Umsetzung IFG

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Anzahl der Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz in den Jahren 2012-2015
Gesamtarbeitszeit der Bearbeitung dieser Anfragen in den Jahren 2012-2015, aufgeschlüsselt nach Dienstgraden (z.B. mittlerer Dienst)
Gesamtkosten der Bearbeitung dieser Anfragen in den Jahren 2012-2015

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Juli 2016
  • Frist
    30. August 2016
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der Anfra…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung IFG [#17393]
Datum
27. Juli 2016 16:03
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz in den Jahren 2012-2015 Gesamtarbeitszeit der Bearbeitung dieser Anfragen in den Jahren 2012-2015, aufgeschlüsselt nach Dienstgraden (z.B. mittlerer Dienst) Gesamtkosten der Bearbeitung dieser Anfragen in den Jahren 2012-2015
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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