Umsetzung des EuGH Urteil zum Verschlechterungsverbot in Bayern
Das EuGH hat am 28.05.2020 (Rs. C 535/18) ein Grundsatzurteil zum Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten gefällt.
Die LAWA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser) hatte das Urteil in einer der letzten Sitzungen aufgefriffen und Behandelt.
Die weitreichenden auswirkungen auf infrastrukturprojekte und Bauvorhaben beschäftigen nun die Bundesländer und die bestehende Handlungsanweisung der LAWA zum Verschlechterungsverbot wird deshalb überarbeitet.
Mir wurde mitgeteilt, dass Meine Anfrage an das UBA an Sie weitergeleitet wurde, jedoch habe ich bisher keine Reaktion erhalten.
Ich bitte Sie auf diesem Weg direkt den Umgang Bayerns mit dem Urteil darzulegen.
Welche Schritte wurden z.B. unternommen um dem Urteil gerecht zu werden und welche auswirkungen hat das Urteil auf bestehende Planfeststellungsbeschlüsse bei dehnen noch kein Baubeginn oder fertige Detailplanung vorliegt.
Schreiben vo UBA:
"
Sehr << Antragsteller:in >>
vielen Dank für Ihre Rückfrage.
Das EuGH Urteil zum Verschlechterungsverbot wurde in der letzten Bund-Länder Sitzung des LAWA Ausschusses "Grundwasser und Wasserversorgung " diskutiert.
Die bestehende Handlungsanweisung der LAWA zum Verschlechterungsverbot soll nun überarbeitet werden. Wie die Bundesländer im Einzelnen das Urteil umsetzen, ist uns im Moment noch nicht bekannt. Hier läuft aktuell ein Diskussionsprozess, der noch nicht abgeschlossen ist. Da es sich bei Ihrem Bauprojekt um einen Anwendungsfall aus Bayern handelt, haben wir Ihre Anfrage an das bayerische Umweltministerium weitergegeben, die sich mit Ihnen in Verbindung setzen und den Umgang Bayerns mit dem Urteil erläutern werden.
"
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum11. November 2021
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14. Dezember 2021
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Umsetzung des EuGH Urteil zum Verschlechterungsverbot in Bayern [#232777]
- Datum
- 11. November 2021 13:37
- An
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- Status
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- AW: Umsetzung des EuGH Urteil zum Verschlechterungsverbot in Bayern [#232777] [im StMUV gespeichert unter 27c-A0140-2021/1989-2]
- Datum
- 10. Dezember 2021 12:58
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: Umsetzung des EuGH Urteil zum Verschlechterungsverbot in Bayern [#232777] [im StMUV gespeichert unter 27c-A0140-2021/1989-2] [#232777]
- Datum
- 10. Januar 2022 14:29
- An
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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- Datum
- 20. Januar 2022 08:54
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- AW: Umsetzung des EuGH Urteil zum Verschlechterungsverbot in Bayern [#232777] [im StMUV gespeichert unter 27c-A0140-2021/1989-5] [#232777]
- Datum
- 20. Januar 2022 09:07
- An
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- Datum
- 24. Januar 2022 09:17
- Status
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- AW: Umsetzung des EuGH Urteil zum Verschlechterungsverbot in Bayern [#232777] [im StMUV gespeichert unter 27c-A0140-2021/1989-8] [#232777]
- Datum
- 7. August 2022 12:50
- An
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- Datum
- 16. August 2022 13:27
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- AW: Umsetzung des EuGH Urteil zum Verschlechterungsverbot in Bayern [#232777] [im StMUV gespeichert unter 27c-A0140-2021/1989-8] [#232777]
- Datum
- 7. September 2022 16:38
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- AW: Umsetzung des EuGH Urteil zum Verschlechterungsverbot in Bayern [#232777] [im StMUV gespeichert unter 18c-A0140-2021/1989-14]
- Datum
- 16. September 2022 11:23
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- AW: Umsetzung des EuGH Urteil zum Verschlechterungsverbot in Bayern [#232777] [im StMUV gespeichert unter 18c-A0140-2021/1989-14] [#232777]
- Datum
- 12. Dezember 2022 19:42
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- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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- AW: Umsetzung des EuGH Urteil zum Verschlechterungsverbot in Bayern [#232777] [im StMUV gespeichert unter 18c-A0140-2021/1989-17] [#232777]
- Datum
- 23. Dezember 2022 12:24
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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