Umsetzung der Masern-Impfpflicht

Wie Sie wissen, hat der Bundestag die Impf-Pflicht für Masern beschlossen.

Laut diesem Masernschutzgesetz §20 Absatz 9 kann die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmen,
dass die Nachweispflicht nicht gegenüber der Einrichtungsleitung (z.B. Schulleitung, Kindergartenleitung, etc.),
sondern gegenüber dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle
zu erbringen ist.

Wie wird das in Baden-Württemberg geregelt?
Welches Ressort/staatliche Stelle ist für die Umsetzung bzw. für die Überprüfung/Überwachung der Nachweise federführend verantwortlich?
Gibt es bereits konkrete Umsetzungspläne?

Vielen Dank und herzliche Grüße
Vorstand von Initiative freie Impfentscheidung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. November 2019
  • Frist
    24. Dezember 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie Sie wissen, h…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung der Masern-Impfpflicht [#170936]
Datum
24. November 2019 20:29
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie Sie wissen, hat der Bundestag die Impf-Pflicht für Masern beschlossen. Laut diesem Masernschutzgesetz §20 Absatz 9 kann die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmen, dass die Nachweispflicht nicht gegenüber der Einrichtungsleitung (z.B. Schulleitung, Kindergartenleitung, etc.), sondern gegenüber dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle zu erbringen ist. Wie wird das in Baden-Württemberg geregelt? Welches Ressort/staatliche Stelle ist für die Umsetzung bzw. für die Überprüfung/Überwachung der Nachweise federführend verantwortlich? Gibt es bereits konkrete Umsetzungspläne? Vielen Dank und herzliche Grüße Vorstand von Initiative freie Impfentscheidung
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170936 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170936 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung der Masern-Impfpflicht“ vom 24.11.2019…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umsetzung der Masern-Impfpflicht [#170936]
Datum
6. Januar 2020 08:03
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung der Masern-Impfpflicht“ vom 24.11.2019 (#170936) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170936 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170936 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 Landesinformationsfre…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
AW: DSV 51-5423.1/2 8237 Umsetzung der Masern-Impfpflicht [#170936]
Datum
7. Januar 2020 18:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) sowie weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit dem Masernschutzgesetz. Nach juristischer Prüfung fällt Ihr Auskunftsbegehren nicht unter das LIFG. Bei dem vorliegenden Sachverhalt handelt es sich nicht um ein Auskunftsbegehren über eine bereits vorhandene, eventuell auch in einer Akte gesammelten Information bzw. Aufzeichnung, sondern um eine Stellungnahme zu den vorgetragenen Fragen. Insofern kommen die im LIFG verankerten Fristen nicht zur Anwendung. Zu Ihren Fragen nehmen wir Stellung wie folgt: In Baden-Württemberg ist nicht geplant, von der Regelung nach § 20 Absatz 9 Satz 2 (neu) Infektionsschutzgesetz Gebrauch zu machen. Zuständig für die Umsetzung des Masernschutzgesetzes sind die Ressorts entsprechend ihrer Zuständigkeit für die vom Masernschutzgesetz betroffenen Einrichtungen. Die Umsetzung des Masernschutzgesetzes auf Landesebene wird derzeit vorbereitet, konkrete Umsetzungshinweise liegen noch nicht vor. Mit freundlichen Grüßen