Umsetzung des Berliner Straßenreinigungsverzeichnisses

1) Eine Auswertung der tatsächlich geleisteten Straßenreinigungen in den vergangenen 12 Monaten, aufgeschlüsselt nach den Straßen und Straßenabschnitten, wie sie in der aktuellen Verordnung über die Straßenverzeichnisse und die Einteilung in Reinigungsklassen festgelegt sind.

2) Eine Übersicht der ausgefallen Reinigungstouren samt Angabe über den jeweiligen Grund für den Ausfall. Auch hierzu bitte ich um eine Auswertung der vergangenen 12 Monate, aufgeschlüsselt nach den Straßen und Straßenabschnitten, wie sie in der aktuellen Verordnung über die Straßenverzeichnisse und die Einteilung in Reinigungsklassen festgelegt sind.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. März 2018
  • Frist
    4. April 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung des Berliner Straßenreinigungsverzeichnisses [#26818]
Datum
2. März 2018 17:46
An
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Eine Auswertung der tatsächlich geleisteten Straßenreinigungen in den vergangenen 12 Monaten, aufgeschlüsselt nach den Straßen und Straßenabschnitten, wie sie in der aktuellen Verordnung über die Straßenverzeichnisse und die Einteilung in Reinigungsklassen festgelegt sind. 2) Eine Übersicht der ausgefallen Reinigungstouren samt Angabe über den jeweiligen Grund für den Ausfall. Auch hierzu bitte ich um eine Auswertung der vergangenen 12 Monate, aufgeschlüsselt nach den Straßen und Straßenabschnitten, wie sie in der aktuellen Verordnung über die Straßenverzeichnisse und die Einteilung in Reinigungsklassen festgelegt sind.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Eingangsbestätigung Vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wurde an den zuständigen Fachbereich zur Bearbeitung…
Von
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
5. März 2018 08:02
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wurde an den zuständigen Fachbereich zur Bearbeitung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
AW: Antrag IFG und VIG Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 2. März 2018 möchten wir zunächst in form…
Von
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Betreff
AW: Antrag IFG und VIG
Datum
12. März 2018 14:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 2. März 2018 möchten wir zunächst in formaler Hinsicht feststellen, dass der Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes für Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie Verbraucherprodukte, gemäß § 2 Nummer 26 Produktsicherheitsgesetzes gilt. Informationen zu Dienstleistungen im Bereich der Straßenreinigung unterfallen nicht dem Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes. Grundsätzlich ist daher vorliegend nur ein Informationsanspruch gemäß dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gegeben. Das Informationsrecht nach § 3 IFG gibt insoweit jedoch nur einen Anspruch auf Auskunft über den Inhalt der von der öffentlichen Stelle geführten Akten. Ihr Begehren bezieht sich vorliegend nicht auf den Inhalt vorhandener Akten, sondern erfordert eine gesonderte Auswertung nach den von Ihnen gewünschten Kriterien und geht damit über den gesetzlichen Auskunftsanspruch hinaus. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir entsprechende Auswertungen im Rahmen einer Antragstellung nach den Regelungen des IFG nicht zur Verfügung stellen. Im Sinne der Akteneinsicht besteht für Sie die Möglichkeit, die Einzelnachweise zur erbrachten Leistung der Straßenreinigung auf unseren 15 Regionalstellen einzusehen und hierfür entsprechende Termine zu vereinbaren. Zudem wäre es für uns interessant zu erfahren, ob Sie Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz als Bürger oder als Journalist gestellt haben. Gerne laden wir Sie aber auch ein, um Ihnen in einem persönlichen Gespräch unsere Arbeitsorganisation und Nachweisführung darzustellen sowie Ihre konkreten Fragen zu beantworten. Das Informationsfreiheitsgesetz bildet dafür allerdings nicht den richtigen Rahmen. Unter der Telefonnummer 030/75924303 können Sie gern einen Termin vereinbaren. Freundliche Grüße