Umsetzung des EGovG NRW

Dokumente zur Umsetzung des „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW)“ (z. B. Dokumente zur Projektplanung, notwendigen Schnittstellen, benötigte Anwendungen und technische Anforderungen, Kostenplanung).

Hintergrund ist die in §§ 4, 5 EGovG NRW geforderte „Durchführung ihrer Verwaltungsverfahren mit Bürgerinnen und Bürgern […] auf elektronischem Weg“. Mit meiner Anfrage ziele ich insbesondere auf die Prozesse des Personalmanagements, da Sie hier gemäß einer aktuellen Ausschreibung [1] ausdrücklich auf die Zusendung in „schriftlicher Form“ bestehen. Zudem lässt der genannte Ausschreibungstext erkennen, dass Verwaltungsverfahren Ihrer Behörde bisher nicht durch digitale Prozesse geführt werden, da beispielsweise das „Führen der Bearbeitungsliste“ manuell erfolgen soll.

[1] https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/Inhalt/Die-Landesbeauftragte-sucht-Verstaerkung/Die-Landesbeauftragte-sucht-Verstaerkung.html

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  • Datum
    19. August 2021
  • Frist
    22. September 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung des EGovG NRW [#227092]
Datum
19. August 2021 23:26
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente zur Umsetzung des „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW)“ (z. B. Dokumente zur Projektplanung, notwendigen Schnittstellen, benötigte Anwendungen und technische Anforderungen, Kostenplanung). Hintergrund ist die in §§ 4, 5 EGovG NRW geforderte „Durchführung ihrer Verwaltungsverfahren mit Bürgerinnen und Bürgern […] auf elektronischem Weg“. Mit meiner Anfrage ziele ich insbesondere auf die Prozesse des Personalmanagements, da Sie hier gemäß einer aktuellen Ausschreibung [1] ausdrücklich auf die Zusendung in „schriftlicher Form“ bestehen. Zudem lässt der genannte Ausschreibungstext erkennen, dass Verwaltungsverfahren Ihrer Behörde bisher nicht durch digitale Prozesse geführt werden, da beispielsweise das „Führen der Bearbeitungsliste“ manuell erfolgen soll. [1] https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/Inhalt/Die-Landesbeauftragte-sucht-Verstaerkung/Die-Landesbeauftragte-sucht-Verstaerkung.html
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227092/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.08.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Umsetzung des EGovG NRW [#227092]
Datum
20. August 2021 09:53
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.08.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung des EGovG NRW“ vom 19.08.2021 (#2270…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umsetzung des EGovG NRW [#227092]
Datum
23. September 2021 22:48
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung des EGovG NRW“ vom 19.08.2021 (#227092) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227092/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 23.09.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Umsetzung des EGovG NRW [#227092]
Datum
27. September 2021 07:47
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 23.09.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr IFG-Antrag vom 19.08.2021 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr IFG-Antrag vom 19.08.…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 19.08.2021
Datum
30. September 2021 13:54
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr IFG-Antrag vom 19.08.2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag vom 19.08.2021, für dessen verspätete Bearbeitung ich mich entschuldigen möchte. Sie bitten darin um Übersendung von "Dokumenten zur Umsetzung des "Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW)" (z. B. Dokumente zur Projektplanung, notwendigen Schnittstellen, benötigte Anwendungen und technische Anforderungen, Kostenplanung). Hintergrund ist die in §§ 4, 5 EGovG NRW geforderte "Durchführung ihrer Verwaltungsverfahren mit Bürgerinnen und Bürgern [...] auf elektronischem Weg". Mit meiner Anfrage ziele ich insbesondere auf die Prozesse des Personalmanagements, da Sie hier gemäß einer aktuellen Ausschreibung [1] ausdrücklich auf die Zusendung in "schriftlicher Form" bestehen. Zudem lässt der genannte Ausschreibungstext erkennen, dass Verwaltungsverfahren Ihrer Behörde bisher nicht durch digitale Prozesse geführt werden, da beispielsweise das "Führen der Bearbeitungsliste" manuell erfolgen soll." 1) Anwendbarkeit des EGovG NRW auf die LDI NRW Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass die LDI NRW gemäß § 26 Abs. 8 Satz 1 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen - EGovG NRW) dem von Ihnen zitierten § 5 EGovG erst ab dem 01.01.2023 unterfällt. Die Verpflichtung Verwaltungsverfahren mit Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen auf elektronischem Weg anzubieten, gilt für die LDI NRW daher noch nicht. Gleichwohl ist die LDI NRW auch ohne gesetzliche Verpflichtung bestrebt, Anwendungen elektronisch anzubieten. Hierzu zählen insbesondere die Portale für die Meldungen von Datenpannen nach Art. 33 DS-GVO oder das Portal für die Meldung der Kontaktdaten von Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DS-GVO. Darüber hinaus können datenschutzrechtliche Anliegen selbstverständlich auch per Mail versandt werden. 2) Online-Bewerbungen Bewerbungen enthalten besonders sensible personenbezogene Daten (Lebensläufe, Zeugnisse etc.) und werden deshalb im Postlauf gesondert behandelt. Wir arbeiten aktuell an einer elektronischen Lösung, die die besonderen Anforderungen an die Vertraulichkeit ebenfalls erfüllt. 3) Ausschreibungstext Der zweite Teil Ihrer Frage bezieht sich auf den Text einer konkreten Ausschreibung. Dieser lasse erkennen, dass Verwaltungsverfahren bei der LDI bisher nicht durch digitale Prozesse geführt würden, da beispielsweise das "Führen der Bearbeitungsliste" manuell erfolgen solle. Die Bearbeitungslisten der LDI werden selbstverständlich elektronisch geführt. Der Ausschreibungstext enthält auch keine Anhaltspunkte für Ihre Annahme, dass die Bearbeitungslisten manuell geführt werden. Im Ausschreibungstext heißt es: "Zu den Aufgaben gehören insbesondere die folgenden Aufgaben: · Aktenmanagement/Registratur, inkl. Aktenanlage und Führen der Bearbeitungsliste · Erstellen und Führen von Vorgangsstatistiken · Organisatorische Unterstützung bei Konferenzen · Standardisierte Vorgangsbearbeitung nach Vorgaben" Ich hoffe, Ihnen mit diesen Erläuterungen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag vom 19.08.2021 [#227092] Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für Ihre ausführliche …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 19.08.2021 [#227092]
Datum
6. Oktober 2021 19:07
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für Ihre ausführliche Antwort vom 30.09.2021, mit welcher ich meinen Antrag vom 19.08.2021 konkretisieren möchte. Mit meinem Antrag zielte ich auf die Planung der Umsetzung bis zu der von Ihnen unter Punkt (1) genannten Frist ab, beispielsweise einer Auflistung der betroffenen Verfahren, durchzuführender Maßnahmen zur gesetzeskonformen Umsetzung und einer Zeitplanung. Unter Punkt (3) stellen sie richtigerweise fest, dass es sich dabei um meine eigene Interpretation handelt. Der Ausschreibungstext wirkte (auf mich) so, dass solche Aufgaben manuell durchgeführt werden, während Listen bei einer strukturierten Datenverarbeitung ggf. automatisiert erstellt werden können. Zusätzlich zu den bereits genannten Punkten zielte meine Anfrage daher auf Dokumente in Ihrem Hause, wie im Zuge der Digitalisierung solche Prozesse auch dahingehend optimiert werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227092/

