Umsetzung des "Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr"

Liste der Städte/Gemeinden, die spätestens nach dem “Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr, AZ 4-38.51.1-00/1527 vom 11.Mai 2020, siehe https://lnv-bw.de/wp-content/uploads/2020/06/vm-falschparker-erlass-11-05-2020.pdf), nun endlich und ähnlich wie vor Jahren Karlsruhe zu StVo-konformen Verhalten angehalten werden, d.h. die dauerhafte und großflächliche Tolerierung von Gehwegparken einzustellen und stattdessen die Stellen zu markieren, wo es erlaubt ist

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    18. Oktober 2020
  • Frist
    21. November 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste der Städte/…
An Regierungspräsidium Karlsruhe Details
Von
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Betreff
Umsetzung des "Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr" [#201111]
Datum
18. Oktober 2020 17:44
An
Regierungspräsidium Karlsruhe
Status
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste der Städte/Gemeinden, die spätestens nach dem “Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr, AZ 4-38.51.1-00/1527 vom 11.Mai 2020, siehe https://lnv-bw.de/wp-content/uploads/2020/06/vm-falschparker-erlass-11-05-2020.pdf), nun endlich und ähnlich wie vor Jahren Karlsruhe zu StVo-konformen Verhalten angehalten werden, d.h. die dauerhafte und großflächliche Tolerierung von Gehwegparken einzustellen und stattdessen die Stellen zu markieren, wo es erlaubt ist
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201111/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Regierungspräsidium Karlsruhe
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail vom 18.10.2020. Wir können Ihnen …
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Betreff
Umsetzung des "Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr" [#201111]
Datum
23. Oktober 2020 06:59
Status
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Nicht-öffentliche Anhänge:
WGErlasszurberwachungundSanktionierung.eml
916,8 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail vom 18.10.2020. Wir können Ihnen mitteilen, dass der Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr den unteren Straßenverkehrsbehörden mit der Bitte um Beachtung übersandt wurde. Die unteren Straßenverkehrsbehörden sind für die Beachtung und Umsetzung des Erlasses selbst verantwortlich. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in das war aber nicht die Frage: die Frage war, welche Gemeinden das gleiche "Pake…
An Regierungspräsidium Karlsruhe Details
Von
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Betreff
AW: Umsetzung des "Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr" [#201111]
Datum
23. Oktober 2020 21:03
An
Regierungspräsidium Karlsruhe
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in das war aber nicht die Frage: die Frage war, welche Gemeinden das gleiche "Paket" bekommen wie damals Karlsruhe. Konkret wäre also zum Beispiel die Frage, ob Weingarten, das Pfinztal, Stutensee, Kraichtal, etc. weiterhin die StVo weiter munter ignorieren dürfen oder ob das Regierungspräsidium endlich die Zügel anzieht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201111/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe leider nichts mehr von Ihnen gehört, aber es gibt ja wohl erste Erfolge zu …
An Regierungspräsidium Karlsruhe Details
Von
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Betreff
AW: Umsetzung des "Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr" [#201111]
Datum
14. November 2020 19:13
An
Regierungspräsidium Karlsruhe
