Umsetzung der Wehrpflicht in den Jahren 1950-2011
Statistiken zur Umsetzung der Wehrpflicht in Deutschland
1. Wie hoch war die Zahl der Wehrpflichtigen in den Jahrgängen 1950 bis 1992 in Deutschland (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?
2. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1950 bis 1992 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) waren am 31. Dezember 2011 noch
a) Wehrdienstfähig (T1,T2)
b) wehrdienstfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten (T3),
c) wehrdienstfähig unter Freistellung von der Grundausbildung (T7),
d) vorübergehend nicht wehrdienstfähig (T4),
a) dauernd nicht wehrdienstfähig (T5) gemustert?
3. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1950 bis 1992 konnten wurden nie gemustert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?
4. Wie viele Wehrpflichte der Jahrgänge 1950 bis 1992 wurden wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen nie gemustert
a) nach § 10 WPflG (Ausschluss vom Wehrdienst),
b) nach § 11 WPflG (Befreiung),
c) nach § 12 WPflG (unzumutbare Härte),
d) nach § 13 WPflG (Unabkömmlichkeitsstellung)?
5. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1950 bis 1992 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen), die nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, mussten von der Grundwehrdienstleistung wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen auf Dauer freigestellt werden
a) nach § 10 WPflG (Ausschluss vom Wehrdienst),
b) nach § 11 WPflG (Befreiung),
c) nach § 12 WPflG (unzumutbare Härte),
d) nach § 13 WPflG (Unabkömmlichkeitsstellung)?
6. Wie viele ungediente Wehrdienstfähige der Jahrgänge 1950 bis 1992, die nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, konnten als über 23-Jährige bzw. 25-Jährige nicht mehr einberufen werden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?
7. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1950 bis 1992 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) haben Wehrdienst geleistet
a) als Grundwehrdienstleistende,
b) als Wehrpflichtige, die sich dann freiwillig länger verpflichtet haben (Freiwillig Wehrdienstleistende – FWDL – bis max. 23 Monate),
8. Wie viele Militärdienstpflichtige der Jahrgänge 1950 bis 1992 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) haben einen Dienst geleistet
a) als Helfer im Katastrophenschutz (§ 13a WPflG),
b) in der Entwicklungshilfe (§ 13b WPlfG),
c) im Vollzugsdienst der Polizei und beim Bundesgrenzschutz (§ 42 und § 42a WPflG)?
9. Wie viele tauglich gemusterte Wehrpflichtige der Jahrgänge 1950 bis 1992 ohne gesetzliche
Wehrdienstausnahmen oder dauerhafte Befreiung bzw. dauerhafte Zurückstellung wurden nie einberufen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?
10. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1950 bis 1992 haben eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?
11. Wie viele Wehrpflichtige dieser Jahrgänge wurden als Kriegsdienstverweigerer anerkannt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?
12. Wie viele anerkannte Kriegsdienstverweigerer der Jahrgänge 1950 bis 1992 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) haben
a) Zivildienst voll geleistet
b) Zivildienst nach angefangenen oder absolviertem Wehrdienst geleistet,
c) keinen Zivildienst geleistet, weil durch Wehrdienst abgegolten,
d) statt Zivildienst andere Ersatzdienste geleistet,
e) nach § 14 des Zivildienstgesetzes (ZDG) (Katastrophenschutz)
f) nach § 14a ZDG (Entwicklungsdienst),
g) nach § 14b ZDG (andere Dienste im Ausland),
h) nach § 14c ZDG (Freiwilliges Jahr),
i) nach § 15 ZDG (Polizeivollzugsdienst),
j) nach § 15a ZDG (Freies Arbeitsverhältnis),
k) trotz Einberufung keinen Dienst geleistet, da nicht angetreten,
l) den Dienst angetreten aber später abgebrochen?
13. Wie viele gesetzlichen Zivildienstausnahmen bei anerkannten Kriegsdienstverweigerern (bitte aufgeschlüsselt nach den Jahrgängen 1950 bis 1992 und aufgeschlüsselt danach, ob der Grund vor oder nach dem Dienstantritt aufgetreten ist) gab es
a) nach § 9 Absatz 1 ZDG (Ausschluss),
b) nach § 10 ZDG (Befreiung),
c) nach § 13 ZDG (unzumutbarer Härte),
d) nach § 16 ZDG (Unabkömmlichkeitsstellung),
e) weil die Dienstfähigkeit nach der Musterung weggefallen ist?
14. Wie viele tauglich gemusterte anerkannte Kriegsdienstverweigerer der Jahrgänge 1950 bis 1992 ohne gesetzliche Wehrdienstausnahmen oder dauerhafte Befreiung bzw. dauerhafte Zurückstellung wurden nie zum Zivildienst herangezogen worden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?
Falls Statistiken nicht für alle Jahrgänge verfügbar sind, bitte ich darum zumindest Statistiken zu den verfügbaren Jahrgängen bereitzustellen.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum29. Januar 2016
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1. März 2016
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Kosten dieser Information:450,00 Euro
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