Umsätze aus dem Registerportal

Eine Einsicht in das Handelsregister kostet 4,50EUR. Wie hoch sind die jährlichen Umsätze aus dieser Gebühr? Wofür werden die Einnahmen verwendet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. April 2019
  • Frist
    28. Mai 2019
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Ben Justus Bals
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ben Justus Bals
Betreff
Umsätze aus dem Registerportal [#133211]
Datum
25. April 2019 17:35
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Einsicht in das Handelsregister kostet 4,50EUR. Wie hoch sind die jährlichen Umsätze aus dieser Gebühr? Wofür werden die Einnahmen verwendet?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ben Justus Bals <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ben Justus Bals
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG NRW - Ihr Antrag vom 25-04-2019 1451 E - Z. 18/19 Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG NRW - Ihr Antrag vom 25-04-2019
Datum
6. Mai 2019 08:21
Status
Warte auf Antwort
1451 E - Z. 18/19 Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
15. Mai 2019 09:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit freundlichen Grüßen

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Ben Justus Bals
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) [#133211] Sehr geehrte&…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ben Justus Bals
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) [#133211]
Datum
15. Mai 2019 17:31
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Auskunft. Sie können die Anfrage als abgeschlossen betrachten. ... Mit freundlichen Grüßen Ben Justus Bals Anfragenr: 133211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>