Sehr geehrte Damen und Herren,
.Anfrage an:Bundeskanzleramt Verwendete Gesetze:• Informationsfreiheitsgesetz
• Verbraucherinformationsgesetz
• Umweltinformationsgesetz
Status dieser Anfrage:Warte auf Antwort
Frist: bitte vor 11. Juni 2015
Zusammenfassung der Anfrage
Inventur der Bundesregierung zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung.
Bitte geben Sie mir einen Link an, wo ich die Stichtagsinventur einsehen kann oder senden Sie mir bitte diese zu den folgenden Punkten zu:
Mich interessiert insbesondere was im Sinne der Korruptionsbekämpfung in folgenden Punkten unternommen wurde oder derzeit geplant ist:
- Anreize für nachhaltiges Handeln in Unternehmen setzen.
- Langfrist-Orientierung der Vergütungs- und Bonisysteme.
- Wir werden die internationalen Regeln für Exportkredite sachgerecht weiterentwickeln.
- Insgesamt setzen wir in der Außenwirtschaftspolitik auf ein "level playing field" und internationale Standards.
- Absicherung des Außenhandels durch Hermes-Deckungen
- Wir erhöhen die Transparenz beim Einsatz externer Personen in der Verwaltung.
Seite 13: Deutschlands Wirtschaft stärken:
Wir wollen stärkere Anreize für n a c h h a l t i g e s Handeln innerhalb von Unternehmen setzen. Dazu werden wir im Dialog mit der Wirtschaft wirksame Maßnahmen zur Langfristorientierung der Vergütungs- und Bonisysteme prüfen.
Seite 15: Innerhalb der Europäischen Union wollen wir Steuerdumping verhindern, Steueroasen austrocknen und die Steuerharmonisierung voranbringen.
Seite 16: Antrags- und Prüfverfahren für Exportgenehmigungen wollen wir verbessern. Wir werden die internationalen Regeln für Exportkredite sachgerecht weiterentwickeln und uns dafür einsetzen, dass alle internationalen Wettbewerber diese anwenden. Künftige europäische Investitionsschutz-abkommen müssen den bewährten hohen Schutzstandards entsprechen.
Insgesamt setzen wir in der Außenwirtschaftspolitik auf ein „level playing field“ und internationale Standards.
Seite 16: Rüstungsexporte:
Bei Rüstungsexportentscheidungen in sogenannte Drittstaaten sind die im Jahr 2000 beschlossenen strengen „Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungs-gütern“ für unser Regierungshandeln verbindlich. Über ihre abschließenden Genehmigungs-entscheidungen im Bundessicherheitsrat wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag unverzüglich unterrichten.
Darüber hinaus werden wir die Transparenz gegenüber Parlament und Öffentlichkeit durch Vorlage des jährlichen Rüstungsexportberichtes noch vor der Sommerpause des Folgejahres und eines zusätzlichen Zwischenberichts verbessern.
Wir setzen uns für eine Angleichung der Rüstungsexportrichtlinien innerhalb der EU ein. Europäische Harmonisierungen müssen so umgesetzt werden, dass sie die Mindestanforderungen des Gemeinsamen Standpunkts der EU aus dem Jahr 2008 nicht unterschreiten.
Seite 16: Verantwortungsvolle Unternehmensführung auf internationalen Märkten:
Um das verantwortliche unternehmerische Handeln der deutschen Wirtschaft im Ausland weiter zu stärken, werden wir uns für eine möglichst breite Wahrnehmung und Anwendung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen einsetzen.
Seite 17: Wettbewerbsrecht:
Fairer Wettbewerb und der Schutz vor wettbewerbsverzerrenden Absprachen sind für das Funktionieren der Sozialen Marktwirtschaft unabdingbar. Die Weiterentwicklung des Europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts ist maßgeblich für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas.
Das Wettbewerbsrecht ist so zu optimieren, dass Wettbewerbsverstöße weitgehend ausgeschlossen sind.
Seite 17: Transparenz bei Managergehältern:
Um Transparenz bei der Feststellung von Managergehältern herzustellen, wird über die Vorstands-vergütung künftig die Hauptversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrats entscheiden.
Seite 17: Rohstoffsicherung:
Wir werden diese Anstrengungen mit politischen Initiativen flankieren, um verlässliche rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb auf den internationalen Rohstoffmärkten zu gewährleisten.
Seite 21: Mittelstandsfinanzierung:
Exportorientierte deutsche Unternehmen brauchen auch in Zukunft die Unterstützung bei der Absicherung des Außenhandels durch Hermesdeckungen. Die Export- und Projektfinanzierung der staatseigenen KfW-Bank für mittelständische Unternehmen muss fortgeführt werden.
Seite 21: Handwerk:
Wir bekennen uns zu den Kammern. ..Die Kammern müssen einen spürbaren Beitrag für ihre Akzeptanz bei den Mitgliedsunternehmen leisten, indem sie sich noch stärker am Gedanken der Selbstverwaltung und der Interessenwahrnehmung, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen orientieren. Transparenz von Entscheidungen ist dabei ein wichtiger Bestandteil des demokratischen Prinzips.
