Umsetzung der Masern-Impfpflicht

Wie Sie wissen, hat der Bundestag die Impf-Pflicht für Masern beschlossen.

Laut diesem Masernschutzgesetz §20 Absatz 9 kann die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmen,
dass die Nachweispflicht nicht gegenüber der Einrichtungsleitung (z.B. Schulleitung, Kindergartenleitung, etc.),
sondern gegenüber dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle
zu erbringen ist.

Wie wird das in Berlin geregelt?
Welches Ressort/staatliche Stelle ist für die Umsetzung bzw. für die Überprüfung/Überwachung der Nachweise federführend verantwortlich?
Gibt es bereits konkrete Umsetzungspläne?

Vielen Dank und herzliche Grüße
Vorstand von Initiative freie Impfentscheidung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. November 2019
  • Frist
    31. Dezember 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung der Masern-Impfpflicht [#171240]
Datum
29. November 2019 21:01
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie Sie wissen, hat der Bundestag die Impf-Pflicht für Masern beschlossen. Laut diesem Masernschutzgesetz §20 Absatz 9 kann die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmen, dass die Nachweispflicht nicht gegenüber der Einrichtungsleitung (z.B. Schulleitung, Kindergartenleitung, etc.), sondern gegenüber dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle zu erbringen ist. Wie wird das in Berlin geregelt? Welches Ressort/staatliche Stelle ist für die Umsetzung bzw. für die Überprüfung/Überwachung der Nachweise federführend verantwortlich? Gibt es bereits konkrete Umsetzungspläne? Vielen Dank und herzliche Grüße Vorstand von Initiative freie Impfentscheidung
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171240 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171240 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre unten aufgeführte Anfrage ist eingegangen und wird von uns bearbeitet. Mit fr…
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Betreff
WG: Umsetzung der Masern-Impfpflicht [#171240]
Datum
5. Dezember 2019 13:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre unten aufgeführte Anfrage ist eingegangen und wird von uns bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung der Masern-Impfpflicht“ vom 29.11.2019…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Umsetzung der Masern-Impfpflicht [#171240]
Datum
4. Januar 2020 13:07
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung der Masern-Impfpflicht“ vom 29.11.2019 (#171240) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171240 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171240
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Sehr geehrteAntragsteller/in die Antwort auf Ihre Anfrage befindet sich derzeit in der hausinternen Abstimmung. …
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Betreff
AW: WG: Umsetzung der Masern-Impfpflicht [#171240]
Datum
7. Januar 2020 17:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Antwort auf Ihre Anfrage befindet sich derzeit in der hausinternen Abstimmung. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 29.11.2019 möchte ich wie folgt beantworten. Laut diesem Masernsch…
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Betreff
Umsetzung der Masern-Impfpflicht [#171240]
Datum
8. Januar 2020 17:11
Status
image003.png
30,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 29.11.2019 möchte ich wie folgt beantworten. Laut diesem Masernschutzgesetz §20 Absatz 9 kann die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmen, dass die Nachweispflicht nicht gegenüber der Einrichtungsleitung (z.B. Schulleitung, Kindergartenleitung, etc.), sondern gegenüber dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle zu erbringen ist. Wie wird das in Berlin geregelt? Eine derartige Regelung, dass der Nachweis nicht gegenüber der Leitung der Einrichtung sondern gegenüber dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle zu erbringen ist, besteht in Berlin gegenwärtig nicht und ist derzeit auch nicht geplant. Welches Ressort/staatliche Stelle ist für die Umsetzung bzw. für die Überprüfung/Überwachung der Nachweise federführend verantwortlich? Die Kontrolle der Nachweise über einen ausreichenden Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern obliegt der Leitung der jeweiligen Einrichtung. Die Leitung der Einrichtung hat das Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein solcher Nachweis nicht vorgelegt wird oder wenn sich ergibt, dass ein Impfschutz gegen Masern erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist oder vervollständigt werden kann. Das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die jeweilige Einrichtung befindet, kann die Vorlage der Nachweise verlangen. Gibt es bereits konkrete Umsetzungspläne? Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG) ist mit allen Beteiligten im Gespräch und koordiniert die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen im Land Berlin. Mit freundlichen Grüßen