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe leider nichts mehr von Ihnen gehört, aber es gibt ja wohl erste Erfolge zu vermelden: * Stutensee passt ja wohl an nachdem das Regierungspräsidium erinnert hat, siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/stellungnahme-der-stadt-stutensee-zur-nicht-ahndung-von-gehwegparken/?c=11998#comments-539298 Doch folgende Gemeinden sind bekannt und angemahnt: * Weingarten: Tolerierung bei 1,00 Meter - 1,20 Meter (je nachdem wen man fragt, faktisch sind es meist 90 cm); Fachaufsichtsbeschwerde liegt Ihnen vor * Karlsdorf-Neuhardt: Tolerierung bei 1,00 Meter; Fachaufsichtsbeschwerde sollte Ihnen vorliegen (leider noch noch nicht bestätigt) * Bruchsal/Obergrombach: Tolerierung bei 1,20 Meter, Fachaufsichtsbeschwerde wurde an Sie weitergeleitet * Pfinztal: Tolerierungsrichtlinie unklar, aber toleriert wird definitiv auch bei mangelnder Parknot; Parknot jedoch eigentlich nur an den Hauptstraßen und in wenigen kleinen Straßen; Fachaufsichtsbeschwerde derzeit noch nicht eingereicht, weil nachweisbar erste Schritte laufen und die Gemeinde einigermaßen kooperativ ist Alle denken, Sie können munter weiterhin das Gehwegparken tolerieren mit einem Maßstab von deutlich unter 1,50 Meter. Es gilt aber eigentlich auch nicht 1,50 Meter, sondern die StVo, d.h. es muss legalisiert werden. Aber im ländlichen Raum wäre das auch fast egal, dort gibt es kaum Gehwege > 1,50 Meter! Wie sieht es also aus - mahnen Sie selbst an und greifen auch nach oder was ist? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201111/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Regierungspräsidium Karlsruhe
Sehr [geschwärzt], mit der Umsetzung des Gehwegparkens in der Stadt Karlsruhe sprechen Sie einen konkreten Einze…
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Betreff
Umsetzung des "Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr" [#201111]
Datum
19. November 2020 12:39
Status
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Sehr [geschwärzt], mit der Umsetzung des Gehwegparkens in der Stadt Karlsruhe sprechen Sie einen konkreten Einzelfall an. Als Fachaufsichtsbehörde werden wir insbesondere auf Beschwerden hin tätig. Eine Statistik über diese Fälle führen wir bislang nicht. Heute gilt der Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr, der an alle Straßenverkehrsbehörden zur Beachtung versandt worden ist. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] "[geschwärzt]" [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Regierungspräsidium Karlsruhe
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail vom 14.11.2020. Ihre Fachaufsichtsb…
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Betreff
WG: Umsetzung des "Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr" [#201111]
Datum
20. November 2020 14:20
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail vom 14.11.2020. Ihre Fachaufsichtsbeschwerden bezüglich Karlsdorf-Neuthard, Bruchsal / Obergrombach und Weingarten wurden - wie in separaten E-Mails bereits mitgeteilt - zur Stellungnahme an die jeweilige betroffene Stadt bzw. das Landratsamt weitergeleitet. Bis diese hier vorliegt, bitten wir um Geduld. So wie Sie schreiben stehen Sie bereits in Kontakt mit der Gemeinde Pfinztal. Derzeit befinden sich viele Gemeinden in der Umsetzung des Erlasses zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in sie schreiben ja oben, dass die Gemeinden und Städte selbst für die Umsetzung verant…
An Regierungspräsidium Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Umsetzung des "Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr" [#201111]
Datum
21. November 2020 10:35
An
Regierungspräsidium Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sie schreiben ja oben, dass die Gemeinden und Städte selbst für die Umsetzung verantwortlich seien. Wenn ich mir aber den Artikel im Mannheimer Morgen durchlese, dann gibt es ja wohl doch Druck von oben, nun in Mannheim wie damals in Karlsruhe - was ja auch gut ist. O-Ton: "Wir sind angehalten, die Duldung zu beseitigen“, informierte Bürgermeister" (Quelle: https://www.morgenweb.de/mannheimer-morgen_artikel,-thema-des-tages-parken-auf-dem-gehweg-die-stadt-soll-jetzt-handeln-_arid,1587198.html) Und genau darum geht es doch in der Anfrage: Welche Städten/Gemeinden werden derzeit und in welcher