Umsetzung: Humanitäres Bleiberecht für Opfer rechtsextremistischer und rassistischer Gewalt

Die Dokumente zur Umsetzung des am 29.08.2018 von der Bremischen Bürgerschaft beschlossenen Antrags "Humanitäres Bleiberecht für Opfer rechtsextremistischer und rassistischer Gewalt" (Neufassung der Drucksache 19/1715 vom 12. Juni 2018; Drucksache 19/1791).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juni 2019
  • Frist
    16. Juli 2019
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Doku…
An Der Senator für Inneres Details
Von
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Betreff
Umsetzung: Humanitäres Bleiberecht für Opfer rechtsextremistischer und rassistischer Gewalt [#150305]
Datum
12. Juni 2019 16:29
An
Der Senator für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Dokumente zur Umsetzung des am 29.08.2018 von der Bremischen Bürgerschaft beschlossenen Antrags "Humanitäres Bleiberecht für Opfer rechtsextremistischer und rassistischer Gewalt" (Neufassung der Drucksache 19/1715 vom 12. Juni 2018; Drucksache 19/1791).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Senator für Inneres
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 12.06.2019 wurde zu…
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
14. Juni 2019 13:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 12.06.2019 wurde zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung an mich weitergeleitet. Nach entsprechender Prüfung erhalten Sie die erbetenen Informationen aus meinem Referat. Mit freundlichen Grüßen

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Der Senator für Inneres
Ihre Anfrage nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 12.06.2019 beantworte ich wie folgt: De…
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG
Datum
9. Juli 2019 09:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 12.06.2019 beantworte ich wie folgt: Der Senat hat in seiner Sitzung am 04.09.2018 https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen54.c.55878.de&asl=bremen02.c.732.de den Beschluss der Bremischen Bürgerschaft vom 29.8.2018 zum Antrag "Humanitäres Bleiberecht für Opfer rechtsextremistischer und rassistischer Gewalt" (Drs. 19/1715) zur Kenntnis genommen und ihn zur weiteren Veranlassung an den Senator für Inneres (federführend) und die Bevollmächtigte beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit überwiesen (s. S. 18-19). Zu Nr. 1 des Beschlusses (Unterstützung des Entschließungsantrags der Länder TH, BE und BB im Bundesrat): Dokumente zur Umsetzung der Nr. 1 des Beschlusses der Bremischen Bürgerschaft sind nicht vorhanden; der o.g. Entschließungsantrag ist im Bundesrat seit dem Beschluss der Bremischen Bürgerschaft nicht zur Beratung aufgerufen worden. Zu Nr. 2 des Beschlusses (Sicherstellung, dass die ABHs von Beginn an über Ermittlungen informiert werden und sie von den bestehenden Möglichkeiten der Erteilung von AEs und Duldungen für die Opfer Gebrauch machen): Die Umsetzung des Beschlusses erfordert eine Abstimmung zwischen mehreren Behörden (Ausländerbehörde, Polizei, Staatsanwaltschaft). Dazu wurde im Fachreferat ein Arbeitspapier erstellt (s. Anl.), das als Entscheidungsgrundlage in diesen Abstimmungsprozess weiterentwickelt werden sollte. Das Arbeitspapier hat Entwurfscharakter und diente der Vorbereitung des Entscheidungsprozesses; insbesondere fehlte es noch an einer Regelung zur Informationsweitergabe zwischen den beteiligten Behörden. Das Arbeitspapier ist nicht mit anderen betroffenen Referaten und der Leitung des Innenressorts und auch nicht mit dem Justizressorts abgestimmt. Durch Ablauf der 19. Legislaturperiode der Bremischen Bürgerschaft unterfällt der Beschluss der Diskontinuität. Mit freundlichen Grüßen