Umsetzung der BITVNRW

Dokumente zur Umsetzung eines barrierefreien Zugangs zu internetangeboten (Websites) von IT.NRW sowie durch IT.NRW entwickelter Webanwendungen (z. B. Zeitplanung, Drucksachen, Präsentationen, Besprechungsnotizen, Konzeptpapiere, Projektentwürfe, Zielaufstellungen, Kostenplanung).

Hintergrund dieser Anfrage ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW, welche gemäß § 17 für „Websites öffentlicher Stellen des Landes ab dem 23. September 2020″ verbindlich wurde, bzw. „für mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes ab dem 23. Juni 2021″ wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. November 2020
  • Frist
    18. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung der BITVNRW [#203746]
Datum
15. November 2020 23:00
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente zur Umsetzung eines barrierefreien Zugangs zu internetangeboten (Websites) von IT.NRW sowie durch IT.NRW entwickelter Webanwendungen (z. B. Zeitplanung, Drucksachen, Präsentationen, Besprechungsnotizen, Konzeptpapiere, Projektentwürfe, Zielaufstellungen, Kostenplanung). Hintergrund dieser Anfrage ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW, welche gemäß § 17 für „Websites öffentlicher Stellen des Landes ab dem 23. September 2020″ verbindlich wurde, bzw. „für mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes ab dem 23. Juni 2021″ wird.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203746/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben Zugang zu Dokumenten zur Umsetzung eines barrierefreien Zugangs zu Internet…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Umsetzung der BITVNRW [#203746]
Datum
26. November 2020 17:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben Zugang zu Dokumenten zur Umsetzung eines barrierefreien Zugangs zu Internetangeboten (Websites) von IT.NRW sowie durch IT.NRW entwickelten Webanwendungen (z. B. Zeitplanung, Drucksachen, Präsentationen, Besprechungsnotizen, Konzeptpapiere, Projektentwürfe, Zielaufstellungen, Kostenplanung) erbeten. IT.NRW ist der zentrale IT-Dienstleister des Landes NRW. Dementsprechend betreut IT.NRW hunderte von Internetauftritten. Um Ihrem Antrag zu entsprechen müsste für jede Internetseite geprüft werden, ob und welche Informationen jeweils zur Barrierefreiheit vorhanden sind. Wenn alle vorhandenen Dokumente zusammengestellt wären, müssten diese auf vertrauliche bzw. sicherheitskritische Informationen geprüft und ggf. Schwärzungen vorgenommen werden. Angesichts Ihres weitreichenden Antrags wird die Beantwortung Ihrer Anfrage die Arbeitszeit eines Sachbearbeiters im Umfang von durchaus einem Monat oder auch mehr beanspruchen. Abgesehen davon, dass Personalkapazitäten in diesem Umfang nicht vorhanden sind und eine Beantwortung Ihrer Anfrage nicht zeitnah möglich wäre, ist bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand nach der Anlage „Gebührentarif“ zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) eine Gebühr von bis zu 1000 Euro zu erheben. Die hier zu erhebende Gebühr dürfte sich im oberen Bereich dieses Gebührenrahmens bewegen. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Mitteilung, ob Sie ihren Antrag aufrechterhalten. Vielleicht können Sie Ihren Antrag auch eingrenzen? Mit überschaubarem Aufwand wäre etwa die Bereitstellung von Testberichten zu eigenen Anwendungen von IT.NRW zu ermöglichen. Auch hier wird aber zum Teil auf Bereiche der Programmierung eingegangen, die möglicherweise Schwärzungen erfordern. Auch in diesem Fall müssten Sie mit einer Gebühr von voraussichtlich 50,- Euro rechnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage betrifft allgemeine Planungen zu der Umsetzung des Landesgesetzes, sod…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umsetzung der BITVNRW [#203746]
Datum
26. November 2020 18:19
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage betrifft allgemeine Planungen zu der Umsetzung des Landesgesetzes, sodass keine konkrete Auflistung eines jeden Dienstes notwendig ist, sondern die dazugehörigen allgemeinen Planungsdokumente (z. B. Auflistung der durchzuführenden Aufgaben, Anzahl der betroffenen Dienste, Zeitplanung, Kostenplanung) mein Antragsbegehren erfüllen. Sie führen zudem an, dass zur Beantwortung meines Antrages für jeden der durch Ihre Behörde angebotenen Dienste geprüft werden müsse, „ob und welche Informationen jeweils zur Barrierefreiheit vorhanden sind“. Des Weiteren halten Sie eine Sichtung und ggf. Schwärzung dieser für erforderlich. Diese Begründung ist für mich nicht nachvollziehbar, da Ausstellung, Inhalt und Zugang dieser Informationen durch § 4 BITVNRW gesetzlich festgelegt sind. Ein Ausschlussgrund nach § 5 Abs. 4 IFG NRW liegt meines Erachtens nicht vor, da die Informationen bislang nicht gemäß § 4 Abs. 1 Ziff. 1 BITVNRW öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203746/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung der BITVNRW“ vom 15.11.2020 (#203746) …
