Umsetzung der Wehrpflicht in den Jahren 1950-2011

Statistiken zur Umsetzung der Wehrpflicht in Deutschland

1. Wie hoch war die Zahl der Wehrpflichtigen in den Jahrgängen 1950 bis 1992 in Deutschland (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

2. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1950 bis 1992 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) waren am 31. Dezember 2011 noch
a) Wehrdienstfähig (T1,T2)
b) wehrdienstfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten (T3),
c) wehrdienstfähig unter Freistellung von der Grundausbildung (T7),
d) vorübergehend nicht wehrdienstfähig (T4),
a) dauernd nicht wehrdienstfähig (T5) gemustert?

3. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1950 bis 1992 konnten wurden nie gemustert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

4. Wie viele Wehrpflichte der Jahrgänge 1950 bis 1992 wurden wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen nie gemustert
a) nach § 10 WPflG (Ausschluss vom Wehrdienst),
b) nach § 11 WPflG (Befreiung),
c) nach § 12 WPflG (unzumutbare Härte),
d) nach § 13 WPflG (Unabkömmlichkeitsstellung)?

5. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1950 bis 1992 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen), die nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, mussten von der Grundwehrdienstleistung wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen auf Dauer freigestellt werden
a) nach § 10 WPflG (Ausschluss vom Wehrdienst),
b) nach § 11 WPflG (Befreiung),
c) nach § 12 WPflG (unzumutbare Härte),
d) nach § 13 WPflG (Unabkömmlichkeitsstellung)?

6. Wie viele ungediente Wehrdienstfähige der Jahrgänge 1950 bis 1992, die nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, konnten als über 23-Jährige bzw. 25-Jährige nicht mehr einberufen werden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

7. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1950 bis 1992 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) haben Wehrdienst geleistet
a) als Grundwehrdienstleistende,
b) als Wehrpflichtige, die sich dann freiwillig länger verpflichtet haben (Freiwillig Wehrdienstleistende – FWDL – bis max. 23 Monate),

8. Wie viele Militärdienstpflichtige der Jahrgänge 1950 bis 1992 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) haben einen Dienst geleistet
a) als Helfer im Katastrophenschutz (§ 13a WPflG),
b) in der Entwicklungshilfe (§ 13b WPlfG),
c) im Vollzugsdienst der Polizei und beim Bundesgrenzschutz (§ 42 und § 42a WPflG)?

9. Wie viele tauglich gemusterte Wehrpflichtige der Jahrgänge 1950 bis 1992 ohne gesetzliche
Wehrdienstausnahmen oder dauerhafte Befreiung bzw. dauerhafte Zurückstellung wurden nie einberufen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

10. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1950 bis 1992 haben eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

11. Wie viele Wehrpflichtige dieser Jahrgänge wurden als Kriegsdienstverweigerer anerkannt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

12. Wie viele anerkannte Kriegsdienstverweigerer der Jahrgänge 1950 bis 1992 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) haben
a) Zivildienst voll geleistet
b) Zivildienst nach angefangenen oder absolviertem Wehrdienst geleistet,
c) keinen Zivildienst geleistet, weil durch Wehrdienst abgegolten,
d) statt Zivildienst andere Ersatzdienste geleistet,
e) nach § 14 des Zivildienstgesetzes (ZDG) (Katastrophenschutz)
f) nach § 14a ZDG (Entwicklungsdienst),
g) nach § 14b ZDG (andere Dienste im Ausland),
h) nach § 14c ZDG (Freiwilliges Jahr),
i) nach § 15 ZDG (Polizeivollzugsdienst),
j) nach § 15a ZDG (Freies Arbeitsverhältnis),
k) trotz Einberufung keinen Dienst geleistet, da nicht angetreten,
l) den Dienst angetreten aber später abgebrochen?

13. Wie viele gesetzlichen Zivildienstausnahmen bei anerkannten Kriegsdienstverweigerern (bitte aufgeschlüsselt nach den Jahrgängen 1950 bis 1992 und aufgeschlüsselt danach, ob der Grund vor oder nach dem Dienstantritt aufgetreten ist) gab es
a) nach § 9 Absatz 1 ZDG (Ausschluss),
b) nach § 10 ZDG (Befreiung),
c) nach § 13 ZDG (unzumutbarer Härte),
d) nach § 16 ZDG (Unabkömmlichkeitsstellung),
e) weil die Dienstfähigkeit nach der Musterung weggefallen ist?

