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Umsetzung der Empfehlungen des 1. NSU-Untersuchungsausschusses - hier: Eine Verlaufsstatistik zu politisch motivierten Straftaten

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Das von der Unterarbeitsgruppe der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Verlaufsstatistik erarbeitete Grundlagenpapier für eine Machbarkeitsstudie zu den Möglichkeiten und Bedingungen der Verknüpfung von Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik mit Daten der Justizstatistik zu einer Verlaufsstatistik“

Ausdrücklich nicht von dieser IFG Anfrage erfasst sind die ebenfalls von dieser Arbeitsgruppe erstellte Projektskizze und einen Beschlussvorschlag für die Befassung der Gremien der IMK.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Insbesondere ist das Grundsatzpapier als Ergebnis einer behördlichen Arbeitsgruppe und späterer Gegenstand einer exekutiven Entscheidungsfindung nicht nach § 4 Abs. 1 S. 1 IFG privilegiert. Aus dem Dokument sollten keine unterschiedlichen Positionen verschiedener Beteiligter ersichtlich sein.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Mai 2017
  • Frist
    7. Juni 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das von der Unterarbeitsgru…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung der Empfehlungen des 1. NSU-Untersuchungsausschusses - hier: Eine Verlaufsstatistik zu politisch motivierten Straftaten [#21382]
Datum
4. Mai 2017 09:18
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das von der Unterarbeitsgruppe der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Verlaufsstatistik erarbeitete Grundlagenpapier für eine Machbarkeitsstudie zu den Möglichkeiten und Bedingungen der Verknüpfung von Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik mit Daten der Justizstatistik zu einer Verlaufsstatistik“ Ausdrücklich nicht von dieser IFG Anfrage erfasst sind die ebenfalls von dieser Arbeitsgruppe erstellte Projektskizze und einen Beschlussvorschlag für die Befassung der Gremien der IMK. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Insbesondere ist das Grundsatzpapier als Ergebnis einer behördlichen Arbeitsgruppe und späterer Gegenstand einer exekutiven Entscheidungsfindung nicht nach § 4 Abs. 1 S. 1 IFG privilegiert. Aus dem Dokument sollten keine unterschiedlichen Positionen verschiedener Beteiligter ersichtlich sein. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#1094 Sehr geehrtAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten I…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Umsetzung der Empfehlungen des 1. NSU-Untersuchungsausschusses - hier: Eine Verlaufsstatistik zu politisch motivierten Straftaten [#21382]
Datum
9. Mai 2017 17:11
Status
Warte auf Antwort
ZI4-13002/4#1094 Sehr geehrtAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen gewünschten "persönliche E-Mail-Adresse": <<E-Mail-Adr…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umsetzung der Empfehlungen des 1. NSU-Untersuchungsausschusses - hier: Eine Verlaufsstatistik zu politisch motivierten Straftaten [#21382]
Datum
10. Mai 2017 15:35
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen gewünschten "persönliche E-Mail-Adresse": <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21382 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz hier: Umsetzung der Empfehlungen des 1. NSU- Untersuchungsausschusses - Verlaufsstatis…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz hier: Umsetzung der Empfehlungen des 1. NSU- Untersuchungsausschusses - Verlaufsstatistik zu politisch motivierten Straftaten
Datum
11. Mai 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
mit E-Mail vom O4. Mai 2017 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfrei— heitsgesetzes (IFG) die Übersendung des von der Unterarbeitsgruppe der Bund- Länder-Arbeitsgruppe Verlaufsstatistik erarbeitete Grundlagenpapier für eine Mach- barkeitsstudie zu den Möglichkeiten und Bedingungen der Verknüpfung von Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik mit Daten der Justizstatistik zu einer Verlaufsstatis- tik. Das erbetene Grundlagenpapier kann mangels Fertigstellung nicht übersandt wer- den. Die Unterarbeitsgruppe der Bund-Länder-AG Verlaufsstatistik hat sich in mehre- ren Sitzungen mit der Thematik befasst, die Diskussion jedoch noch nicht abge- schlossen. Die Abstimmungen über das Grundlagenpapier dauern weiterhin an. Ich bedaure, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können.
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.