Form angehalten, die Tolerierung von Gehwegparken einzustellen. Können Sie da nun bitte endlich Licht ins Dunkel bringen? Die ganzen Fachaufsichtsbeschwerden sind ein Nebenthema und haben mit der eigentlichen Anfrage erst mal wenig zu tun, es könnte nur eine Folge sein, dass diese Gemeinden dann auch so langsam angewiesen werden, die offensichtliche Tolerierung einzustellen. Es kann nämlich einfach nicht sein, dass eine Gemeinde wie Karlsdorf-Neuthardt mit 1,00 Meter oder Weingarten mit 1,00-1,20 Meter toleriert und Sie sowas durchgehen lassen. Daher erwarte ich, dass solche Kandidaten dann hier bald genannt werden Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201111/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Regierungspräsidium Karlsruhe
Fachaufsichtsbeschwerde wegen Tolerierung Gehwegparken - Bruchsal-Obergrombach Eine Fachaufsichtsbeschwerde in Bru…
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Via
Briefpost
Betreff
Fachaufsichtsbeschwerde wegen Tolerierung Gehwegparken - Bruchsal-Obergrombach
Datum
22. Dezember 2020
Status
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Eine Fachaufsichtsbeschwerde in Bruchsal-Obergrombach, wo extrem auf Gehwegen geparkt wird, wurde wie folgt beantwortet. Auf die Tatsache, dass Bruchsal weiterhin mit Restbreite (O-Ton: Parkende Kraftfahrzeuge werden demnach dann beanstandet, wenn eine geringere restliche Gehwegbreite als 1,20m verbleibt.") toleriert, wurde nicht eingegangen. Sehr geehrteAntragsteller/in wie Ihnen mit E-Mail vom 19.11.2020 mitgeteilt wurde, haben wir die Stadt Bruchsal um eine Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme liegt uns nun vor. Wir können Ihnen mitteilen, dass die Stadt Bruchsal die Überwachungen des ruhenden Verkehrs und somit auch Kontrollen im Hinblick auf das Gehwegparken turnusmäßig und situativ aufgrund akuter Beschwerdelagen durchführt und sich hiernach an die Vorgaben des Erlasses des Verkehrsministeriums hält. Im Rahmen der personellen Möglichkeiten wird der Vollzugsdienst der Stadt Bruchsal weiterhin entsprechend kontrollieren. ... Mit freundlichen Grüßen
Regierungspräsidium Karlsruhe
Tolerierung bei 1,50 Meter Die Antworten des Regierungspräsidiums kommen leider nicht auf diese Anfrage hier, sond…
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Via
Briefpost
Betreff
Tolerierung bei 1,50 Meter
Datum
29. Januar 2021
Status
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Die Antworten des Regierungspräsidiums kommen leider nicht auf diese Anfrage hier, sondern ergeben sich nach und nach. Derzeit sind wir bei 1,50 Meter angelangt. Es geht weiter, derzeit vor allem bei Karlsdorf-Neuthardt, siehe https://drive.google.com/file/d/1UuVXySOzAZW8PYNvaa_CO864G6SDxm4a/view?usp=sharing
Regierungspräsidium Karlsruhe
Aktenzeichen: 3851.1-14/349-20 Beschwerde Weingarten Unter dem oben genannten Aktenzeichen gab es eine Beschwerde …
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Via
Briefpost
Betreff
Aktenzeichen: 3851.1-14/349-20 Beschwerde Weingarten
Datum
19. März 2021
Status
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Unter dem oben genannten Aktenzeichen gab es eine Beschwerde gegen Weingarten. Seit April 2021 ist Gehwegparken in Weingarten Historie. Man muss sich anscheinend nur Beschweren. Nur mal so als Denkanregung
Regierungspräsidium Karlsruhe
Aktenzeichen: 3851.1-24/571-20 Bruchsal / Stutensee - Tolerierung bei 1,50 Meter Es gab auch eine Beschwerde gegen…
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Via
Briefpost
Betreff
Aktenzeichen: 3851.1-24/571-20 Bruchsal / Stutensee - Tolerierung bei 1,50 Meter
Datum
19. März 2021
Status
Warte auf Antwort
Es gab auch eine Beschwerde gegen Bruchsal. Auch hier ist heftiges Gehwegparken bald Historie, leider derzeit noch mit Tolerierung von 1,50 Meter. Aber dagegen läuft eine Beschwerde mit dem Aktenzeichen Aktenzeichen: 3851.1-24/571-20 Geht dann auch gegen Stutensee, denn die tolerieren auch noch mit 1,50 Meter Restbreite.
