Umsetzung der Inklusion an Niedersächsischen Schulen.

Welche Vorgaben an Schulen und Lehrer haben sich in der laufenden Legislaturperiode geändert. In Bezug auf:
- Umsetzungsstatus der Inklusion
- Inklusionsfahrplan für den Rest der aktuellen Legislaturperiode
- Nachteilsausgleiche bei mündlichen Leistungen über das Schuljahr hinweg.
- Nachteilsausgleiche bei schriftlichen Leistungen über das Schuljahr hinweg.
- Nachteilsausgleiche in Prüfungen und bei Abschlussarbeiten.
- nach welchen Kriterien Nachteilsausgleiche gestattet werden.
- in welchen Schulformen Nachteilsausgleiche gestattet werden.
- in welchen Klassenstufen Nachteilsausgleiche gestattet werden.
- welche Änderungen es bei Nachteilsausgleichen an Universitäten oder auf dem zweiten Bildungsweg gab.

Bitte übersenden sie mir entsprechende Anweisungen an das Kultusministerium, Gesetzesänderungen, Änderungsprotokolle, Rundschreiben und Mitteilungen an Schulen und Schulträger, sowie Fortbildungsmaterialien für Lehrer.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Februar 2020
  • Frist
    18. März 2020
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Mela Eckenfels
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Vorgabe…
An Niedersächsisches Kultusministerium (MK) Details
Von
Mela Eckenfels
Betreff
Umsetzung der Inklusion an Niedersächsischen Schulen. [#180615]
Datum
17. Februar 2020 02:20
An
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Vorgaben an Schulen und Lehrer haben sich in der laufenden Legislaturperiode geändert. In Bezug auf: - Umsetzungsstatus der Inklusion - Inklusionsfahrplan für den Rest der aktuellen Legislaturperiode - Nachteilsausgleiche bei mündlichen Leistungen über das Schuljahr hinweg. - Nachteilsausgleiche bei schriftlichen Leistungen über das Schuljahr hinweg. - Nachteilsausgleiche in Prüfungen und bei Abschlussarbeiten. - nach welchen Kriterien Nachteilsausgleiche gestattet werden. - in welchen Schulformen Nachteilsausgleiche gestattet werden. - in welchen Klassenstufen Nachteilsausgleiche gestattet werden. - welche Änderungen es bei Nachteilsausgleichen an Universitäten oder auf dem zweiten Bildungsweg gab. Bitte übersenden sie mir entsprechende Anweisungen an das Kultusministerium, Gesetzesänderungen, Änderungsprotokolle, Rundschreiben und Mitteilungen an Schulen und Schulträger, sowie Fortbildungsmaterialien für Lehrer.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mela Eckenfels Anfragenr: 180615 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180615 Postanschrift Mela Eckenfels << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mela Eckenfels
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Ihre Nachricht vom 17.02.2020 Sehr geehrte Frau Eckenfels, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Nachrich…
Von
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Betreff
Ihre Nachricht vom 17.02.2020
Datum
26. Februar 2020 11:59
Status
Warte auf Antwort
image001.png
1,1 KB


Sehr geehrte Frau Eckenfels, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Nachricht vom 17.02.2020 zur Umsetzung der Inklusion an niedersächsischen Schulen. Sie werden unaufgefordert weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
WG: Ihre Nachricht vom 17.02.2020 Sehr geehrte Frau Eckenfels, ein Meilenstein zur Umsetzung der inklusiven Schul…
Von
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Betreff
WG: Ihre Nachricht vom 17.02.2020
Datum
9. März 2020 12:01
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
1,1 KB


Sehr geehrte Frau Eckenfels, ein Meilenstein zur Umsetzung der inklusiven Schule war eine Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes im Jahr 2012. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 NSchG ermöglichen die öffentlichen Schulen in Niedersachsen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen. Im Schuljahr 2013/2014 wurde die inklusive Schule im Primarbereich in Jahrgang 1 und im Sekundarbereich I in Jahrgang 5 eingeführt. Einen Überblick über die weitere Entwicklung der Umsetzung der inklusiven Schule, den aktuellen Status der Umsetzung und weitere Ziele und Meilensteine finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Kultusministeriums. Bitte beachten Sie zu Ihrer näheren Information auch die dort hinterlegten Dokumente wie Verordnungen, Erlasse, Aufsätze usw.: Übersicht zum Rahmenkonzept Inklusive Schule: https://www.mk.niedersachsen.de/start... Informationen zu den Arbeitspaketen 2019 und 2020: https://www.mk.niedersachsen.de/start... Zum Thema "Rechtliche Vorgaben": https://www.mk.niedersachsen.de/start... Zum Thema "Schulentwicklung und Unterricht": https://www.mk.niedersachsen.de/start... Zum Thema "Regionale Strukturen": https://www.mk.niedersachsen.de/start... Zum Thema "Personaleinsatz": https://www.mk.niedersachsen.de/start... Zum Thema "Fortbildung und Beratung": https://www.mk.niedersachsen.de/start... Über die auf dieser Internetseite auffindbaren Informationen hinaus verweise ich auf die Veranstaltungsdatenbank des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) (https://www.vedab.de/ ). Die Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte sind dort einsehbar. Fortbildungsveranstaltungen des bildungspolitischen Schwerpunkts Inklusive Schule sind für die Lehrkräfte auch kostenfrei. Im Schulverwaltungsblatt Februar 2020 wird das neue Fortbildungscurriculum zur inklusiven Schule vorgestellt. Dieses ist Grundlage für weiterentwickelte Fortbildungsangebote zur inklusiven Schule. Die Veröffentlichung des Curriculums befindet sich aktuell in der Vorbereitung. Zum Thema "Ressourcen": https://www.mk.niedersachsen.de/start... Was Ihre Bitte um Informationen zum Themenbereich "Nachteilsausgleich" betrifft, möchte ich Sie gern auf folgende Internetseite des Niedersächsischen Kultusministeriums aufmerksam machen: https://www.mk.niedersachsen.de/start... Auch hier finden Sie zu den unterschiedlichen Stichworten rechtliche Vorgaben und weitere Informationen. Für Fragen zur inklusiven Schule stehen in der Niedersächsischen Landesschulbehörde auch die Fachbereichsleitungen Inklusive Bildung der vier Regionalabteilungen zur Verfügung sowie die Leitungen der Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI). Die RZI sind in fast allen Landkreisen und kreisfreien Städten Niedersachsens eingerichtet und beraten alle am schulischen Bildungsprozess Beteiligten. Eine Übersicht über die RZI nebst Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.landesschulbehoerde-niede... . Für Ihre Fragen, die sich auf die Universitäten beziehen, ist das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur zuständig. Mit freundlichen Grüßen