Sehr << Antragsteller:in >>
mit Ihrer Mail vom 20. April 2022 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Informationen zur nachfolgenden Anfrage. Nach Kriterien des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) stellt Ihr Anliegen keinen IFG-Antrag dar.
Es handelt sich vielmehr um eine Sachanfrage an die fachlich zuständige Stelle des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das IFG eröffnet grundsätzlich einen voraussetzungslosen - wenn auch nicht ausnahmslosen - Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Behörden des Bundes. Gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG besteht ein Anspruch auf Zugang zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen. Das IFG gewährt kein Recht auf Beantwortung von allgemeinen Fragen und Auskünfte, die über die Einsichtnahme in amtliche Informationen hinausgehen. Bei Ihrem Anliegen handelt es sich um Letzteres.
Daher ergeht in diesem Fall kein Bescheid nach dem IFG.
Unter Einbeziehen der Rückmeldung der Fachreferate können wir Ihre Anfrage wie nachfolgend beantworten.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns das Ziel gesetzt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern und Familien zu unterstützen, wenn sie sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich aufteilen wollen. Um diese partnerschaftliche Vereinbarkeit weiter zu entwickeln, wollen wir ein Gesetzgebungspaket zur Stärkung der Partnerschaftlichen Vereinbarkeit schnüren. Dazu gehört u.a. auch eine Verlängerung des besonderen Kündigungsschutzes um 3 Monate nach einer längeren Elternzeit, um den Wiedereinstieg in den Beruf abzusichern.
Mit dem Unternehmensprogramm "Erfolgsfaktor Familie" setzt sich das BMFSFJ zudem gemeinsam mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft (BDA, ZDH, DIHK), dem DGB und weiteren Branchenverbänden für eine familienbewusste Arbeitswelt ein, die Männern und Frauen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert. Teil des Unternehmensprogramms ist das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ mit mittlerweile über 8.000 Mitgliedern - die bundesweit größte Plattform für alle Arbeitgeber, die sich für das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie engagieren. Unter dem Dach des Unternehmensprogramms unterstützt das BMFSFJ mit dem Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ Arbeitgeber, die sich in der betrieblichen Kinderbetreuung engagieren wollen.
Insbesondere während der COVID 19-Pandemie ist noch deutlicher geworden, welche äußerst wichtige familiäre, aber auch gesamtgesellschaftliche Aufgabe pflegende Angehörige wahrnehmen. Im Koalitionsvertrag wurde daher vereinbart: „Wir entwickeln die Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetze weiter und ermöglichen pflegenden Angehörigen und Nahestehenden mehr Zeitsouveränität, auch durch eine Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten.“ Die Ausgestaltung dieser Vereinbarung im Einzelnen ist allerdings noch offen.
Mit freundlichen Grüßen