14. Wie viele tauglich gemusterte anerkannte Kriegsdienstverweigerer der Jahrgänge 1950 bis 1992 ohne gesetzliche Wehrdienstausnahmen oder dauerhafte Befreiung bzw. dauerhafte Zurückstellung wurden nie zum Zivildienst herangezogen worden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

Falls Statistiken nicht für alle Jahrgänge verfügbar sind, bitte ich darum zumindest Statistiken zu den verfügbaren Jahrgängen bereitzustellen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Januar 2016
  • Frist
    1. März 2016
  • Kosten dieser Information:
    450,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Statistiken zur …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung der Wehrpflicht in den Jahren 1950-2011 [#14703]
Datum
29. Januar 2016 16:39
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Statistiken zur Umsetzung der Wehrpflicht in Deutschland 1. Wie hoch war die Zahl der Wehrpflichtigen in den Jahrgängen 1950 bis 1992 in Deutschland (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)? 2. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1950 bis 1992 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) waren am 31. Dezember 2011 noch a) Wehrdienstfähig (T1,T2) b) wehrdienstfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten (T3), c) wehrdienstfähig unter Freistellung von der Grundausbildung (T7), d) vorübergehend nicht wehrdienstfähig (T4), a) dauernd nicht wehrdienstfähig (T5) gemustert? 3. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1950 bis 1992 konnten wurden nie gemustert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)? 4. Wie viele Wehrpflichte der Jahrgänge 1950 bis 1992 wurden wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen nie gemustert a) nach § 10 WPflG (Ausschluss vom Wehrdienst), b) nach § 11 WPflG (Befreiung), c) nach § 12 WPflG (unzumutbare Härte), d) nach § 13 WPflG (Unabkömmlichkeitsstellung)? 5. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1950 bis 1992 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen), die nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, mussten von der Grundwehrdienstleistung wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen auf Dauer freigestellt werden a) nach § 10 WPflG (Ausschluss vom Wehrdienst), b) nach § 11 WPflG (Befreiung), c) nach § 12 WPflG (unzumutbare Härte), d) nach § 13 WPflG (Unabkömmlichkeitsstellung)? 6. Wie viele ungediente Wehrdienstfähige der Jahrgänge 1950 bis 1992, die nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, konnten als über 23-Jährige bzw. 25-Jährige nicht mehr einberufen werden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)? 7. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1950 bis 1992 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) haben Wehrdienst geleistet a) als Grundwehrdienstleistende, b) als Wehrpflichtige, die sich dann freiwillig länger verpflichtet haben (Freiwillig Wehrdienstleistende – FWDL – bis max. 23 Monate), 8. Wie viele Militärdienstpflichtige der Jahrgänge 1950 bis 1992 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) haben einen Dienst geleistet a) als Helfer im Katastrophenschutz (§ 13a WPflG), b) in der Entwicklungshilfe (§ 13b WPlfG), c) im Vollzugsdienst der Polizei und beim Bundesgrenzschutz (§ 42 und § 42a WPflG)? 9. Wie viele tauglich gemusterte Wehrpflichtige der Jahrgänge 1950 bis 1992 ohne gesetzliche Wehrdienstausnahmen oder dauerhafte Befreiung bzw. dauerhafte Zurückstellung wurden nie einberufen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)? 10. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1950 bis 1992 haben eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)? 11. Wie viele Wehrpflichtige dieser Jahrgänge wurden als Kriegsdienstverweigerer anerkannt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)? 12. Wie viele anerkannte Kriegsdienstverweigerer der Jahrgänge 1950 bis 1992 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) haben a) Zivildienst voll geleistet b) Zivildienst nach angefangenen oder absolviertem Wehrdienst geleistet, c) keinen Zivildienst geleistet, weil durch Wehrdienst abgegolten, d) statt Zivildienst andere Ersatzdienste geleistet, e) nach § 14 des Zivildienstgesetzes (ZDG) (Katastrophenschutz) f) nach § 14a ZDG (Entwicklungsdienst), g) nach § 14b ZDG (andere Dienste im Ausland), h) nach § 14c ZDG (Freiwilliges Jahr), i) nach § 15 ZDG (Polizeivollzugsdienst), j) nach § 15a ZDG (Freies Arbeitsverhältnis), k) trotz Einberufung keinen Dienst geleistet, da nicht angetreten, l) den Dienst angetreten aber später abgebrochen? 