Umsetzung der StVO

welche Maßnahmen geplant wurden und nun sukzessive werden, um: a) die Fußwege in der Stadt von parkenden PKW zu befreien b) die Sicherheit von zu Fuß gehenden in den Ortsteilen künftig regelgerecht umgesetzt wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. November 2021
  • Frist
    11. Dezember 2021
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Marcus Lorenz
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
Marcus Lorenz
Betreff
Umsetzung der StVO [#232664]
Datum
9. November 2021 17:36
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
welche Maßnahmen geplant wurden und nun sukzessive werden, um: a) die Fußwege in der Stadt von parkenden PKW zu befreien b) die Sicherheit von zu Fuß gehenden in den Ortsteilen künftig regelgerecht umgesetzt wird.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcus Lorenz Anfragenr: 232664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232664/ Postanschrift Marcus Lorenz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcus Lorenz

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Kommunalverwaltung Essen
Sehr geehrter Herr Lorenz, die Stadtverwaltung Essen verfügt über Außendienstkräfte der Verkehrsüberwachung, die …
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Umsetzung der StVO
Datum
17. November 2021 14:07
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,3 KB


Sehr geehrter Herr Lorenz, die Stadtverwaltung Essen verfügt über Außendienstkräfte der Verkehrsüberwachung, die beim Ordnungsamt angesiedelt sind. Im Rahmen der vielfältigen Aufgaben bei der Kontrolle des ruhenden Verkehrs gilt ein besonderes Augenmerkt der Überwachung der Nutzbarkeit der Gehwege. Hierzu stehen der Verkehrsüberwachung die Instrumente der Ahndung mit Verwarn- oder Bußgeld sowie der Abschleppmaßnahme zu Verfügung. Entsprechende Kontrollen erfolgen im gesamten Stadtgebiet. Mit freundlichen Grüßen