Regierungspräsidium Karlsruhe
Aktenzeichen: 3851.1-14/563-20 Karlsdorf - Neuthardt Es gibt auch noch eine Beschwerde gegen Karlsdorf-Neuthardt, …
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Via
Briefpost
Betreff
Aktenzeichen: 3851.1-14/563-20 Karlsdorf - Neuthardt
Datum
19. März 2021
Status
Warte auf Antwort
Es gibt auch noch eine Beschwerde gegen Karlsdorf-Neuthardt, denn die tolierieren noch bei 1 Meter bis 1,20 Meter Läuft noch, denn da geht es mit Rückfrage Landratsamt Karlsruhe und die tolerieren ja viel. Da werden dann auch noch ein paar weitere Gemeinden unter dem Aktenzeichen landen.
Regierungspräsidium Karlsruhe
Fachaufsichtsbeschwerde gegen Pfinztal Es gab jetzt auch eine Beschwerde gegen das Pfinztal. Das Aktenzeichen ist …
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Via
Briefpost
Betreff
Fachaufsichtsbeschwerde gegen Pfinztal
Datum
17. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
Es gab jetzt auch eine Beschwerde gegen das Pfinztal. Das Aktenzeichen ist 0523.1/3-21
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Kontrolle Landratsamt Karlsruhe [#201111] Sehr << Anrede >> bei den Gemeinden, die durch das Regierun…
An Regierungspräsidium Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrolle Landratsamt Karlsruhe [#201111]
Datum
21. November 2021 16:18
An
Regierungspräsidium Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bei den Gemeinden, die durch das Regierungspräsidium direkt kontrolliert wurden, hat sich ja schon viel getan - auch über die vielen Fachaufsichtsbeschwerden. Nur die Gemeinden, bei denen in erster Linie durch das Landratsamt Karlsruhe die Fachaufsicht ist, passiert nichts und es wird munter weiter auf den Gehwegen geparkt. Und das Polizeipräsidium Karlsruhe (direkte Fachaufsicht/Kontrolle durch Regierungspräsidium Karlsruhe!) schaut munter zu und macht gar nix! Wie sehen hier die Planungen / die Kontrolle des Regierungspräsidiums Karlsruhe aus? Braucht es eine generelle Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Landratsamt damit etwas passiert? Und wie bekommt man die Polizei dazu, endlich auch krasse Falschparker zu verwarnen oder auch abzuschleppen? Können Sie hier die Pläne des Regierungspräsidiums detaillieren bzw. einfach veröffentlichen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201111/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: Kontrolle Landratsamt Karlsruhe [#201111] Guten Tag, da wieder nur der Ball zwischen Regierungspräsidium und …
An Regierungspräsidium Karlsruhe Details
Von
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Betreff
AW: Kontrolle Landratsamt Karlsruhe [#201111]
Datum
26. November 2021 12:45
An
Regierungspräsidium Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, da wieder nur der Ball zwischen Regierungspräsidium und Landratsamt Karlsruhe hin- und hergespielt wurde, haben wir und jetzt mal erlaubt, Herrn Hermann vom Verkehrsministerium direkt anzuschreiben. Die Mail haben Sie ja auch erhalten. Wir sind ebenso gespannt wie auch die Follower. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201111/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Regierungspräsidium Karlsruhe
Fachaufsichtsbeschwerde gegen Gemeinde Pfinztal Die Beschwerde wurde nach einem Jahr abgelehnt. Ein paar Tage spät…
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Via
Briefpost
Betreff
Fachaufsichtsbeschwerde gegen Gemeinde Pfinztal
Datum
28. April 2022
Status
Warte auf Antwort
Die Beschwerde wurde nach einem Jahr abgelehnt. Ein paar Tage später gingen aber die Markierungsarbeiten im Pfinztal los, Gehwegparken wird bald nicht mehr sein. Honi soit qui mal y pense :-)
Regierungspräsidium Karlsruhe
Zuständigkeit für Polizeipräsidien beim Innenministerium Gemäß § 118 Abs. 1 S. 1 Polizeigesetz (PolG) führt grunds…
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Via
Briefpost
