Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102

Entwurf des Gesetzes und/oder der Verordnung, die die Richtlinie (EU) 2016/2102 in Landesrecht umsetzt. Falls nicht vorhanden die Informationen bis wann die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgen soll.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. März 2018
  • Frist
    6. April 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 [#26884]
Datum
5. März 2018 22:32
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Entwurf des Gesetzes und/oder der Verordnung, die die Richtlinie (EU) 2016/2102 in Landesrecht umsetzt. Falls nicht vorhanden die Informationen bis wann die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgen soll.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 05.03.2018 zur U…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102
Datum
27. März 2018 11:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 05.03.2018 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102. Am 23.12.2016 ist die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in Kraft getreten, welche die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, bis zum 23.09.2018 harmonisierte Standards der Barrierefreiheit in nationales Recht umzusetzen. Die Umsetzung der Richtlinie in Brandenburg wird derzeit vorbereitet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen zu dem jetzigen Zeitpunkt noch keinen Gesetz bzw- Verordnungsentwurf zur Verfügung stellen kann. Zu gegebener Zeit wird ein entsprechender Gesetzes bzw. Verordnungsentwurf auf der Internetseite des Landtages Brandenburg eingestellt werden. Wann genau das Gesetz bzw. die Verordnung in Kraft treten wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann derzeit noch nicht bestimmt werden. Mit freundlichen Grüßen