Umsetzung: Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr

Wurde der „ Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr“ vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg vom 11.Mai 2020 in Rheinfelden umgesetzt?

https://bw.vcd.org/fileadmin/user_upload/BW/Verbaende/VCD_Baden-Wuerttemberg/2020/Presse/Erlass_zur_UEberwachung_und_Sanktionierung_von_Ordnungsdwidrigkeiten_im_ruhenden_Verkehr.pdf

Bitte senden sie mir die entsprechende Dokumentation der Umsetzung und/oder Beschlussfassung zu. Falls diese nicht umgesetzt wurde bitte ich um entsprechende Dokumentation und Begründung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wurde der „ Erlass zur Ü…
An Stadt Rheinfelden (Baden) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung: Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr [#217330]
Datum
4. April 2021 01:50
An
Stadt Rheinfelden (Baden)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wurde der „ Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr“ vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg vom 11.Mai 2020 in Rheinfelden umgesetzt? https://bw.vcd.org/fileadmin/user_upload/BW/Verbaende/VCD_Baden-Wuerttemberg/2020/Presse/Erlass_zur_UEberwachung_und_Sanktionierung_von_Ordnungsdwidrigkeiten_im_ruhenden_Verkehr.pdf Bitte senden sie mir die entsprechende Dokumentation der Umsetzung und/oder Beschlussfassung zu. Falls diese nicht umgesetzt wurde bitte ich um entsprechende Dokumentation und Begründung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217330 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217330/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr << Anrede >> Bisher habe ich keine Bestätigung zum Erhalt meiner Anfrage bekommen. Daher bitte i…
An Stadt Rheinfelden (Baden) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umsetzung: Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr [#217330]
Datum
16. April 2021 23:24
An
Stadt Rheinfelden (Baden)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Bisher habe ich keine Bestätigung zum Erhalt meiner Anfrage bekommen. Daher bitte ich um eine Rückmeldung zum aktuellen Stand meiner Anfrage. Sollte Sie Schwierigkeiten haben wende ich mich gerne an die Rechtsabteilung des Landratsamts Lörrach/Herrn Laßmann und an das Regierungspräsidium mit entsprechenden unerfreulichen Hinweis ihrer Nicht-Tätigkeit. Bitte beachten Sie das Sie aufgrund des LIFG-BW rechtlich verpflichtet sind auf meine Anfrage zu reagieren. Im Sinne einer bürgerfreundlichen Kreisstadt sollte dies auch ohne LIFG eine Selbstverständlichkeit sein. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217330 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217330/