Umsetzung der Vereinbarungen zum Dialogforum Schiene Hamburg-Altona

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Sämtliche zur Umsetzung der Ziffer 11 d., 11 e. und 11. g der Verständigung zwischen FHH, DG Netz AG, DB Station & Service AG und VCD Nord e.V. zur Verlegung des Bahnhofs Hamburg Altona vom 10. Februar 2020 geschlossenen Verträge, Beschlüsse und Vereinbarungen zwischen den Trägern des Dialogforums, einschließlich der Vereinbarungen zur Ausstattung des Dialogforums mit Personal- und Sachmitteln und bezüglich der zu gewährenden Aufwandsentschädigungen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2021
  • Frist
    13. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
Peter Schönberger
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
Umsetzung der Vereinbarungen zum Dialogforum Schiene Hamburg-Altona [#208454]
Datum
11. Januar 2021 14:20
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Sämtliche zur Umsetzung der Ziffer 11 d., 11 e. und 11. g der Verständigung zwischen FHH, DG Netz AG, DB Station & Service AG und VCD Nord e.V. zur Verlegung des Bahnhofs Hamburg Altona vom 10. Februar 2020 geschlossenen Verträge, Beschlüsse und Vereinbarungen zwischen den Trägern des Dialogforums, einschließlich der Vereinbarungen zur Ausstattung des Dialogforums mit Personal- und Sachmitteln und bezüglich der zu gewährenden Aufwandsentschädigungen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Peter Schönberger Anfragenr: 208454 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208454/ Postanschrift Peter Schönberger << Adresse entfernt >>
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Schönberger, Ihr per E-Mail gestellter Antrag vom 11.01.2021 auf Informationszugang nach dem H…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
2021-01-004 HmbTG-Antrag - Umsetzung der Vereinbarungen zum Dialogforum Schiene Hamburg-Altona
Datum
11. Januar 2021 16:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schönberger, Ihr per E-Mail gestellter Antrag vom 11.01.2021 auf Informationszugang nach dem HmbTG ist mit gleichem Datum im Transparenzportal der Finanzbehörde Hamburg eingegangen. Für die Bearbeitung ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) zuständig. In Ihrem Antrag begehren Sie: Sämtliche zur Umsetzung der Ziffer 11 d., 11 e. und 11. g der Verständigung zwischen FHH, DG Netz AG, DB Station & Service AG und VCD Nord e.V. zur Verlegung des Bahnhofs Hamburg Altona vom 10. Februar 2020 geschlossenen Verträge, Beschlüsse und Vereinbarungen zwischen den Trägern des Dialogforums, einschließlich der Vereinbarungen zur Ausstattung des Dialogforums mit Personal- und Sachmitteln und bezüglich der zu gewährenden Aufwandsentschädigungen. Ferner eine Kopie des im Anschluss an die Ausschreibung geschlossenen Vertrages sowie Prüfung, ob in diesem Zusammenhang eine Veröffentlichungspflicht im Transparenzportal besteht. Ihre Anfrage wird zurzeit bearbeitet. Wir werden hiernach unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Wir möchten bereits jetzt auf § 13 Abs. 6 HmbTG hinweisen, wonach für Amtshandlungen nach den Absätzen 1 bis 3 und §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der „Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO)“ vom 5. November 2013 (HmbGVBl. S. 456), in den jeweils geltenden Fassungen, erhoben werden. Über die Höhe der Gebühr ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der genannten Gebührenordnung und deren Anlage zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen für das Zugänglichmachen von Informationen zwischen 15,- und 500,- Euro liegt. Eine anteilige Gebühr kann auch dann erhoben werden, wenn die Auskunft nur teilweise erteilt und im Übrigen abgelehnt wird. Eine Aussage über die konkrete Gebührenhöhe kann erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens getroffen werden, wenn fest steht, welche Schritte zur umfassenden Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich waren. Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Bescheid zu meinem Antrag
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid zu meinem Antrag
Datum
1. Februar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen

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Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Schönberger, gemäß § 13 Abs.2 HmbTG hat der Bescheid in Schriftform (gemäß § 37 Abs. 2 HmbVwV…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
Umsetzung der Vereinbarungen zum Dialogforum Schiene Hamburg-Altona [#208454]
Datum
2. Februar 2021 13:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schönberger, gemäß § 13 Abs.2 HmbTG hat der Bescheid in Schriftform (gemäß § 37 Abs. 2 HmbVwVfG von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet) zu ergehen. Wir werden den Bescheid daher an die von Ihnen übermittelte Adresse postalisch versenden. Mit freundlichen Grüßen