Sehr geehrte Frau Eckenfels,
ein Meilenstein zur Umsetzung der inklusiven Schule war eine Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes im Jahr 2012. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 NSchG ermöglichen die öffentlichen Schulen in Niedersachsen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen. Im Schuljahr 2013/2014 wurde die inklusive Schule im Primarbereich in Jahrgang 1 und im Sekundarbereich I in Jahrgang 5 eingeführt. Einen Überblick über die weitere Entwicklung der Umsetzung der inklusiven Schule, den aktuellen Status der Umsetzung und weitere Ziele und Meilensteine finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Kultusministeriums. Bitte beachten Sie zu Ihrer näheren Information auch die dort hinterlegten Dokumente wie Verordnungen, Erlasse, Aufsätze usw.:
Übersicht zum Rahmenkonzept Inklusive Schule:
https://www.mk.niedersachsen.de/start...
Informationen zu den Arbeitspaketen 2019 und 2020:
https://www.mk.niedersachsen.de/start...
Zum Thema "Rechtliche Vorgaben":
https://www.mk.niedersachsen.de/start...
Zum Thema "Schulentwicklung und Unterricht":
https://www.mk.niedersachsen.de/start...
Zum Thema "Regionale Strukturen":
https://www.mk.niedersachsen.de/start...
Zum Thema "Personaleinsatz":
https://www.mk.niedersachsen.de/start...
Zum Thema "Fortbildung und Beratung":
https://www.mk.niedersachsen.de/start...
Über die auf dieser Internetseite auffindbaren Informationen hinaus verweise ich auf die Veranstaltungsdatenbank des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) (
https://www.vedab.de/ ). Die Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte sind dort einsehbar. Fortbildungsveranstaltungen des bildungspolitischen Schwerpunkts Inklusive Schule sind für die Lehrkräfte auch kostenfrei. Im Schulverwaltungsblatt Februar 2020 wird das neue Fortbildungscurriculum zur inklusiven Schule vorgestellt. Dieses ist Grundlage für weiterentwickelte Fortbildungsangebote zur inklusiven Schule. Die Veröffentlichung des Curriculums befindet sich aktuell in der Vorbereitung.
Zum Thema "Ressourcen":
https://www.mk.niedersachsen.de/start...
Was Ihre Bitte um Informationen zum Themenbereich "Nachteilsausgleich" betrifft, möchte ich Sie gern auf folgende Internetseite des Niedersächsischen Kultusministeriums aufmerksam machen:
https://www.mk.niedersachsen.de/start...
Auch hier finden Sie zu den unterschiedlichen Stichworten rechtliche Vorgaben und weitere Informationen.
Für Fragen zur inklusiven Schule stehen in der Niedersächsischen Landesschulbehörde auch die Fachbereichsleitungen Inklusive Bildung der vier Regionalabteilungen zur Verfügung sowie die Leitungen der Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI). Die RZI sind in fast allen Landkreisen und kreisfreien Städten Niedersachsens eingerichtet und beraten alle am schulischen Bildungsprozess Beteiligten. Eine Übersicht über die RZI nebst Kontaktdaten finden Sie hier:
https://www.landesschulbehoerde-niede... .
Für Ihre Fragen, die sich auf die Universitäten beziehen, ist das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur zuständig.
Mit freundlichen Grüßen