 in Schwerin und dem sich noch im Entwurfsstadium befindlichen Dokument keine weitere Dokumente jeglicher Art (also etwa auch keine Emails) von Gremiensitzungen der KMK seit dem 01.07.2021 bis heute (einschließlich und insbesondere der am 29.4.2022) existieren, die sich mit der Umrechnung der Europäischen Abiturnoten in das deutsche Notensystem befasst haben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249260 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/249260/upload/d281213b114774d9fd0a7640924a8d59534426d3/
<< Anfragesteller:in >>
Umrechnung Europäische Schulnoten in deutsche Noten [#249260] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfr…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umrechnung Europäische Schulnoten in deutsche Noten [#249260]
Datum
21. Juni 2022 10:52
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umrechnung der Abiturnoten der Europaeischen Schulen in das deutsche Notensystem“ vom 17.05.2022 (#249260) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Ihre Rückfrage vom 14.06.2022 / #249260 Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Email vo…
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Email vom 14.06.2022, in welcher Sie an Ihrer Anfrage bezüglich des sich noch im Entwurfsstadium befindlichen Dokuments aufrecht erhielten und um dessen zeitnahe Zusendung nach Fertigstellung baten. Das fertiggestellte Dokument übersende ich Ihnen anbei; personenbezogene Daten und Passagen, auf welche sich ihr Auskunftsbegehren inhaltlich nicht bezieht, wurden geschwärzt. Eine Rücksprache mit dem zuständigen Fachreferat hat ergeben, dass sich keine weiteren Dokumente jeglicher Art (also etwa auch keine Emails) von Gremiensitzungen der KMK seit dem 01.07.2021 bis heute (einschließlich und insbesondere der am 29.4.2022) existieren, die sich mit der Umrechnung der Europäischen Abiturnoten in das deutsche Notensystem befasst haben. Mit freundlichen Grüßen