Betreff
Zuständigkeit für Polizeipräsidien beim Innenministerium
Datum
2. November 2022
Status
Warte auf Antwort
Gemäß § 118 Abs. 1 S. 1 Polizeigesetz (PolG) führt grundsätzlich das Innenministerium die Fachaufsicht über die Polizeidienststellen und nicht das Regierungspräsidium Karlsruhe. Daher können wir auch den Polizeidienststellen den Falschparker-Erlass nicht weiterleiten. Sie müssten sich hierzu an das Innenministerium wenden. Zur besseren Übersicht können Sie den Aufbau der Polizei BW hier nachschauen: https://www.polizei-bw.de/ueber-uns/
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Singen-Remchingen ignoriert den Erlass komplett Der Anlass hier war ein Einspruch gegen vermeintliche Freigaben vo…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
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Briefpost
Betreff
Singen-Remchingen ignoriert den Erlass komplett
Datum
12. November 2023
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
Der Anlass hier war ein Einspruch gegen vermeintliche Freigaben von Gehwegparken, wo sich dann aber rausstellte, dass die Form der Markierung gar kein Gehwegparken freigibt. Geändert hat sich aber nach über einem Jahr nichts. Es wird munter auf den Gehwegen geparkt und nicht kontrolliert. Restbreite < 80 cm! .... @Herr Herrmann: Ein weiterer Fall, wo Fußgänger leider noch nicht von Ihren Erlassen profitieren. Wir werden die Fälle demnächst mal schön zusammen im Internet zusammenfassen und dann hier (https://fragdenstaat.de/anfrage/umsetzung-des-erlass-zur-ueberwachung-und-sanktionierung-von-ordnungswidrigkeiten-im-ruhenden-verkehr/) veröffentlichen. Damit jeder sieht, wie die Verwaltung BW funktioniert - Erlasse, aber leider keine Konsequenzen bei Gemeinden, die es einfach ignorieren. ....

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Gemeinde Pfinztal - Tolierung Gehwegparken und Verschleppung Umsetzung Parkraumkonzept Nochmalige Nachfrage bei de…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Gemeinde Pfinztal - Tolierung Gehwegparken und Verschleppung Umsetzung Parkraumkonzept
Datum
12. November 2023
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
Nochmalige Nachfrage bei der Gemeinde Pfinztal mit cc an das Ministerium, da das Regierungspräsidium Karlsruhe den Widerspruch der Ablehnung der Fachaufsichtsbeschwerde nicht mehr nachgeht. .... @Herr Herrmann: Auch die Gemeinde Pfinztal ignoriert ihren Erlass, wo genau die Widerstände hier sind, beim Landratsamt Karlsruhe oder bei der Gemeinde selbst, kann man von außen schwer erkennen. Tatsache ist aber, dass beispielsweise Weingarten in weniger als 2 Wochen von Tolerierung auf Nichttolierung umstellt hat, wahrscheinlich auf Weisung des Regierungspräsidium Karlsruhe. Beim Pfinztal ist hier leider das Landratsamt Karlsruhe dazwischen und das ist eher bekannt für eine sehr tolerante Linie bei dem Thema. Auch diesen Vorgang haben wir hier (https://fragdenstaat.de/anfrage/umsetzung-des-erlass-zur-uberwachung-und-sanktionierung-von-ordnungswidrigkeiten-im-ruhenden-verkehr/) schon mal veröffentlicht Inklusive der Ablehnung der Fachaufsichtsbeschwerde von vor zwei Jahren, wo der Widerspruch beim Regierungspräsidium übrigens einfach versackt ist und nach Personalwechseln nicht mehr bearbeitet wurde. Wenn man sich die Videos anschaut, kann man verstehen, dass Bürger Zweifel an der Verwaltung und Politik bekommen - zumal es außer einer Stelle an der B10 keine einzige Stelle gibt, wo nach der Umsetzung legales Gehwegparken eingerichtet werden wird! Pfinztal: B10: https://drive.google.com/file/d/1FWFVzld5l9b1jvZhfGrqxi26yd5RGF4K/view?usp=sharing Söllingen - Wesebachstraße: https://drive.google.com/file/d/1Pi1MzXZLdvl4F_UPVz0YKgAo5pkUkg1I/view?usp=drive_link Berghausen - Buchen und Birkenstraße: https://drive.google.com/file/d/12BgeaeG9vVlf5vTEJHnjjGhoZaPlDwbZ/view?usp=drive_link