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Ihr IFG-Antrag vom 19.08.2021 [#227092] Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre ergänz…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 19.08.2021 [#227092]
Datum
14. Oktober 2021 16:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre ergänzende Anfrage vom 06.10.2021 zu Ihrem IFG-Antrag vom 19.08.2021 Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre o.g. ergänzende Anfrage, die mir [geschwärzt] zuständigkeitshalber weitergeleitet hat. Hierin teilen Sie Folgendes mit: Mit meinem Antrag zielte ich auf die Planung der Umsetzung bis zu der von Ihnen unter Punkt (1) genannten Frist ab, beispielsweise einer Auflistung der betroffenen Verfahren, durchzuführender Maßnahmen zur gesetzeskonformen Umsetzung und einer Zeitplanung. Unter Punkt (3) stellen sie richtigerweise fest, dass es sich dabei um meine eigene Interpretation handelt. Der Ausschreibungstext wirkte (auf mich) so, dass solche Aufgaben manuell durchgeführt werden, während Listen bei einer strukturierten Datenverarbeitung ggf. automatisiert erstellt werden können. Zusätzlich zu den bereits genannten Punkten zielte meine Anfrage daher auf Dokumente in Ihrem Hause, wie im Zuge der Digitalisierung solche Prozesse auch dahingehend optimiert werden. Über die Ihnen bereits mit E-Mail vom 30.09.2021 übersandten Informationen hinaus liegen hier keine weiteren Informationen vor. Ich bedauere, dass ich daher Ihrem ergänzenden Anliegen nicht nachkommen kann. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]