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Umschulung gefördert von der Agentur für Arbeit. Abschluss in Gefahr!!!!!!!

Ich bin seit August 2016 ind er Umschulung zum ZerspamnungmechanikerFachrichtung CNC Fräsen.
Die Umschulung ist mit Bildungsgutschein bewilligt und ich werde in der VHS Hannover Land umgeschult.
Allerdings wurde die EINZIGE CNC Maschine nie gewartet und ist nun seit Jahren kaputt. Sie wurde kaum gewartet, lief teilweise wieder, aber hat nun seit November 2017 engültig den Geist aufgegeben.
Somit kann ich KEINE Praxiserfahrung sammeln. Diese benötige ich aber für meine Abschlussprüfung im Mai diesen Jahres.
Alles wurde von der VHS immer hinausgezögert.....
Ich habe vorgeschlagen meine Praxiserfahrungen in einem externen Betrieb zu sammeln. Dies wurde hier zugestimmt, aber von den externen Firmen abgelehnt.
Das ganze Ausbildungskonzept hier ist für die Katz. Ich habe das erste der beiden Jahre damit verschwenden müssen, an alten normalen Maschinen zu arbeiten und jetzt, wo ich ENDLICH in meinem Fachbereich arbeiten kann, ist die VHS Hannover Land nicht ind er Lage, mir eine intakte Maschine zur Verfügung zu stellen.
Ich war schon bei meinem Berater der Agentur für Arbeit und habe ihm diesen Fall geschildert. Er sagt, ihm seien die Hände gebunden, da er nur dafür zuständig sei, das Geld für den Bildungsgutschein zu veranlassen, dies habe er damals getan. Alles weitere sei aber Sache der Bildungseinrichtung.
Auch meine Berufsschule kann mir nicht helfen.
Ich weiß nicht weiter.,......
Ohne die Erfahrung mit CNC kann ich die Abschlussprüfung unmöglich bestehen, denn dies ist dort gefordert.
Und meine Job Chancen gehen gegen Null.....
Ich habe diesen Beruf gewählt, weil CNC überall gesucht wird und ich viele Jobangebote habe. Aber............... JEDE Firma setzt vorraus, das man CNC Vorkenntnisse hat und mindestens eine der Steurerungen bedienen kann.

Was soll ich tun?
Fühle mich hier "verarscht".

Es kann ja auch nicht sein, das Sie 25.000€ bezahlen und die Bildungseinrichtung so einen Müll betreibt.

Ich hatte mich 2016 in schriftlicher Form mit 4 Din A4 Seiten schonmal über diesen betrieb beschwert.
Alles was dabei herauskam war, das die Leitung von der Agentur für Arbeit Hannover hier den Chef angerufen hat. Die beiden kennen sich lange und sind befreundet. Hatte da ein Gespräch mit dem Chef. ENDE.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Februar 2018
  • Frist
    20. März 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bin seit Aug…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umschulung gefördert von der Agentur für Arbeit. Abschluss in Gefahr!!!!!!! [#26578]
Datum
14. Februar 2018 08:11
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin seit August 2016 ind er Umschulung zum ZerspamnungmechanikerFachrichtung CNC Fräsen. Die Umschulung ist mit Bildungsgutschein bewilligt und ich werde in der VHS Hannover Land umgeschult. Allerdings wurde die EINZIGE CNC Maschine nie gewartet und ist nun seit Jahren kaputt. Sie wurde kaum gewartet, lief teilweise wieder, aber hat nun seit November 2017 engültig den Geist aufgegeben. Somit kann ich KEINE Praxiserfahrung sammeln. Diese benötige ich aber für meine Abschlussprüfung im Mai diesen Jahres. Alles wurde von der VHS immer hinausgezögert..... Ich habe vorgeschlagen meine Praxiserfahrungen in einem externen Betrieb zu sammeln. Dies wurde hier zugestimmt, aber von den externen Firmen abgelehnt. Das ganze Ausbildungskonzept hier ist für die Katz. Ich habe das erste der beiden Jahre damit verschwenden müssen, an alten normalen Maschinen zu arbeiten und jetzt, wo ich ENDLICH in meinem Fachbereich arbeiten kann, ist die VHS Hannover Land nicht ind er Lage, mir eine intakte Maschine zur Verfügung zu stellen. Ich war schon bei meinem Berater der Agentur für Arbeit und habe ihm diesen Fall geschildert. Er sagt, ihm seien die Hände gebunden, da er nur dafür zuständig sei, das Geld für den Bildungsgutschein zu veranlassen, dies habe er damals getan. Alles weitere sei aber Sache der Bildungseinrichtung. Auch meine Berufsschule kann mir nicht helfen. Ich weiß nicht weiter.,...... Ohne die Erfahrung mit CNC kann ich die Abschlussprüfung unmöglich bestehen, denn dies ist dort gefordert. Und meine Job Chancen gehen gegen Null..... Ich habe diesen Beruf gewählt, weil CNC überall gesucht wird und ich viele Jobangebote habe. Aber............... JEDE Firma setzt vorraus, das man CNC Vorkenntnisse hat und mindestens eine der Steurerungen bedienen kann. Was soll ich tun? Fühle mich hier "verarscht". Es kann ja auch nicht sein, das Sie 25.000€ bezahlen und die Bildungseinrichtung so einen Müll betreibt. Ich hatte mich 2016 in schriftlicher Form mit 4 Din A4 Seiten schonmal über diesen betrieb beschwert. Alles was dabei herauskam war, das die Leitung von der Agentur für Arbeit Hannover hier den Chef angerufen hat. Die beiden kennen sich lange und sind befreundet. Hatte da ein Gespräch mit dem Chef. ENDE.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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