Umsetzung der DSGVO in Sankt Augustin

Seit dem 25.05.2018 ist die DSGVO in Kraft getreten, die eindeutige Vorgaben hinsichtlich der Verarbeitung von Daten und deren Dokumentation macht.

Mich würde interessieren:
1. Wie ist der derzeitige Umsetzungsstand bei Ihnen und Ihrem Auftragsverarbeiter civitec?
2. Wurden seitens der Stadt Sankt Augustin bereits Prüfungen bei Auftragsverarbeitern durchgeführt?
3. Wie viele Datenschutzverstöße konnten Sie seit dem 25.05.2018 bis heute verzeichnen und wie viele davon wurden an die LDI gemeldet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Oktober 2019
  • Frist
    3. Dezember 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Sankt Augustin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung der DSGVO in Sankt Augustin [#169467]
Datum
29. Oktober 2019 15:48
An
Kommunalverwaltung Sankt Augustin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit dem 25.05.2018 ist die DSGVO in Kraft getreten, die eindeutige Vorgaben hinsichtlich der Verarbeitung von Daten und deren Dokumentation macht. Mich würde interessieren: 1. Wie ist der derzeitige Umsetzungsstand bei Ihnen und Ihrem Auftragsverarbeiter civitec? 2. Wurden seitens der Stadt Sankt Augustin bereits Prüfungen bei Auftragsverarbeitern durchgeführt? 3. Wie viele Datenschutzverstöße konnten Sie seit dem 25.05.2018 bis heute verzeichnen und wie viele davon wurden an die LDI gemeldet?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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