13. Wie viele gesetzlichen Zivildienstausnahmen bei anerkannten Kriegsdienstverweigerern (bitte aufgeschlüsselt nach den Jahrgängen 1950 bis 1992 und aufgeschlüsselt danach, ob der Grund vor oder nach dem Dienstantritt aufgetreten ist) gab es a) nach § 9 Absatz 1 ZDG (Ausschluss), b) nach § 10 ZDG (Befreiung), c) nach § 13 ZDG (unzumutbarer Härte), d) nach § 16 ZDG (Unabkömmlichkeitsstellung), e) weil die Dienstfähigkeit nach der Musterung weggefallen ist? 14. Wie viele tauglich gemusterte anerkannte Kriegsdienstverweigerer der Jahrgänge 1950 bis 1992 ohne gesetzliche Wehrdienstausnahmen oder dauerhafte Befreiung bzw. dauerhafte Zurückstellung wurden nie zum Zivildienst herangezogen worden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)? Falls Statistiken nicht für alle Jahrgänge verfügbar sind, bitte ich darum zumindest Statistiken zu den verfügbaren Jahrgängen bereitzustellen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Umsetzung der Wehrpflicht in den Jahren 1…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umsetzung der Wehrpflicht in den Jahren 1950-2011 [#14703]
Datum
3. März 2016 10:57
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Umsetzung der Wehrpflicht in den Jahren 1950-2011" vom 29.01.2016 (#14703) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Könnten Sie mich bitte über den Stand meiner Anfrage informieren. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 14703 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrtAntragsteller/in in oben bezeichneter Angelegenheit teile ich Ihnen mit, dass ich das Bundesamt für d…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: IFG-Anfrage: Statistiken zur Umsetzung der Wehrpflicht in den Jahren 1950-2011 [#14703]
Datum
3. März 2016 15:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in oben bezeichneter Angelegenheit teile ich Ihnen mit, dass ich das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr gebeten habe, die von Ihnen aufgeworfenen Fragen - soweit möglich - zu beantworten. Für den Fall, dass aufgrund des erheblichen Umfangs Ihrer Anfrage eine Beantwortung in den nächsten drei Wochen nicht möglich sein sollte, werde ich in dieser Angelegenheit noch einmal auf Sie zukommen (spätestens in der 12. Kalenderwoche). Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen aber auch vorher jederzeit gern unter 0228 12 13144 zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff:Umsetzung der Wehrpflicht in den Jahren 1950-2011 Bezug: Ihre Anfrage vom 29.01.2016 (Eingang hier: 08.03.…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Umsetzung der Wehrpflicht in den Jahren 1950-2011
Datum
8. März 2016 09:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Betreff:Umsetzung der Wehrpflicht in den Jahren 1950-2011 Bezug: Ihre Anfrage vom 29.01.2016 (Eingang hier: 08.03.2016) Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres o.a. Schreibens. Nach Abschluss der Ermittlungen werde ich unaufgefordert erneut auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff: IFG -Anfrage zum Thema Umsetzung der Wehrpflicht in den Jahren 1950-2011; hier: Zwischenn…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG -Anfrage zum Thema Umsetzung der Wehrpflicht in den Jahren 1950-2011; hier: Zwischennachricht
Datum
22. März 2016 15:51
Status
Betreff: IFG -Anfrage zum Thema Umsetzung der Wehrpflicht in den Jahren 1950-2011; hier: Zwischennachricht Bezug: 1. Ihre Anfrage vom 29.01.2016 (Eingang hier: 08.03.2016) 2. Meine Mail vom 08.03.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre o.a. Anfrage möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Bearbeitung derselben aufgrund des Umfangs noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.Ein erstes Ergebnis wird Ihnen in der 14. Kalenderwoche übermittelt. Für die zeitliche Verzögerung bitte ich um Verständnis und verbleibe mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff: Umsetzung der Wehrpflicht in den Jahren 1950-2011 Bezug: 1. Ihre Anfrage vom 29.01.2016 (Eingang hier: 08…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort zu Ihrer IFG- Anfrage #14703 : Umsetzung der Wehrpflicht in den Jahren 1950-2011
Datum
8. April 2016 14:50
Status
