Umsatzsteuer

Wenn eine Firma eine Rechnung z.B. (Vermieter GmbH&Co.) für eine Reparatur erhält, muss auf dieser Rechnung die Umsatzsteuer ausgewiesen sein? Wenn diese Firma die Rechnung weitergibt zur Bezahlung z.B. an einen Mieter, muss auf dieser Rechnung die Umsatzsteuer ausgewiesen sein?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Januar 2019
  • Frist
    16. Februar 2019
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Werner Peters
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wenn eine Firma …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Werner Peters
Betreff
Umsatzsteuer [#35762]
Datum
12. Januar 2019 17:42
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wenn eine Firma eine Rechnung z.B. (Vermieter GmbH&Co.) für eine Reparatur erhält, muss auf dieser Rechnung die Umsatzsteuer ausgewiesen sein? Wenn diese Firma die Rechnung weitergibt zur Bezahlung z.B. an einen Mieter, muss auf dieser Rechnung die Umsatzsteuer ausgewiesen sein?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Werner Peters <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Werner Peters << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 12. Januar 2019 Anliegendes Schreiben nebst Anlage er…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 12. Januar 2019
Datum
22. Januar 2019 16:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Anliegendes Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zur Kenntnis.