Umsetzung der Masern-Impfpflicht

Wie Sie wissen, hat der Bundestag die Impf-Pflicht für Masern beschlossen.

Laut diesem Masernschutzgesetz §20 Absatz 9 kann die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmen,
dass die Nachweispflicht nicht gegenüber der Einrichtungsleitung (z.B. Schulleitung, Kindergartenleitung, etc.),
sondern gegenüber dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle
zu erbringen ist.

Wie wird das in Berlin geregelt?
Welches Ressort/staatliche Stelle ist für die Umsetzung bzw. für die Überprüfung/Überwachung der Nachweise federführend verantwortlich?
Gibt es bereits konkrete Umsetzungspläne?

Vielen Dank und herzliche Grüße
Vorstand von Initiative freie Impfentscheidung

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  • Datum
    24. November 2019
  • Frist
    28. Dezember 2019
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung der Masern-Impfpflicht [#170938]
Datum
24. November 2019 20:35
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie Sie wissen, hat der Bundestag die Impf-Pflicht für Masern beschlossen. Laut diesem Masernschutzgesetz §20 Absatz 9 kann die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmen, dass die Nachweispflicht nicht gegenüber der Einrichtungsleitung (z.B. Schulleitung, Kindergartenleitung, etc.), sondern gegenüber dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle zu erbringen ist. Wie wird das in Berlin geregelt? Welches Ressort/staatliche Stelle ist für die Umsetzung bzw. für die Überprüfung/Überwachung der Nachweise federführend verantwortlich? Gibt es bereits konkrete Umsetzungspläne? Vielen Dank und herzliche Grüße Vorstand von Initiative freie Impfentscheidung
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170938 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170938 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte wenden Sie sich zur Beantwortung Ihrer Fragen an die Senatsverwaltung für Gesu…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
WG: Umsetzung der Masern-Impfpflicht [#170938]
Datum
28. November 2019 09:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte wenden Sie sich zur Beantwortung Ihrer Fragen an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Dort ist der Bereich I E - Öffentlicher Gesundheitsdienst, Prävention, Gesundheitsförderung, Familienplanung, Transplantationsmedizin, Infektionsschutz, Umwelthygiene, Arzneimittel, Medizinprodukte zuständig. Als Ansprechpartnerin wurde mir <<E-Mail-Adresse>> genannt. Mit freundlichen Grüßen