Betreff: Umsetzung der Wehrpflicht in den Jahren 1950-2011 Bezug: 1. Ihre Anfrage vom 29.01.2016 (Eingang hier: 08.03.2016) 2. Meine Eingangsbestätigung vom 08.03.2016 3. Meine Zwischennachricht vom 22.03.2016 Anlage: -1- Sehr geehrtAntragsteller/in im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) nehme ich Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 29. Januar 2016, welche am 8.März 2016 im zuständigen Referat I 1.3 des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) eingegangen ist, meine Empfangsbestätigung vom 8. März 2016, sowie meine Zwischennachricht vom 22. März 2016. In Ihrer Anfrage begehren Sie Auskunft zu Statistiken zur Umsetzung der Wehrpflicht in den Jahrgängen 1950 - 2011 und konkretisieren dies anhand eines Fragenkatalogs, welcher 14 verschiedene Fragestellungen mit variierenden Unterpunkten aufweist. Die umfassende Prüfung des Sachverhalts durch das eingebundenen Fachreferat des BAPersBw hat im Rahmen einer Aufwandsschätzung ergeben, dass das vollumfängliche Erstellen der von Ihnen erbetenen, bis dato nicht existenten Statistiken einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand darstellen würde. Eine teilweise Deckung Ihres Informationsbedarfs in Beantwortung der Fragepunkte 1-3 übersende ich Ihnen mit beigefügter Tabelle. Im Falle einer solch aufwändigen elektronischen Abfrage komme ich nicht umhin, Sie mit der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz ( Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) vertraut zu machen. Im Teil A der IFGGebV ist unter Gebühren unter Nummer 1.3 der Gebührentatbestand erfasst, der auf Ihre Anfrage zutrifft. Diesen zitiere ich hier auszugsweise: "... wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht..." Für diesen Fall ist ein Gebührenbetrag von 60 bis 500 Euro in Ansatz zu bringen. Nach der Einschätzung des mit der Erstellung der Statistiken betrauten Fachreferats wird die Ermittlung der von Ihnen gewünschten Information einen so großen Verwaltungsaufwand erzeugen, dass die Obergrenze der Gebührenverordnung (500 Euro) zutreffend wäre. Ich sehe jedoch von dieser Maximalforderung ab und lege den Gebührenbetrag mit einer Höhe von 450 Euro fest. Sofern Sie Ihr Informationsersuchen aufrecht erhalten wollen, bitte ich Sie darum, dies mir per Mail zu übermitteln und in der Mail Ihr Einverständnis zu einer Gebührenerhebung von 450 Euro zu erklären. Ich werde dann veranlassen, dass Ihnen eine Bankverbindung übermittelt wird und nach Eingang der Zahlung, dass die restlichen Statistiken erstellt werden. Dies umfasst konkret die Fragepunkte 4-11. Die weiteren Fragestellungen 12-14 können mangels Zuständigkeit und korrelierender Information nicht im Zuständigkeitsbereich des BMVg bearbeitet werden. Bitte wenden Sie sich mit der Bitte um Beantwortung dieser Punkte an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Aufgrund der hiesigen Sachverhaltsermittlung im BAPersBw und der Vielzahl der einzubindenden Stellen war für eine sachdienliche und abschließende Auskunft eine geringfügig längere Bearbeitungszeit erforderlich. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Betreff: IFG - Anfrage # 1703 :Umsetzung der Wehrpflicht in den Jahren 1950-2011; hier: Modifizie…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG - Anfrage # 1703 :Umsetzung der Wehrpflicht in den Jahren 1950-2011; hier: Modifizierte Bearbeitung Ihrer Anfrage vom 29.01.2016
Datum
21. April 2016 11:11
Status
Betreff: IFG - Anfrage # 1703 :Umsetzung der Wehrpflicht in den Jahren 1950-2011; hier: Modifizierte Bearbeitung Ihrer Anfrage vom 29.01.2016 Bezug: 1. Ihre Anfrage vom 29.01.2016 (Eingang hier: 08.03.2016) 2. Meine Eingangsbestätigung vom 08.03.2016 3. Meine Zwischennachricht vom 22.03.2016 4. Mein Antwortschreiben vom 08.04.2016 5. Ihr Schreiben vom 11.04.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in nach Eingang Ihres Schreibens vom 11.04.2016 habe ich mich in Ihrer Angelegenheit nochmals mit dem zuständigen Fachreferat des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) in Verbindung gesetzt. Die Beantwortung der Frage 7 ist möglich, jedoch auch für diese Teilabfrage mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Nach Schätzung der aufzubringenden Arbeitszeit wäre für die Beantwortung der Fragestellung 7 die Gebühr von immer noch 100 Euro zu erheben. Sollten Sie zu diesen Bedingungen weiterhin an einer Bearbeitung durch unser Fachreferat interessiert sein, verweise ich hinsichtlich der näheren Modalitäten auf mein Antwortschreiben vom 08.04.2016. Zur Diskrepanz zwischen dem Ihnen vorliegenden Zahlenmaterial und den durch uns geleisteten optimierten Abfragen kann seitens der Fachseite keine Erklärung geliefert werden. Zum einen, weil die seinerzeit im Rahmen der von Ihnen angeführten " Kleinen Anfragen" des Bundestages verwendeten Abfragekriterien hier nicht bekannt sind, zum anderen entsprechen die von uns übermittelten Zahlen dem aktuellen Datenbestand. Fehler bei der Erhebung der übermittelten Daten konnten im Bereich des BAPersBw nicht festgestellt werden. Ich hoffe, Ihnen mit diesem Schreiben weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen