Umsetzung der Masern-Impfpflicht

Wie Sie wissen, hat der Bundestag die Impf-Pflicht für Masern beschlossen.

Laut diesem Masernschutzgesetz §20 Absatz 9 kann die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmen,
dass die Nachweispflicht nicht gegenüber der Einrichtungsleitung (z.B. Schulleitung, Kindergartenleitung, etc.),
sondern gegenüber dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle
zu erbringen ist.

Wie wird das in Bayern geregelt?
Welches Ressort/staatliche Stelle ist für die Umsetzung bzw. für die Überprüfung/Überwachung der Nachweise federführend verantwortlich?
Gibt es bereits konkrete Umsetzungspläne?

Vielen Dank und herzliche Grüße
Vorstand von Initiative freie Impfentscheidung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. November 2019
  • Frist
    28. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie Sie wissen, h…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung der Masern-Impfpflicht [#170937]
Datum
24. November 2019 20:33
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie Sie wissen, hat der Bundestag die Impf-Pflicht für Masern beschlossen. Laut diesem Masernschutzgesetz §20 Absatz 9 kann die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmen, dass die Nachweispflicht nicht gegenüber der Einrichtungsleitung (z.B. Schulleitung, Kindergartenleitung, etc.), sondern gegenüber dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle zu erbringen ist. Wie wird das in Bayern geregelt? Welches Ressort/staatliche Stelle ist für die Umsetzung bzw. für die Überprüfung/Überwachung der Nachweise federführend verantwortlich? Gibt es bereits konkrete Umsetzungspläne? Vielen Dank und herzliche Grüße Vorstand von Initiative freie Impfentscheidung
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170937 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung der Masern-Impfpflicht“ vom 24.11.2019…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umsetzung der Masern-Impfpflicht [#170937]
Datum
6. Januar 2020 08:03
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung der Masern-Impfpflicht“ vom 24.11.2019 (#170937) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170937
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24.11.2019 mit Rückfragen zum Vollzug des Masernsch…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
AW: Umsetzung der Masern-Impfpflicht [#170937]; Az: G54-G8320-2019/111-1
Datum
16. Januar 2020 14:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24.11.2019 mit Rückfragen zum Vollzug des Masernschutzgesetzes, das am 01.03.2020 in Kraft treten wird. Derzeit erarbeitet eine Arbeitsgruppe konkrete Vollzugshinweise und Arbeitshilfen, welche den betroffenen Einrichtungen und Personengruppen vor dem 01.03.2020 zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie, dass in einer Woche (zum 01.03.) das Masernschutzgesetz in Kraft…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umsetzung der Masern-Impfpflicht [#170937]; Az: G54-G8320-2019/111-1 [#170937]
Datum
24. Februar 2020 11:38
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie, dass in einer Woche (zum 01.03.) das Masernschutzgesetz in Kraft tritt. Die Kindergärten und Schulen verteilen bereits Informationszettel an Eltern. Da muss es doch inzwischen auch Umsetzungspläne geben. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170937

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Die wichtigsten Informationen zum Thema Mase…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
AW: Umsetzung der Masern-Impfpflicht [#170937]; Az: G54-G8320-2019/111-1 [#170937]
Datum
3. März 2020 07:25
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
33,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Die wichtigsten Informationen zum Thema Masernschutzgesetz finden Sie unter www.masernschutz.de<http://www.masernschutz.de>. Bayern macht von §20 Absatz 9 keinen Gebrauch. Die Überprüfung der Impfausweise liegt in der Zuständigkeit der Leitungen der betroffenen Einrichtungen, die über das konkrete Vorgehen informiert worden sind. Die Überwachung der Leitungen der Einrichtungen erfolgt durch die Gesundheitsämter. Mit freundlichen Grüßen