Umsetzung der Wehrpflicht

Anfrage 1: Wie hoch war die Zahl der Wehrpflichtigen in den Jahrgängen 1975 bis 1993 in Deutschland (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

Anfrage 2: Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1975 bis 1993 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) haben
a) Wehrdienst geleistet als Grundwehrdienstleistende bzw. als Wehrpflichtige, die sich dann freiwillig länger verpflichtet haben (Freiwillig Wehrdienstleistende – FWDL – bis max. 23 Monate),
b) Zivildienst geleistet bzw. statt Zivildienst einen anderen Ersatzdienst geleistet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Februar 2022
  • Frist
    23. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anfrage 1: Wie ho…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung der Wehrpflicht [#241518]
Datum
21. Februar 2022 15:00
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anfrage 1: Wie hoch war die Zahl der Wehrpflichtigen in den Jahrgängen 1975 bis 1993 in Deutschland (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)? Anfrage 2: Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1975 bis 1993 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) haben a) Wehrdienst geleistet als Grundwehrdienstleistende bzw. als Wehrpflichtige, die sich dann freiwillig länger verpflichtet haben (Freiwillig Wehrdienstleistende – FWDL – bis max. 23 Monate), b) Zivildienst geleistet bzw. statt Zivildienst einen anderen Ersatzdienst geleistet?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241518/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V87 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. Feb…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Umsetzung der Wehrpflicht [#241518]
Datum
24. Februar 2022 16:08
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V87 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. Februar 2022 Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 21. Februar 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V87 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung der Wehrpflicht“ vom 21.02.2022 (#24…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umsetzung der Wehrpflicht [#241518]
Datum
24. März 2022 10:48
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung der Wehrpflicht“ vom 21.02.2022 (#241518) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V87 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. Fe…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Umsetzung der Wehrpflicht [#241518]
Datum
24. März 2022 11:30
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V87 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. Februar 2022 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 21. Februar 2022 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Im Auftrag Keller _______________________________________________ Antje Keller ____________________________________________________________ BMVg R I 1 Bundesministerium der Verteidigung Stauffenbergstraße 18, 10785 Berlin Telefon: +49 (0) 30 2004-23974 Fax: +49 (0) 30 2004-3354209 Bundeswehrkennzahl: 3400 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: https://www.bmvg.de ----- Weitergeleitet von Antje Keller/BMVg/BUND/DE am 24.03.2022 11:19 ----- Von: Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 24.03.2022 10:48 Betreff: AW: Umsetzung der Wehrpflicht [#241518] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung der Wehrpflicht“ vom 21.02.2022 (#241518) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V87 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. Feb…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Umsetzung der Wehrpflicht [#241518]
Datum
8. Juni 2022 11:48
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V87 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. Februar 2022 Sehr [geschwärzt], leider war es bisher noch nicht möglich, den o.g. Antrag abschließend zu bearbeiten. Wie bereits mit meiner E-Mail vom 24. März 2022 mitgeteilt, kommt es aus den benannten Gründen derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten. Mit Blick auf die Verzögerung bei der Bearbeitung Ihres Antrages bitte ich Sie um Entschuldigung. Selbstverständlich sind wir bemüht, die Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten. Ich möchte Sie daher weiterhin um Geduld bitten und bedanke mich nochmals für Ihr Verständnis. Im Auftrag [geschwärzt] ____________________________________________________________ [geschwärzt] ____________________________________________________________ BMVg [geschwärzt] I [geschwärzt] Bundesministerium der Verteidigung Stauffenbergstraße 18, 10785 Berlin Telefon: +49 (0) 30 [geschwärzt] Fax: +49 (0) 30 [geschwärzt] Bundeswehrkennzahl: [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] Internet: https://www.bmvg.de ----- Weitergeleitet von [geschwärzt] am 08.06.2022 11:45 ----- Von: [geschwärzt] An: [geschwärzt] Kopie: [geschwärzt] I [geschwärzt] Datum: 24.03.2022 11:30 Betreff: Umsetzung der Wehrpflicht [#241518] OFFEN – AMTS- & DIENSTGEHEIMNIS PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V87 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. Februar 2022 Sehr [geschwärzt], ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 21. Februar 2022 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. [geschwärzt] [geschwärzt] _______________________________________________ [geschwärzt] ____________________________________________________________ BMVg R I 1 Bundesministerium der Verteidigung Stauffenbergstraße 18, 10785 Berlin Telefon: +49 (0) 30 [geschwärzt] Fax: +49 (0) 30 [geschwärzt] Bundeswehrkennzahl: [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] Internet: https://www.bmvg.de ----- Weitergeleitet von [geschwärzt] am 24.03.2022 11:19 ----- Von: "[geschwärzt] [#241518]" <[geschwärzt]> An: [geschwärzt] Datum: 24.03.2022 10:48 Betreff: AW: Umsetzung der Wehrpflicht [#241518] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung der Wehrpflicht“ vom 21.02.2022 (#241518) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V87 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. Feb…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Umsetzung der Wehrpflicht [#241518]
Datum
8. September 2022 10:29
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V87 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. Februar 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützte Anfrage vom 21. Februar 2022 (Bezug). Antragsgemäß übersende ich ihnen die gewünschten Zahlen zur Beantwortung Ihrer Fragestellungen. Die Zahlen können Sie der nachstehenden Excel-Tabelle entnehmen: Zu Frage 2 a) weise ich darauf hin, dass eine Aufgliederung in Grundwehrdienstleistende (GWDL) und Wehrpflichtige, die freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten (FWDL), im Statistikbestand für die Ausschöpfung der Geburtsjahrgänge nicht möglich ist. Hier wird daher die Gesamtzahl der GWDL/FWDL aufgeführt. Bei Frage 2 b) handelt es sich um ehemalige Zivildienstleistende. Hier wurden die Wehrpflichtigen der Geburtsjahrgänge 1975 bis 1993 aufgeführt, die einen Dienst als Helfer im Zivil-, Katastrophenschutz oder Entwicklungsdienst nach §§ 13a bzw. 13b Wehrpflichtgesetz (WPflG) bzw. Polizeivollzugsdienst nach § 42 bzw. 42A WPflG geleistet haben. Sofern Sie hier weitere Daten benötigen, können Sie sich hinsichtlich der Kennzahlen zum Zivil-/Ersatzdienst an das zuständige Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFZA) wenden. Des Weiteren weise ich darauf hin, dass eine Bereitstellung aktuellerer Daten nicht möglich ist, da eine Statistik in dieser Form nicht mehr geführt wird. Die Statistik wurde mit dem Aussetzen der verpflichtenden Einberufung zum Grundwehrdienst zum 30.06.2011 beendet und nicht weiter fortgeschrieben. Weitergehende detaillierte Auswertungen zur Wehrpflicht über die hier bereitgestellten Daten hinaus sind daher nicht möglich. Zudem möchte ich für weitere Informationen ebenso auf die Bundestagsdrucksache 17/5806 verweisen. Mit freundlichen Grüßen