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umsetzung der BITVNRW [#203746]
Datum
18. Dezember 2020 02:51
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung der BITVNRW“ vom 15.11.2020 (#203746) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203746/
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte, die Fristüberschreitung zu entschuldigen. Ich werde mich bemühen, Ihnen vo…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Umsetzung der BITVNRW [#203746]
Datum
21. Dezember 2020 14:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte, die Fristüberschreitung zu entschuldigen. Ich werde mich bemühen, Ihnen vorhandene Planungsunterlagen nun möglichst schnell zur Verfügung zu stellen, was angesichts der bevorstehenden Feiertage aber eventuell erst in den ersten Januartagen möglich sein wird. Ich wünsche Ihnen fröhliche Festtage! Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst wünsche ich Ihnen alles Beste für das neue Jahr! Bitte entschuldigen Sie die…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Umsetzung der BITVNRW [#203746]
Datum
5. Januar 2021 12:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst wünsche ich Ihnen alles Beste für das neue Jahr! Bitte entschuldigen Sie die lange Bearbeitungsdauer Ihrer Anfrage. Mit Ihrer Eingrenzung Ihres Auskunftsbegehrens auf Planungsdokumente beziehe ich Ihre Anfrage auf die Einrichtung und Tätigkeit der Überwachungsstelle i.S.d. Abschnitts 3 der BITV NRW. In der Anlage sende ich Ihnen dazu die Leistungsbeschreibung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, das die durchzuführenden Aufgaben zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes NRW nebst Zeitplanung beschreibt. IT.NRW hat sich an der Ausschreibung beteiligt und den Zuschlag erhalten. IT.NRW hat im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW mit den Arbeiten begonnen und zwei eingehende Tests durchgeführt. Die nach der Ausschreibung weiteren bis Mitte 2021 vorgesehenen 15 Tests werden im ersten Halbjahr 2021 erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für die Auskunft. Gegenstand meiner Anfrage waren jedoch Informati…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umsetzung der BITVNRW [#203746]
Datum
11. Januar 2021 15:36
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für die Auskunft. Gegenstand meiner Anfrage waren jedoch Informationen zur Umsetzung eines barrierefreien Zugangs von zu IT.NRW zugehörigen Internetangeboten (Websites), d. h. wann und wie diese rechtlich konform umgestellt, bzw. mit entsprechenden Barrierefreiheitserklärungen versehen werden. So ist beispielsweise für die Webseite von IT.NRW [1] gegenwärtig keine Barrierefreiheitserklärung im Sinne des § 4 BITVNRW vorhanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in [1] https://it.nrw Anfragenr: 203746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203746/
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Erklärung zur Barrierefreiheit finden Sie unter https://www.it.nrw/erklaerung-zur…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Umsetzung der BITVNRW [#203746]
Datum
12. Januar 2021 08:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Erklärung zur Barrierefreiheit finden Sie unter https://www.it.nrw/erklaerung-zur-barrierefreiheit-101521 Hier ist dargestellt, dass an der Barrierefreiheit gearbeitet wird. Planungsdokumente in dem von Ihnen dargestellten Sinne sind nicht vorhanden. Vielmehr ist bei jeder Umsetzung eines Auftrittes die Durchführung eines BITV-Tests vorgesehen. Die sich daraus ergebenden notwendigen Anpassungen werden sodann umgesetzt und durch einen Nachtest bestätigt. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Erläuterung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragste…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umsetzung der BITVNRW [#203746]
Datum
12. Januar 2021 10:41
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Erläuterung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203746/