Seite 22: Existenzgründer und Wachstumsfinanzierung:
Wir wollen die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital international wettbewerbsfähig gestalten und Deutschland als Fondsstandort attraktiv machen. Hierfür ist ein eigenständiges Regelwerk erforderlich. Auch neue Finanzierungsformen wie Crowdfunding („Schwarmfinanzierung“) brauchen einen verlässlichen Rechtsrahmen.
Seite 62ff: Regeln für die Finanzmärkte:
Das bisherige Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht hat noch keine hinreichende Wirkung im Finanzmarktbereich gezeigt. In Zukunft muss noch stärker gelten: Gemeinschädliches Handeln von Unternehmen und Managern muss angemessen sanktioniert werden.
Wir unterstützen die Aufnahme strenger Vorschriften in den maßgeblichen europäischen Rechtsakten, welche insbesondere den Rahmen für Geldsanktionen auf ein angemessenes Niveau anheben und die Verhängung spürbarer Sanktionen gegen Unternehmen vorsehen, die gegen regulatorische Vorgaben verstoßen, und werden für deren Umsetzung ins deutsche Recht Sorge tragen.
Wir werden den Kampf gegen Finanzbetrug, Geldwäsche und Steuerhinterziehung sowie gegen die Terrorismusfinanzierung ebenso intensivieren wie die Zusammenarbeit mit allen zuständigen Aufsichts- und Ermittlungsbehörden. Maßstab bei den Maßnahmen gegen die Geldwäsche und damit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Deutschland werden dabei die internationalen Standards der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) sein.
Wir werden auch den Geldwäschetatbestand (§ 261 StGB) entsprechend anpassen.
Seite 77: Gesundheit und Pflege:
Wir werden einen neuen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch schaffen.
Seite 91: Steuerhinterziehung bekämpfen – Steuervermeidung eindämmen:
Wir werden als eine zentrale steuerpolitische Aufgabe den Kampf gegen grenzüberschreitende Gewinn-verlagerungen international operierender Unternehmen entschlossen vorantreiben, uns für umfassen-de Transparenz zwischen den Steuerverwaltungen einsetzen und gegen schädlichen Steuerwettbewerb vorgehen.
Soweit sich unsere Ziele im Rahmen der OECD-BEPS-Initiative in diesem Zeitraum nicht realisieren lassen, werden wir nationale Maßnahmen ergreifen. Dazu zählt u. a. eine Beschränkung des Betriebs-ausgabenabzugs für Zahlungen an Briefkastenfirmen, die keine hinreichend aktive Geschäftstätigkeit nachweisen können und die Schaffung eines öffentlichen Registers für alle wirtschaftlich Beteiligten an Trust-Konstruktionen nach dem Vorbild des Geldwäschegesetzes.
Die Herstellung von besserer internationaler Transparenz in Steuersachen gegenüber Finanzverwal-tungen trägt erheblich zu fairerem Steuerwettbewerb und zur Vermeidung von Steuerhinterziehung bei. Wir wollen deswegen entsprechend der europäischen Regelung eine länderspezifische Bericht-erstattung im Bankenbereich und im Rohstoffhandel insbesondere über erzielte Gewinne, entstandene Verluste und gezahlte Steuern („country-by-country-reporting“) zwischen den Steuerverwaltungen der Länder einführen.
Ausgehend von den Entscheidungen der G 20 Staats- und Regierungschefs sowie der G 20 Finanzminister streben wir eine Revision des OECD-Musterabkommens zum Informationsaustausch mit dem Ziel des automatischen steuerlichen Informationsaustausches als internationalem Standard an.
Wir werden auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene weiter konsequent gegen Steuervermeidung durch Nutzung von Offshore-Finanzplätzen vorgehen.
Seite 152: Transparenter Staat:
Die digitale Berichterstattung über den Bundestag und seine Sitzungen sowie über öffentliche Ausschusssitzungen und Anhörungen (z. B. in Streams) wollen wir ausbauen.
Wir erhöhen die Transparenz beim Einsatz externer Personen in der Verwaltung. Um den Anschein von Interessenkonflikten zu vermeiden, streben wir für ausscheidende Kabinettsmitglieder, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre und politische Beamtinnen und Beamte eine angemessene Regelung an.
Wir werden die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung neu regeln.
Seite 144: Kriminalität in allen gesellschaftlichen Bereichen wirksam bekämpfen:
Mit Blick auf strafbares Verhalten im Unternehmensbereich bauen wir das Ordnungswidrigkeitenrecht aus. Wir brauchen konkrete und nachvollziehbare Zumessungsregeln für Unternehmensbußen.
Wir prüfen ein Unternehmensstrafrecht für multinationale Konzerne.
Seite 168: Transatlantische Partnerschaft und NATO stärken:
Das geplante Freihandelsabkommen mit den USA ist eines der zentralen Projekte zur Vertiefung der transatlantischen Beziehungen. Wir wollen, dass die Verhandlungen erfolgreich zum Abschluss geführt werden, ohne im Vertrag parlamentarische Kontrolle und gerichtlichen Schutz in Frage zu stellen.
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Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
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